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Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

Dies ist eine Diskussion zu Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen? innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 00:18
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Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

Hallo,
man nehme an Person A bucht einen Flug von Madrid über Frankfurt am Main nach Südamerika, kann dieser die Reise erst in Frankfurt antreten?
Am Flughafen wurde dies verneint, mit der Begründung der Flug verfalle. Hat das seine Richtigkeit?
Person A hat im Internet recherchiert und ist auf folgenden Beitrag gestoßen:
http://www.cosmiq.de/qa/show/2303198...tieg-beginnen/

Dort wird geschrieben, es gäbe einen richterlichen Beschluss hierzu, dass dies doch möglich sei. Stimmt das?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 15:58
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AW: Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

'Fluggäste haben einen Sieg vor dem höchsten deutschen Gericht erzielt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen die Kunden von der gebuchten Flugreihenfolge abweichen und auf einen Zubringerflug verzichten, wenn sie sich bereits in der Nähe des Flughafens für den Fernflug befinden. Das Gericht erklärte damit Regelungen der Lufthansa und British Airways für unwirksam, wonach Flugtickets insgesamt verfallen, wenn sie nicht in der gebuchten Reihenfolge genutzt werden. (BGH Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09)

Fluggesellschaften wollen mit solchen Klauseln verhindern, dass Tickets für Flüge mit Zwischenlandung - etwa ein Fernflug mit Zubringerflug - nur für die zweite Teilstrecke (Fernflug) genutzt werden. Dazu besteht dann ein Anreiz, wenn der Preis für beide Flüge zusammen niedriger ist als der Preis, der bei Buchung nur des Fernflugs verlangt wird. Die Klausel soll ferner ausschließen, dass Fluggäste bei günstig angebotenen Hin- und Rückflügen die Tickets der einzelnen Flüge anders als vorgesehen kombinieren oder nur für Teilstrecken nutzen und so zu einem geringeren Preis fliegen, als wenn sie von vornherein die tatsächlich geflogene Strecke gebucht hätten.

Laut Urteil können die Airlines den Kunden solche Abweichungen von der gebuchten Flugreihenfolge zwar nicht grundsätzlich verbieten. Sie dürfen von den Reisenden aber den jeweils höheren Preis fordern, der für die Buchung solch eines Einzelflugs verlangt wurde.'

Quelle: handelsblatt.de
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Geändert von klausschlesinge (15.02.2011 um 16:30 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 16:45
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AW: Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

Bei einem Flug von Madrid über Frankfurt am Main nach Südamerika wäre auch zu prüfen ob der BGH überhaupt zuständig ist...
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  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 22:14
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AW: Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Bei einem Flug von Madrid über Frankfurt am Main nach Südamerika wäre auch zu prüfen ob der BGH überhaupt zuständig ist...
Einwand berechtigt!

Und um dieses neue Rätsel zu lösen, schauen wir in das erste der beiden von mir zitierten BGH-Urteile. Daraus geht hervor:

'Anzuknüpfen ist demnach an das Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt (Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO) oder wahrscheinlich eintritt (Art. 2 Abs. 3 Rom-II-VO). Dies ist der Ort an dem von der Rechtsordnung missbilligten Allgemeinen Geschäftbedingungen (der Fluggesellschaft) wahrscheinlich verwendet werden, an dem also die von der Rechtsordnung geschützten kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt sein sollen (BGH, Urtl. v. 09.07.2009, aaO Tz 17-19). Dies ist, soweit die Beförderungsbedingungen gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern verwendet werden, die Bundesrepublik Deutschland.

Ebenso ist auch die Wirksamkeit der angegriffenen Klausel nach deutschem Recht zu beurteilen.' (BGH Urtl. v. 29.4.2010 - Xa ZR 5/09)

Anzumerken wäre noch, daß das o. a. Urteil die British Airwas betraf.
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Alt 16.02.2011, 08:58
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AW: Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

Ob das BGH in diesem Fall der Form halber Gültigkeit hat, scheint mir irrelavant. Inhaltlich setzt sich das Urteil doch selbst außer Kraft. Madrid ist wohl kaum als in der Nähe von Frankfurt zu bezeichnen. Demnach kann sich der Fluggast nicht in der Nähe des Fernflughafens befinden und den Zubingerflug vertrags-/rechtskonform auslassen.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 10:36
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AW: Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Und um dieses neue Rätsel zu lösen, schauen wir in das erste der beiden von mir zitierten BGH-Urteile. Daraus geht hervor:
Und weiter:

"Nach dieser Verordnung ist für Personenbeförderungsverträge, wenn die Parteien wie im vorliegenden Fall keine Rechtswahl getroffen haben, gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Rom-I-VO das Recht des Staates maßgeblich, in dem die zu befördernde Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern sich in die-sem Staat auch der Abgangsort oder der Bestimmungsort befindet. Da Streit-gegenstand im Revisionsverfahren nur noch die Verwendung der beanstande-ten Klausel in nach dem 17. Dezember 2009 geschlossenen Verträgen ist, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland ha-ben, und in denen ein Abflugort in Deutschland vereinbart wird, ist folglich die Wirksamkeit der beanstandeten Klausel nach deutschem Recht zu beurteilen."


