Dies ist eine Diskussion zu Mängel an Ferienwohnung innerhalb des Forums Reiserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mängel an Ferienwohnung folgender fiktiver Fall: Anmietung einer Ferienwohnung an einem Wintersportort in einer nicht zur EU gehörenden Alpenrepublik. Nach pünktlicher Ankunft stellt sich heraus, daß die Heizkörper zwar auf Maximum eingestellt sind, allerdings kalt bleiben. Erst nach insgesamt drei Beschwerden ist nach 5 Tagen ein Wärmelevel erreicht, das erträglich ist. Es muß Holz für den Kamin besorgt werden, um wenigstens einen warmen Raum zu haben. Weiterhin ist eine Herdplatte defekt und die Spülmaschine rauscht zwar, spült das Geschirr aber nicht. Natürlich wurden für die Ferienwohnung Nebenkosten entrichtet. Die Frage wäre nun, ob die für die Heizung anteilig gezahlten Nebenkosten zurückverlangt werden können und/oder ein Teil der Wohnungsmiete zurückgefordert werden kann, da eine nicht funktionierende Heizung in einem Wintersportort eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Wenn ja, wieviel könnte man ansetzen? Vielen Dank. |
| |||
| AW: Mängel an Ferienwohnung Ist die Ferienwohnung durch ein Reisebüro/Katalog/Ferienanbieter angeboten und damit ein Vertrag geschlossen worden? Oder wurde privat gebucht? Bei ersterem ist der Reiseveranstalter zu informieren, der alles weitere in die Wege leiten wird. |
| |||
| AW: Mängel an Ferienwohnung Es handelte sich um den größten deutschen Reiseveranstalter in diesem speziellen Segment der Touristik ;-). also gehe ich mal von Reiseveranstalter aus, obwohl keine An*reise* mit gebucht wurde. Dann könnte man den mal anschreiben - aber sollte da nicht irgendeine Forderung oder Formulierung drinstehen? |
| |||
| AW: Mängel an Ferienwohnung Zitat:
Schwer wird es nur, da man bereits vor Ort (am Urlaubsort) Beschwerden einlegen muss und nicht erst hinterher. Der Mangel muss natürlich beweisbar sein. Gab es hier einen Ansprechpartner vor Ort, der über den Mangel informiert wurde? |
| |||
| AW: Mängel an Ferienwohnung Ja, gab es. Es wurden insgesamt 3 Beschwerden vor Ort losgetreten. die Story ist etwas länger und mit Rücksicht auf die Forenregeln habe ich diese nicht mit eingebaut. Allerdings habe ich den Namen des Ansprechpartners vor Ort nicht, aber es wurden diverse Leute zu Besuchen vorbei geschickt - es hat definitiv größere Kreise gezogen. Ich hatte nur den Anbieter vor Ort und den Anbieter, bei dem gebucht wurde, als ein- und denselben angesehen. Da bin ich mir momentan nicht mehr so sicher. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mängel Reinigung nach Abnahme Genossenschafts-Ferienwohnung | Mietrecht | 07.10.2009 12:50 |
| Untermietvertrag Ferienwohnung | Mietrecht | 16.05.2009 19:15 |
| Einbruch in Ferienwohnung | Reiserecht | 14.08.2008 16:52 |
| Mangel Mangelfolgeschaden oder Weiterfressender Mangel | Kaufrecht / Leasingrecht | 06.12.2004 10:33 |
| Ferienwohnung | Mietrecht | 14.11.2003 07:38 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios