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Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Dies ist eine Diskussion zu Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein? innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2006, 14:01
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Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Hallo,

vielleicht erinnern sich einige noch an mich, http://www.juraforum.de/forum/showth...5320#post65320 war mein erster Thread hier.

Gesetzt den Fall, es hätte eine Reklamation einer Reise mit folgenden Mängel gegeben:

-An dem ersten Abend lange Wartezeiten, Transfer in ein anderes Hotel, weil gebuchtes Hotel überfüllt war. Am nächsten Tag transfer zurück.
-12 Tage Klima ohne Funktion, 2 Tage geringe Funktion
-Duschamaturen ragten unverputzt ca 8Cm aus der Wand und waren kochend heiß
-schmutziges Besteck&Geschirr
-Der Strand entsprach nicht den Beschreibungen des Reisekatalogs. Dort stand „zum feinsandigen, flach abfallenden, langgezogenem Strand (teilweise felsig)“. Der Strand war allerdings lehmig (im Wasser), wenn keine Felsen vorhanden waren. Auf dem Boden muss eine Art lehmschicht über die Felsen, die nicht aus dem Wasser ragten, gezogen worden sein, das Wasser war dadurch trüb, es waren Rohre auf dem Lehmgrund
-Das Essen war größtenteils alt, das Obst teilweise angefault, streunende Katzen liefen durch den Speisesaal
-Streit der Reisenden mit dem Servicepersonal; Die Reisenden wurden von Kellnern angepöbelt, weil sie sich bei den Vorgesetzten über die extrem langen Wartezeiten beschwert haben.

Ein paar Details des Sachverhalts habe ich bewusst ausgelassen, sonst hätte ich hier 3 Seiten mehr schreiben können. Als Entschädigung wurden den beiden Reisenden 40€ (Aufladung der Hotelkreditkarte, die uns vor Ort "spendiert" wurde - ohne Verzicht auf Forderungen unsererseits) angerechnet und jedem eine Verrechnungscheck i.H.v. 50€ gewährt.

Das Hotel hatte 4 Sterne, Reisedauer 14 Tage, Preis p.P. 650€.

Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Anhaltspunkt geben, wie ich den Fall lösen kann und welche Schritte eingeleitet werden müssten, falls es begründete Forderungen geben würden.

Mit freundlichen Grüßen,
Olli
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Alt 13.01.2006, 09:30
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AW: Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Es lässt sich an Hand dieser Dinge noch nicht wirklich einschätzen, ob und in welcher Höhe hier Reisemängel vorgelegen sein könnten.

Beispielsweise die defekte Klimaanlage: in welchem Land zu welcher Jahreszeit fand die Reise statt und welche Temperaturen herrschten?

Essen "alt", Obst "angefault", streunende Katzen --> welches Reiseland, was bedeutet "Essen alt"?

Umzug - Reisemangel ca. 20 Prozent von einem Tagsatz -> € 9,30 pro Person

Schmutziges Geschirr --> Reisemangel 2 - 5 % vom Reisepreis --> ca. € 13.--

falsche Strandbeschreibung... Lehm anstelle feinsandig... ? Reisemangel? Eher nein, weil beides weich wäre und ob es Lehm war? Lehm im Wasser? --> welches Land/Strand?

Streit mit Personal --> hier müsste man den gesamten (Wort-) Ablauf der Geschichte kennen, von der Reklamation bei der Geschäftsleitung bis hin zur Reaktion des Personals. Könnte einen Mangel darstellen, aber so schwer zu berurteilen.

Wurden alle Reklamationen auch der Reiseleitung unverzüglich gemeldet, Abhilfe verlangt und bestätigt? Wurde binnen vier Wochen nach Reiseende schriftlich beim Veranstalter reklamiert?

Gruß
Peter
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2006, 14:07
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AW: Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Hallo Peter,

Ja, natürlich, das Reiseland zu vergessen ist blöd Es war die Türkei, Datum August. Es war jeden Tag mindestens 40°C warm. Wenn es noch genauer sein soll: Die Hitze nachts auf dem Zimmer war natürlich auch extrem, zumal es in den oberen Stockwerken lag. Das normale Schlafverhalten wurde dadurch gestört.