Hier wurde als Abflugort Madrid vereinbart und die Destination ist Südamerika. Frankfurt ist nur ein vereinbarter Zwischenstopp.


Zitat:
Zitat von AntoniaW Beitrag anzeigen
Demnach kann sich der Fluggast nicht in der Nähe des Fernflughafens befinden und den Zubingerflug vertrags-/rechtskonform auslassen.
Wieso nicht? Der Fluggast könnte z.B. ursprünglich geplant haben, seinen in Madrid wohnenden Bruder zu besuchen und dann von dort aus nach Südamerika zu fliegen. Leider gab es in der Zwischenzeit einen entsetzlichen Erbstreit und der Bruder ist aus Angst um sein Leben nicht mehr bereit den Fluggast in seinem Haus aufzunehmen.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.02.2011, 19:48
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AW: Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

@ Zitat AntoniaW

Zitat AntoniaW:
'Madrid ist wohl kaum als in der Nähe von Frankfurt zu bezeichnen. Demnach kann sich der Fluggast nicht in der Nähe des Fernflughafens befinden und den Zubingerflug vertrags-/rechtskonform auslassen.'

(Im Gegensatz zu anderen -und obwohl es hier keine Doktorarbeit ist- zitiere ich noch... ).

Das erste zitierte Urteil bezieht sich auch auf grenzüberschreitende Flüge. Das Urteil spricht nicht von 'Zubringerflug', obwohl ich diesen Begriff auch europaweit als gegeben ansehe. Das Urteil spricht nur von 'Teilflügen' oder 'Reihenfolge der Flugcoupons'. Das Urteil trägt dem Umsand Rechnung, daß jemand seine Reisepläne ändern kann. Insofern trifft es eindeutig zu und setzt sich nicht selbst außer kraft.

@ Van Nille
@ Fragsteller

Wenn eine Zuständigkeit des BGH geprüft werden soll, müßte der Fragesteller hierzu schon ergänzende Angaben machen.
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Alt 18.02.2011, 02:14
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AW: Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Fluggesellschaften wollen mit solchen Klauseln verhindern, dass Tickets für Flüge mit Zwischenlandung - etwa ein Fernflug mit Zubringerflug - nur für die zweite Teilstrecke (Fernflug) genutzt werden. Dazu besteht dann ein Anreiz, wenn der Preis für beide Flüge zusammen niedriger ist als der Preis, der bei Buchung nur des Fernflugs verlangt wird.
Dieses Phänomen gibt es ja tatsächlich, und gar nicht so selten, und in allen Buchungsklassen.

Warum allerdings die Airlines selbst nicht in der Lage sind, diesen offenkundigen Unfug abzustellen, oder aber eben damit zu leben, wenn denn Leute es ausnutzen - das wird das Geheimnis der Airlines bleiben.

Ich meine - eine Airline hat mit einem Passagier, der auf einen Zubringerflug verzichtet, ja de facto sogar weniger Kosten. Weniger Flughafengebühren, kein Essen, keine Getränke, weniger Treibstoffverbrauch.

Mein Lieblingsklassiker:

Copenhagen - Chicago - Copenhagen, mit SAS (größte Beinfreiheit in der Business-Class), Buchungsklasse C, Vollpreisticket ohne Restriktionen:

4300 Euro

Hamburg - Copenhagen - Chicago - Copenhagen - Hamburg, mit SAS, Buchungsklasse C, Vollpreisticket ohne Restriktionen:

2750 Euro



Und in der Buchungsklasse, bei dem Ticket, da darf man sogar den Zubringerflug nicht nutzen, oder zu einem anderen Termin fliegen. Das Ticket in dieser Buchungsklasse kann man sozusagen "komplett in seine Einzelteile zerlegen" und jede Strecke einzeln abfliegen.

Was das für einen Sinn macht? Keine Ahnung.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #9 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 02:15
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AW: Kann man einen Flug erst beim Umstieg beginnen?

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Wenn das Ticket in Deutschland verkauft wird... Und der Käufer in Deutschland wohnt... so wie der Verkäufer...
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(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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