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Koffer nicht mitgeflogen

Dies ist eine Diskussion zu Koffer nicht mitgeflogen innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 29.11.2010, 19:05
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Koffer nicht mitgeflogen

Angenommen zwei Personen sind etwa drei Wochen im Urlaub in Vietnam und fliegen dann zurück. Als sie dann am heimischen (deutschen) Flughafen ankommen, wird ihnen mitgeteilt, dass ihr Gepäck leider in Vietnam verbleiben musste, da andere Fracht Vorrang hatte.

Lediglich die Koffer der Business Class sind mit geflogen, die Koffer der gesamten Economy Class (etwa 300 St.) liegen nach wie vor in Vietnam und werden bei Gelegenheit nachgesendet.

Darüber wann und in welchem Zustand die Koffer ankommen, wird weder von der Fluggesellschaft noch vom Reiseanbieter Auskunft gegeben. Es wird geraten sich doch bitte zu gedulden.

Was können die beiden Personen tun? Können sie Schadensersatzansprüche für die Zeit stellen, in der ihre Koffer nicht zugänglich sind? Ab wann greift die Reisegepäckversicherung?

Danke
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Alt 29.11.2010, 21:45
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AW: Koffer nicht mitgeflogen

Offenbar handelt es sich um eine Pauschalreise, daher ist der Sachverhalt nach Reiserecht zu beurteilen (im Gegensatz zum reinen Beförderungsvertrag durch die Fluggesellschaft).

Bei der Gepäckverspätung auf der Hinreise / am Zielort gibt es für Gepäckverspätung Ausgleich nach der Kemptner Reiemängeltabelle http://www.reiserecht-fuehrich.de/PD...-Version-1.pdf
Diese bietet Analtswerte und bindet keine Gerichte.

Bei Gepäckverspätung auf der Heimreise handelt es sich um eine reine Unanhemlichkeiten, die durch den Reisenden hinnehmbar ist und nicht zu Schadenersatzansprüchen führt. Man unterstellt hier, daß der Reiesende zu Hause genügend Kleidung hat, um sich zu versorgen.

Das Gepäck wird im Falle der Verspätung in aller Regel dem Reisenden nach Hause geliefert, so daß ihm hier für eine mögliche Abholung des Gepäcks vom Flughafen auch kein weiterer Schaden entsteht.

Wenn das aufgegebene Gepäck verloren sein sollte, ist hier dem Erfüllungsgehilfen (Fluggeselschaft) des Reiseveranstalters ein Fehler unterlaufen. Haften muß gegenüber dem Reisenden sein Vertragspartner, und zwar der Reiseveranstalter. Hier wird nach Gewicht des aufgegebenen Gepäcks entschädigt. Die Reisegepäckversicherung tritt hier nicht ein, da das Gepäck zum Zeitpunkt des Abhandenkommens im Gewahrsam der Fluggesellschaft war.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (30.11.2010 um 06:54 Uhr). Grund: Ergänzungen
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