Zu dem Strand: Ob es Lehm oder etwas anderes im Wasser war, der gesamte Boden war mit einer "glipschigen" Schicht überzogen, die an vielen Stellen Risse aufwies. Definitiv künstlich. Der Strand war aufgeschüttet, d.h. wenn man mit den Füßen Sand weggeschoben hat (ca 10cm), war dort Beton. Wie da von feinsandig die Rede sein kann... .

Bestätigt und rechtzeitig reklamiert wurde alles, bis auf die letzten Tage des Klimaanlageausfalls (ein Reparaturversuch fand kurz vor unser Abreise statt), weil die Reiseleitung sich geweigert hat für eine Bestätitung in das Hotel zu kommen.

Das Essen war teilweise vom Vortag.

Den Streit darzustellen wird jetzt schwer. Es gab eine Beschwerde bei dem Chef für die Servicekräfte, am nächsten Tag wurden die Reisenden von zwei Kellnern gefragt, warum sie sich beschweren würden und ob die Reisenden eigentlich ein Problem hätten. Das klingt so zwar nicht sehr schlimm, es war aber in so einem scharfen und lautem Ton, dass es das halbe Restaurant gehört hat. Das Gespräch hatte keinesfalls den Zweck die Probleme der Reisenden mit den Servicekräften zu lösen. Einer der Kellner war auch der, über den die Beschwerde war.

Mit freundlichen Grüßen,
Olli
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2006, 11:05
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AW: Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Zitat:
Zitat von OlliHH
Zu dem Strand: Ob es Lehm oder etwas anderes im Wasser war, der gesamte Boden war mit einer "glipschigen" Schicht überzogen, die an vielen Stellen Risse aufwies. Definitiv künstlich. Der Strand war aufgeschüttet, d.h. wenn man mit den Füßen Sand weggeschoben hat (ca 10cm), war dort Beton. Wie da von feinsandig die Rede sein kann... .
Hier hängt nun viel auch von der Beschreibung und Darstellung im Katalog ab, um die "Schwere" dieses möglichen Reisemangels feststellen zu können.

Zitat:
Zitat von OlliHH
Bestätigt und rechtzeitig reklamiert wurde alles, bis auf die letzten Tage des Klimaanlageausfalls (ein Reparaturversuch fand kurz vor unser Abreise statt), weil die Reiseleitung sich geweigert hat für eine Bestätitung in das Hotel zu kommen.
Wenn Datum der Meldung an Reiseleitung plus ihre Weigerung zu kommen festgehalten wurde, sollte es eigentlich kein Problem damit geben. Minderung allerdings erst ab dem Tag der Meldung möglich!

Zitat:
Zitat von OlliHH
Das Essen war teilweise vom Vortag.
Das lässt sich natürlich nun auch so nicht beurteilen. Manche Speisen können durchaus 24 Stunden aufbewahrt werden ohne deswegen schlecht zu werden (trotz türkischer Hitze). Andere hingegen vielleicht nicht einmal zwei Stunden.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir schon meine Meinung, dass wir heut-zu-Tage in einer Verschwendergesellschaft leben. In Österreich darf beispielsweise ab diesem Jahr kein Brot von gestern an Schweine mehr verfüttert werden, schon gar nicht für Armenspeisung verwendet werden - Brot, das EINEN Tag alt ist und im Handel nicht verkauft wurde. Ich meine, hier könnte man durchaus einen längeren Verwendungszeitraum akzeptieren. Gleiches gilt für mich bei Restaurantessen - SOFERN ES NATÜRLICH NICHT VERDORBEN IST!!!


Zitat:
Zitat von OlliHH
Den Streit darzustellen wird jetzt schwer. Es gab eine Beschwerde bei dem Chef für die Servicekräfte, am nächsten Tag wurden die Reisenden von zwei Kellnern gefragt, warum sie sich beschweren würden und ob die Reisenden eigentlich ein Problem hätten. Das klingt so zwar nicht sehr schlimm, es war aber in so einem scharfen und lautem Ton, dass es das halbe Restaurant gehört hat. Das Gespräch hatte keinesfalls den Zweck die Probleme der Reisenden mit den Servicekräften zu lösen. Einer der Kellner war auch der, über den die Beschwerde war.
Nun weiß ich aber immer noch nicht, weshalb du dich beschwert hast. Ich war etliche Male in der Türkei, habe am ersten Tag dem Kellner ein gutes Trinkgeld gegeben und hatte danach nochmals ein- oder zweimal Trinkgeld verteilt und nie Probleme mit dem Service gehabt.

