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Mängel im Hotelzimmer

Dies ist eine Diskussion zu Mängel im Hotelzimmer innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 14:54
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Mängel im Hotelzimmer

Folgender Fiktiver Fall:

Ein Paar fährt für eine Woche in den Urlaub an die Nordsee.
Sie ist Allergikerin und muss deshalb auf die Hygiene im Bett und Bad besonders achten. Deshalb checkt sie bei der Ankunft sofort das die betreffenden Zimmer.

Sie merkt das dieZimmer nur oberflächlich geputzt wurden. Sodass es zwar für "normale" Personen annehmbar wäre, für sie aber in einem Allergieschub enden kann.

Deshalb geht sie zur Rezeption und erklärt ihre Lage. Sie bittet darum dass das Zimmer nochmals geputzt wird.
Das wird abgelehnt.

Was kann das Paar jetzt tun? Hätten sie schon VOR der Anreise klären müssen das sie ein besonders gereinigtes Zimmer benötigen?
Können sie sich auf einen Paragraphen beziehen um die Managerin doch noch zu überzeugen?

Welche Ansprüche können sie geltend machen? Können sie einen Preisnachlass geltend machen? Und wenn ja, wie hoch kann der ca. ausfallen?


Vielen Dank für die Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 16:56
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AW: Mängel im Hotelzimmer

Um die Frage in dem fiktiven Sachverhalt beantworten zu können, wäre es wichtig zu wissen, ob über einen Reiseveranstalter (katalogmäßig) gebucht wurde oder direkt in einem Hotel oder bei einem privaten Ferienzimmeranbieter bzw. -einer entsprechenden Vermittlung.
Danach richtet sich, ob der Vertrag ein Reisevertrag, ein Mietvertrag oder ein Beherbergungsvertrag war und kann dann entsprechend beurteilt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 17:03
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AW: Mängel im Hotelzimmer

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Um die Frage in dem fiktiven Sachverhalt beantworten zu können, wäre es wichtig zu wissen, ob über einen Reiseveranstalter (katalogmäßig) gebucht wurde oder direkt in einem Hotel oder bei einem privaten Ferienzimmeranbieter bzw. -einer entsprechenden Vermittlung.
Danach richtet sich, ob der Vertrag ein Reisevertrag, ein Mietvertrag oder ein Beherbergungsvertrag war und kann dann entsprechend beurteilt werden.
Es wurde direkt über die Internetseite des Parks gebucht.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 17:05
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AW: Mängel im Hotelzimmer

Reicht es denn für die Kundin aus, wenn das Zimmer/Bett/Bad nach den üblichen Standards gereinigt wird, oder benötigt sie eine besonders gründliche Reinigung? Auf das Erste hat sie ein Anrecht.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 16.08.2010, 17:09
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AW: Mängel im Hotelzimmer

Zitat:
Zitat von Lana22 Beitrag anzeigen
Deshalb geht sie zur Rezeption und erklärt ihre Lage. Sie bittet darum dass das Zimmer nochmals geputzt wird.
Das wird abgelehnt.
Frage 1: warum putzt die Urlauberin nicht selbst, so dass die Wohnung ihrem Standard gerecht wird?
Frage 2: Wurde denn die abschließende Endreinigung bezahlt? Das würde ich nicht tun, wenn ich die unzureichende Reinigung dokumentiert hätte.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 16.08.2010, 17:13
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Reicht es denn für die Kundin aus, wenn das Zimmer/Bett/Bad nach den üblichen Standards gereinigt wird, oder benötigt sie eine besonders gründliche Reinigung? Auf das Erste hat sie ein Anrecht.
Es reicht eine standartartige Reinigung aus. Doch die ist ja selten vorzufinden. Leider!
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  #7 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 17:15
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AW: Mängel im Hotelzimmer

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Frage 1: warum putzt die Urlauberin nicht selbst, so dass die Wohnung ihrem Standard gerecht wird?
Weils sie jawohl ein Anrecht auf ein ordentlich geputztes Zimmer hat! Das wird man ja wohl noch erwarten können wenn man schon so nen haufen für nen Zimmer zahlt.


Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Frage 2: Wurde denn die abschließende Endreinigung bezahlt? Das würde ich nicht tun, wenn ich die unzureichende Reinigung dokumentiert hätte.
Die wurde gezahlt. Hätte sie es denn nicht tun müssen? Diese war schon im Vorfeld zu zahlen.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 17:23
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Ein nicht nach dem Standard geputztes Zimmer ist meiner Meinung nach ein Mangel, den die Kundin nicht akzeptieren muss.

Natürlich wird dies auch der Streitpunkt sein...
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  #9 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 17:40
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AW: Mängel im Hotelzimmer

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ein nicht nach dem Standard geputztes Zimmer ist meiner Meinung nach ein Mangel, den die Kundin nicht akzeptieren muss.

Natürlich wird dies auch der Streitpunkt sein...
Dass das ein Mangel ist, ist klar.

Aber auf welchen Paragraphen kann sie sich beziehen um dem ganzen etwas Nachdruck zu geben?
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  #10 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 17:48
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Zitat:
Zitat von Lana22 Beitrag anzeigen
Aber auf welchen Paragraphen kann sie sich beziehen um dem ganzen etwas Nachdruck zu geben?
*seufz* als ob das Schwingen eines Paragraphen einer Forderung Nachdruck verleihen würde

Nehmen Sie §§ 535, 536 BGB. Hier: http://www.hotellerie.de/home/page_sta_120.html
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