Dies ist eine Diskussion zu Mietminderung beim Ferienhaus innerhalb des Forums Reiserecht
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| Mietminderung beim Ferienhaus da ich selber kein Jurist bin und mir die google Suchmaschine keine zufriedenstellenden Ergebnisse liefern konnte, würde ich jetzt gern die Experten fragen. Vorige Woche war X mit einigen Bekannten in einem Ferienhaus in Dänemark. Das Haus war für 18 Leute vorgesehen und es wurde teilweise mit 16 Menschen bewohnt. Vor der Anreise schien es in der Gegend ein großes Unwetter gegeben zu haben, sodass die Auffahrt des Hauses inklusive Terrasse komplett mindestens 20cm unter Wasser stand. In das Haus konnte man nur durch die Fenster gelangen oder barfuß durch das Wasser zur Haustür stapfen. Vier von sieben Tagen waren zwei der drei Toiletten verstopft, sodass mit 16 Leuten nur eine Toilette benutzt werden konnte. Noch aus dem Urlaub wurde das Unternehmen angerufen, welches das Haus vermietet hat. Daraufhin wurde versichert, dass die Bundeswehr schon vor Ort sei um das Wasser abzupumpen und dass die Toiletten zeitnah wieder benutzbar wären. Die Bundeswehr wurde tatsächlich einmal gesichtet und eine Maschine zum abpumpen stand zwischenzeitlich auch vor dem Haus. Jedoch trat der gewünscht Effekt erst nach vier Tagen ein. Die große Terrasse war auch nur an den letzten drei Tagen benutzbar. In dem Wohngebiet standen etwa 8-10 Häuser, die genauso aussahen wie das Beschriebene. Von denen waren allerdings nur das beschriebene Haus und noch ein anderes Haus so stark unter Wasser. Die anderen schienen in günstigerer Lage gebaut worden zu sein. Meine Frage ist nun ob man für so etwas (obwohl es höhere Gewalt ist) eine Mietminderung verlangen kann und - falls dem so ist - wie hoch diese ausfallen darf? Auf welche Paragraphen kann man sich da beziehen, wenn man sich an die Vermittlungsagentur des Ferienhauses wendet? Entschuldigt bitte das Fehlen angemessenen Fachjargons, aber ich komme wie gesagt nicht aus dem Bereich der Juristerei. Mit freundlichen Grüßen, Dommes |
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| AW: Mietminderung beim Ferienhaus Um die Frage beantworten zu können, wäre es wichtig zu wissen, mit wem der Miet- oder Reisevertrag abgeschlossen wurde. Wurde direkt mit dem Eigentümer des Ferienhause ein Mietvertrag abgeschlossen? - Oder einem Stellvertreter? Oder zeichnete für den Vertrag ein Unternehmen verantwortlich, welches Ferienhäuser im eigenen Namen katalogmäßig vermietet (nicht Webkatalog!) und entsprechend als Vertragspartner auftritt (Empfang der Zahlungen usw.). Danach läßt sich beurteilen, ob das miet- oder reiserechtlich geprüft werden muß.
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