Wohl sah ich andere Kunden, die vergebens auf rasche Bedienung warteten... wohl kein Trinkgeld gegeben. Aber - die Türkei ist ein ASIATISCHES Land, geografisch gesehen und Mentalitätsmäßig betrachtet - diese Völker denken nun einmal einfach anders. Und darauf sollte sich ein Tourist einstellen, auch wenn er zehnmal auf Grund seiner Bezahlung einen mitteleuropäischen Standard erwartet.

So sehe halt ich die Welt nach mehr als 25 Jahren der Bereisung.

Gruß
Peter
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2006, 15:45
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AW: Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Die Beschreibung oben in "..." war aus dem Katalog zitiert.

Mit alt meinte ich wirklich alt, so wie das angegammelte Obst. Brot esse ich übrigens auch noch wenn es drei Tage alt ist. Beim Bäcker ist es üblich Brot, dass am Vortag gebacken wurde, als frisch zu verkaufen. Insofern haben es die Schweine wohl besser als wir

Beschwert bei dem Serviceleiter haben wir uns, weil die Kellner am Strand mittags jeden Tag einen Stand aufgebaut haben und dann mit Kuhglocken läutend durch die Reihen der Liegen gegangen sind und Ewigkeiten "Happy Hour" und so etwas wie "schlafen könnt Ihr auf dem Hotelzimmer, jetzt wird getrunken" geschrien haben. Ich bin, da kein einziger Gast Interesse an deren Getränken zeigte, dort hin und habe gebeten, dass sie doch nur einmal rufen mögen, das würde auch reichen, damit alle Bescheid wissen und würde nicht so sehr stören. Daraufhin hat mir einer der Kellner gesagt, dass das kein Problem sei. Sowie ich mich umgedreht habe, hat er wieder angefangen zu schreien... . Wir hatten die Probleme auch nicht mit allen Kellnern, es war so wie Du es beschreibst, einige waren sehr höflich (übrigens zu allen Gästen) und anderen hat man angemerkt, dass sie nicht nur keine Lust auf Ihre Arbeit haben sondern anscheinend auch noch eine Abneigung gegen Touristen.

Aber eigentlich wollte ich wissen, ob die 50€ Entschädigung je Person angemessen sind oder ob (und wie) ich mehr bekommen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Olli
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2006, 18:16
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AW: Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Na ja, € 50.-- pro Person sind vielleicht in der Tat etwas wenig --> 15 - 20 % für alles zusammen, wenn es dokumentiert und gemeldet wurde, könnte drinn sein.

Gruß
Peter
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  #7 (permalink)  
Alt 14.01.2006, 18:27
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AW: Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Also könnte ich vielleicht noch 100€ mehr für uns zusammen rausschlagen... . Nur wie? Ausführliche Beschwerde bei dem Reiseveranstalter gab es, daher kommt auch das Geld. Kann ich das noch nachverhandeln? Deshalb einen Anwalt zu nehmen wäre wohl stark übertrieben. Kannst Du mir diesbezüglich noch weiterhelfen, Peter?

Mit freundlichen Grüßen,
Olli
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  #8 (permalink)  
Alt 14.01.2006, 22:29
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AW: Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Du kannst den erhaltenen Scheck zurück schicken und deine Forderung bekannt geben.

Aber wahrscheinlich wird dann der Veranstalter nichts mehr machen, sondern auf den Rechtsanwaltsbrief warten.

Wenn du allerdings den Scheck schon eingelöst hast, sind weitere Forderungen ausgeschlossen (selbst wenn man dies vorbehaltlich gemacht hätte - wurde schon eindeutig von Gerichten dann als abgeschlossen betrachtet!).

Ich kann jedoch aus der Ferne nicht wirklich genau sagen, ob hier mehr an Entschädigung einem zusteht oder nicht. Nochmals: ich kenne nicht die Buchungsunterlage(n) und den Schriftverkehr.

Gruß
Peter
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  #9 (permalink)  
Alt 15.01.2006, 14:49
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AW: Kann diese Entschädigungssumme angemessen sein?

Na gut, dann werden wir demnächst die Schecks einlösen. Vielen Dank für Deine Hilfe, Peter.

Mit freundlichen Grüßen,
Olli
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