Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Montrealer Abkommen. Ausschluß bei "Nichtausländern"?

Dies ist eine Diskussion zu Montrealer Abkommen. Ausschluß bei "Nichtausländern"? innerhalb des Forums Reiserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2010, 23:17
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Dublin
Alter: 40
Beiträge: 781
100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)  
Montrealer Abkommen. Ausschluß bei "Nichtausländern"?

Moin,
Mal ne Frage.. ich kämpfe mich gerade durch das Montrealer Abkommen und die AGBs einer Airline.

Könnte eine Airline Entschädigungen für Reisende, die am Zielort/-land ansässig sind, beschränken?
Also sagen: "Du wohnst doch da, dann kannst du auch mal 3..4 Tage ohne Anspruch auf Entschädigung auf dein Gepäck warten."

Cheers

Bang Olafson
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2010, 12:24
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 233
100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Montrealer Abkommen. Ausschluß bei "Nichtausländern"?

Wenn sich Gepäck auf dem Flug zu eine Reiseland verspätet, wird pauschal gesagt die Entschädigung fällig. Wenn sich Gepcäk auf dem Flug zum Heimatland/Heimatflughafen verspätet, üblicherweise nicht. Der Grund ist offensichtlich - Kleidung und Hygieneartikel müssen ja nicht neu-/nachgekauft werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2010, 13:27
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Dublin
Alter: 40
Beiträge: 781
100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)  
AW: Montrealer Abkommen. Ausschluß bei "Nichtausländern"?

Nun... Kleidung und Hygieneartikel, die benötigt werden, sind allerdings im Koffer, den die Airline noch nicht rausgerückt hat.
Und wenn das die einzige Zahnbürste ist, die man besitzt, muß man sich doch eine neue kaufen, oder? Das Problem ist doch das gleiche, wenn man am Zielort ohne Zahnbürste dasteht.
Ich kann verstehen, wenn hier bestimmte Einschränkungen gemacht werden (man hat sicher noch ein oder zwei Paar saubere Socken zuhause), aber eine Entschädigung grundsätzlich einzuschränken?

Cheers


Bang Olafson
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2010, 21:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Montrealer Abkommen. Ausschluß bei "Nichtausländern"?

Das Montrealer Abkommen regelt alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck. Verspätet sich der Koffer, darf der Fluggast – bis das Gepäck wieder auftaucht - notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird (Schadenminderungspficht des Fluggasts) und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt.

Art. 19 des Montrealer Abkommens: 'Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch die Verspätung...entsteht.'

Für das deutsche Reiserecht gilt genau das, was AntoniaW sagte.

Nur möchte der Fragesteller wissen, wie es sich bei Gepäckverspätung im internationalen Luftverkehr verhält. Kann dort eine Airline solche 'angeblichen Verspätungsschäden' für Heimflüge ausschliessen?

Hier kann ich nur meine persönliche Meinung angeben: Nein. Die Airline darf das Montrealer Abkommen nicht durch anderslautende AGB umgehen. - Andererseits wird mit der Argumentation von AntoniaW auch kein großartiger Schaden seitens des Reisenden begründbar sein, wenn es sich um den Heimflug handelt. - Praktisch dürften hier kaum bzw. keine Schadenersatzansprüche auf die Airlines in derartigen Fällen zukommen.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.12.2010, 21:39
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Dublin
Alter: 40
Beiträge: 781
100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)  
AW: Montrealer Abkommen. Ausschluß bei "Nichtausländern"?

Ahh.. Danke...
Hier in unserem Beispiel geht es z.B. um ca 45 EUR für Medikamente und Zahnbürste und ein "Heimwerker-Reparatur-Kit" fürs Gesicht
Der Kauf von neuen Netzteilen für Notebook und Handy wurde angedacht, aber letztendlich kam der Koffer nach 2 Tagen an. Solange konnte frau vom Mitbewohner schlauchen
Hätte das allerdings noch länger gedauert, wäre noch ein neuer Fotoapperat etc dazu gekommen.
So blieb es bei rund 45 EUR .

Cheers

Bang Olafson
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Abkommen über Einrichtung des trinationalen Master-Studiengangs "European Studies" unterzeichnet Nachrichten: Wissenschaft 02.11.2010 14:00
FFluggastrechte / Montrealer Abkommen / EU Abkommen 261/2004 Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 13.07.2010 17:03
Ausschluß Haftung durch Hinweis "Besuch auf eigene Gefahr" möglich? Versicherungsrecht 07.03.2010 11:02
Mitarbeiter A vermutet Kündigung oder er trifft "Abkommen" mit Chef, div. Fragen Arbeitsrecht 17.11.2009 23:25
Montrealer oder Warschauer Abkommen? Reiserecht 31.07.2007 05:10





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Reiserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN