Dies ist eine Diskussion zu Jugendliche reisen innerhalb der Eu innerhalb des Forums Reiserecht
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| Jugendliche reisen innerhalb der Eu welche Sachen sind zu beachten, wenn mehrer Jugendliche (17 Jahre, deutsche Staatsangehörigkeit) innerhalb der EU ohne einen Erziehungsberechtigten reisen wollen? Brauch man eine Einverständniserklärung derselbigen? Gruß, MajorPain
__________________ Der oben geschriebene Text ist Urspung des freien Gedankenguts eines Nicht-Anwalts ;D Gruß, MajorPain |
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| AW: Jugendliche reisen innerhalb der Eu Reisefreiheit: EU-Bürger finden, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder sich dort aufhalten wollen, ähnliche (politische und rechtliche) Bedingungen vor, wie sie auch für eigene Staatsangehörige gelten, die innerhalb des eigenen Staates reisen oder den Wohnsitz wechseln. EU-Bürger haben das Recht, auf bloße Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises in jeden beliebigen Mitgliedstaat einzureisen, sich dort aufzuhalten oder niederzulassen: es sind keine weiteren Formalitäten erforderlich! Ist ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten beabsichtigt, muss eine Aufenthaltserlaubnis im betreffenden Land beantragt werden. Die Bewilligung dieser Erlaubnis hängt vom Status des Bürgers ab (Arbeitnehmer oder Selbständiger, Student, Rentner oder Nichterwerbstätiger). 17jährige sind nach deutschen Recht Jugendliche und haben danach ein eingeschränktes eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei einer Reise in mehrere EU-Länder müßte der Erziehungsberechtigte m. E. hier schon zustimmen. Dies braucht aber rein rechtlich nirgends in Schriftform mitgeteilt werden. Alles was nicht verboten ist (nämlich die Reise ohne schriftliche Vollmacht) ist im rechtlichen Sinne erlaubt. Aus praktischen Gründen (Polizeikontrollen) wird aber angeraten, eine solche Vollmacht, auch in ausländischer Sprache, mitzuführen. Rechtlich verpflichtend ist dies aber nicht! |
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| AW: Jugendliche reisen innerhalb der Eu Hallo klausschlesinge, entschuldigung, dass ich erst jetzt auf das Thema antworte, es ist bei mir in Vergessenheit geraten. Vielen Dank für die präzise Hilfe, sie hat mir sehr weitergeholfen. Eine positive Bewertung ist raus
__________________ Der oben geschriebene Text ist Urspung des freien Gedankenguts eines Nicht-Anwalts ;D Gruß, MajorPain |
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| AW: Jugendliche reisen innerhalb der Eu Zitat:
Kein 16jähriger hat eine "Vollmacht der Sorgeberechtigten" bei sich, wenn er von seinem Wohnort Hamburg nach München verreist... Er braucht genauso wenig eine solche, wenn er von Hamburg nach Amsterdam verreist. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, auf der irgendjemand eine solche Vollmacht von ihm verlangen könnte. Für Minderjährige gilt dieselbe Freizügigkeit im Bundesgebiet und in der EU wie für Erwachsene. (Bei der Ein/Ausreise in anderen Staaten, außerhalb der EU, ist das teilweise völlig anders, dort sind - teilweise sogar notariell beglaubigte - Vollmachten u.U. nötig.) Für den Aufenthalt von Minderjährigen "in der Öffentlichkeit" gelten die einschlägigen jugendrechtlichen Vorschriften, das heißt: wenn ein Minderjähriger z.B. nach 22 Uhr in einer Disco angetroffen wird, dann wird man ihn ggf. den Eltern überstellen. Vermutlich aber nicht von Amsterdam nach Hintertupfingen, da wird die niederländische Polizei dann den Minderjährigen an seinen Übernachtungsort bringen, Hotel oder privat etc.pp. Sollte ein Minderjähriger nachts sozusagen "obdachlos" aufgegriffen werden, dann wird im EU-Ausland dasselbe greifen wie in Deutschland: man wird ihn seinen Sorgebrechtigten überstellen. "Auf Reisen" aber ist niemand "obdachlos" - sondern eben: auf Reisen. Solange er keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begeht und auch kein Verstoß gegen die einschlägigen Jugendschutzvorschriften vorliegt, kann sich ein Minderjähriger genauso frei in der Öffentlichkeit bewegen wie ein Erwachsener. Verschiedene Verkehrsträger haben unterschiedliche Vorschriften, ab welchem Alter Minderjährige unbegleitet reisen dürfen bzw. wie sie reisen dürfen - auch Kinder können übrigens allein ohne Begleitung Flugreisen (Linienflüge) unternehmen, sie werden dann von der Airline besonders betreut. Weder das deutsche Jugendschutzgesetz noch das deutsche Paßgesetz enthalten im übrigen irgendwelche gesonderten Bestimmungen zu Grenzübertritten durch Minderjährige.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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