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Mängel an Ferienwohnung

Dies ist eine Diskussion zu Mängel an Ferienwohnung innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 06.04.2010, 21:15
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Mängel an Ferienwohnung

Hallo Forum,

folgender fiktiver Fall:
Anmietung einer Ferienwohnung an einem Wintersportort in einer nicht zur EU gehörenden Alpenrepublik. Nach pünktlicher Ankunft stellt sich heraus, daß die Heizkörper zwar auf Maximum eingestellt sind, allerdings kalt bleiben. Erst nach insgesamt drei Beschwerden ist nach 5 Tagen ein Wärmelevel erreicht, das erträglich ist.
Es muß Holz für den Kamin besorgt werden, um wenigstens einen warmen Raum zu haben.
Weiterhin ist eine Herdplatte defekt und die Spülmaschine rauscht zwar, spült das Geschirr aber nicht.

Natürlich wurden für die Ferienwohnung Nebenkosten entrichtet.

Die Frage wäre nun, ob die für die Heizung anteilig gezahlten Nebenkosten zurückverlangt werden können und/oder ein Teil der Wohnungsmiete zurückgefordert werden kann, da eine nicht funktionierende Heizung in einem Wintersportort eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt.

Wenn ja, wieviel könnte man ansetzen?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 15:32
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AW: Mängel an Ferienwohnung

Ist die Ferienwohnung durch ein Reisebüro/Katalog/Ferienanbieter angeboten und damit ein Vertrag geschlossen worden? Oder wurde privat gebucht? Bei ersterem ist der Reiseveranstalter zu informieren, der alles weitere in die Wege leiten wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 12:49
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AW: Mängel an Ferienwohnung

Es handelte sich um den größten deutschen Reiseveranstalter in diesem speziellen Segment der Touristik ;-). also gehe ich mal von Reiseveranstalter aus, obwohl keine An*reise* mit gebucht wurde.
Dann könnte man den mal anschreiben - aber sollte da nicht irgendeine Forderung oder Formulierung drinstehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 13:00
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AW: Mängel an Ferienwohnung

Zitat:
Zitat von dife
Dann könnte man den mal anschreiben - aber sollte da nicht irgendeine Forderung oder Formulierung drinstehen?
Den soll man nicht nur, den muss man sogar informieren! Ja und es wird doch etwas gefordert oder nicht? Der Gast will doch seine Heizkosten wieder zurück haben.
Schwer wird es nur, da man bereits vor Ort (am Urlaubsort) Beschwerden einlegen muss und nicht erst hinterher. Der Mangel muss natürlich beweisbar sein. Gab es hier einen Ansprechpartner vor Ort, der über den Mangel informiert wurde?
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  #5 (permalink)  
Alt 08.04.2010, 14:42
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AW: Mängel an Ferienwohnung

Ja, gab es.
Es wurden insgesamt 3 Beschwerden vor Ort losgetreten. die Story ist etwas länger und mit Rücksicht auf die Forenregeln habe ich diese nicht mit eingebaut.

Allerdings habe ich den Namen des Ansprechpartners vor Ort nicht, aber es wurden diverse Leute zu Besuchen vorbei geschickt - es hat definitiv größere Kreise gezogen.

Ich hatte nur den Anbieter vor Ort und den Anbieter, bei dem gebucht wurde, als ein- und denselben angesehen. Da bin ich mir momentan nicht mehr so sicher.
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