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MSC Neues "Trinkgeld" deklariert als Serviceentgelt

Dies ist eine Diskussion zu MSC Neues "Trinkgeld" deklariert als Serviceentgelt innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 15:41
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MSC Neues "Trinkgeld" deklariert als Serviceentgelt

Hallo,

bitte um Klärung folgendes Falles:
Jemand bucht eine Kreuzfahrt (MSC), nachdem er sich den Katalog (gültig 2009 bis Dezember 2010) geholt hat. In diesem Katalog stand, dass ein Trinkgeld automatisch abgebucht wird, man kann dieses am Ende der Reise vor Zahlung jedoch hoch- oder runtersetzen und selbst vergeben. Kunde bucht bei einem Online-Reisebüro, da es dort am Günstigsten ist. Dort wird bei Buchung der Hinweis gegeben, dass man die AGB's mit klicken auf buchen akzeptiert. AGB's wurden durchgelesen, dort wird nichts von einem Trinkgeld oder einer Änderung erwähnt. Nun änderte MSC jedoch die Bestimmung über das Trinkgeld (wann ist nicht bekannt), bringt einen zweiten Katalog mit derselben Gültigkeitsdauer raus (2. Auflage), in dem es heißt, das Trinkgeld wäre nun abgewandelt in ein Serviceentgelt zur Qualitätsverbesserung und würde automatisch berechnet. Eine Stornierung oder einmalige Herabsetzung ist nur möglich, wenn man beispielsweise an einem Tag mit irgendetwas unzufrieden ist. Dafür muss man dann an dem Tag mit Beweis zum Manager gehen und etwas beanstanden. Wäre ein Kunde also nicht einverstanden, muss er das täglich tun und irgendjemanden verpetzen, ansonsten MUSS er zahlen. Das Urlaubsfeeling wird erheblich beeinträchtigt, vor allem, weil man gar keinen Grund zur Beanstandung haben will und sich auch nicht täglich in Warteschlangen stellen möchte. Das Online-Reisebüro verweist bei Nachfrage auf einen Link auf der Internetseite (man wird aber nicht extra darauf hingewiesen, dass man den Link anklicken muss), bei dem das Wort Trinkgeld unterstrichen und anklickbar ist. Bei Anklicken erfährt man dann von der Neuerung. Der Kunde hat das Wort zwar registriert, dachte aber, klar Trinkgeld ist nicht in den Leistungen eingeschlossen, geb ich dann selber, wenns jemand verdient hat. Er kam aber nicht drauf, dass man das Wort anklicken muss, sondern dachte, er weiß ja, was das Wort Trinkgeld bedeutet. Ist dies rechtens? Muss nicht in den AGBs direkt etwas von weiteren Kosten stehen? Ist der Kunde verpflichtet alles rauf und runter zu suchen auf irgendeinen Hinweis auf Mehrkosten? Hätte er fragen müssen, ob es noch einen neueren Katalog gibt, obwohl seiner ja bis Ende 2010 gültig ist? Welche Reisegesellschaft bringt denn zwei Mal für dieselbe Saison einen Katalog raus? Was soll der Kunde tun? Dieses Serviceentgelt macht beim Kunden rund 140,-- EUR Mehrkosten aus, also kein Pappenstil. Es sind noch 2 1/2 Wochen bis Reiseantritt, hat er vorab eine Möglichkeit und wenn nein, was dann? Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe !!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 22:49
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AW: MSC Neues "Trinkgeld" deklariert als Serviceentgelt

Der durch den Reiseveranstalter nachträglich auferlegte Zwang, ein 'Serviceentgelt' zu bezahlen, stellt eine Preiserhöhung dar.

Eine Kreuzfahrt unterliegt dem deutschen Reiserecht (§ 651a ff. BGB).

In § 651a Abs. 4 Satz 1 sagt folgendes aus: 'Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.'

Diese Aufzählung ist abschließend! Ein als Trinkgeld getarntes 'Serviceentgelt' fällt nicht darunter!

Vorgehensweise gegen den Reiseveranstalter: Untersagen, das 'Serviceentgeld' vom Konto abzubuchen. Tut er es dennoch, Geld zurückbuchen!

Dann wünsche ich dem Kunden viel Spaß auf der Kreuzfahrt.

Dies war die rechtliche Seite.

Menschlich gesehen sind Trinkgelder in Deutschland ein freiwilliger (!) Aufpreis für gute und sehr gute Leistungen in Berufen, in welchen wenig verdient (Frisör, Kellner usw.). In den USA stellen Trinkgelder von ca. 15 % einen Großteil des Einkommens solcher Berufe dar. Und genau für letzteres ist ein Serviceentgelt gedacht. Es kommt nach einem Verteilerschlüssel der Crew zu Gute. - Wer dieses vom Reiseveranstalter vorgegebene Serviceentgelt nicht zahlt, sollte vor Ort für gute und sehr gute Leistungen freiwillig (!) ein Trinkgeld direkt an die Crew bezahlen.

Geändert von klausschlesinge (18.08.2010 um 22:50 Uhr). Grund: Rechtschreibkorrektur
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Alt 19.08.2010, 08:50
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AW: MSC Neues "Trinkgeld" deklariert als Serviceentgelt

Zweitauflagen sind in der Branche absoluter Usus. Ich möchte meinen, 50% der Reiseveranstalter und Reedereien geben zwischendurch neue Kataloge heraus ... wenn Sie denn überhaupt noch welche haben und Ihre Angebote nicht täglich online ändern.

Der Beschreibung nach, war der Hinweis auf die aktuelle Tringeldregelung recht eindeutig platziert. Dass diese Infos nicht gelesen, sondern als bekannt abgetan wurde, ist meiner Meinung nach eigenes Verschulden.

Grundsätzlch möchte ich anmerken, dass ich keine Benachteiligung des Reisenden erkennen kann. Nach Auflage 1 gab es die übliche Trinkgeldklausel, nach Auflage 2 ebenso. Der Unterschied ... die willkürliche Herabsetzung des Trinkgeldes wurde gegen eine begründete Herarbsetzung ausgetauscht. Warum wohl? Weil zu viele Gäste nur wenig bis gar kein Trinkgeld an nur sehr vereinzelten Crew-Mitgliedern gegeben haben. Die ganze Crew lebt aber von den Trinkgeldern. Es ist daher üblich, dass diese zentral eingenommen und dann allover verteilt werden.
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Alt 20.08.2010, 19:56
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AW: MSC Neues "Trinkgeld" deklariert als Serviceentgelt

Hallo,
vielen Dank an Klaus! So ganz habe ich nur noch nicht verstanden, ob das mit der Preiserhöhung in dem Fall ganz zutreffend ist. Das mit dem Trinkgeld war ja schon in dem dem Kunden vorliegenden Katalog gestanden. Das Trinkgeld konnte man demnach herauf- oder herabsetzen (freiwillige Basis). Es wurde im 2. Katalog, anders als im ersten von der freiwilligen Basis auf Zwang gewechselt und wird nun Serviceentgelt genannt. Ist das dann gleichzusetzen mit Preiserhöhung? Bin da nicht ganz sicher, ob der genannte § dann zutrifft.

An Antonia: Es war eben nicht eindeutig zu finden und auch nicht richtig positioniert und im 1. Katalog steht es anders als im 2. Der 2. lag dem Kunden nicht vor. Beide Kataloge sind für denselben Zeitraum gültig. Da könnte ja jeder einfach neue Regelungen verfassen und alle Kunden, die vorher gebucht haben, müssten einfach so mehr zahlen. Sorry, aber das kanns wohl nicht sein. Hab den Eindruck, da fühlt sich jemand angegriffen??

Zum Thema Trinkgeld: Der Kunde will sicher keinem schaden und vergibt Trinkgeld. Es kann nur nicht sein, dass er gezwungen wird zu etwas, was er nicht wusste und auch so nicht unterschrieben hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 21:53
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AW: MSC Neues "Trinkgeld" deklariert als Serviceentgelt

Hallo oki.doki,

dass mit den Zweitauflagen mag ich auch nicht ... bin da selbst schon angeeckt. Daher vielleicht auch mein pessimistischer Ton. Aber es ist nurn einmal so: die Nummer 2 ist die neue Nummer 1, die Kataloge gelten nicht parallel. Die gelten suksessive, weshalb auch die Kunden der ersten Auflage andere Konditionen als die der zweiten haben dürften.

Ich verstehe Dich schon, Freiwilligkeit und Zwang sind eben zwei Paar Schuhe. Mein (praxiserprobter) Tipp daher an Dich: Reederei höflich anschreiben, Situation erklären und um Tringeld-Abrechnung nach dem alten Schema bitten.
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Alt 21.08.2010, 10:48
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AW: MSC Neues "Trinkgeld" deklariert als Serviceentgelt

Schliesse mich der praktikablen Lösung von AntoniaW an!
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