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inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

Dies ist eine Diskussion zu inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 20:23
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inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

Der Fall:

A kauft ein Flugticekt mit folgenden Strecken:

Frankfurt - San Francisco
San Francisco - Honolulu
Honolulu - Los Angeles
Los Angeles - Frankfurt

Das Ticket wurde bei der deutschen Fluggesellschaft DF gekauft (alle Strecken in einem Ticket).
Die inneramerikanischen Strecken werden mit AF geflogen, dem amerikanischen Partner von DF.

Auf der Strecke Honolulu - Los Angeles kommt es zu einer Flugverspätung von 8 Stunden.

Fragen:

1. Hat A Ansprüche gegenüber DF? Die Strecke ist Bestandteil eines DF-Tickets. Wenn ja, in welcher Höhe?

2. Wenn A keine Ansprüche gegen DF hat, hat er dann welche gegen AF?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 14:32
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AW: inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

Zitat:
Zitat von RonnyH Beitrag anzeigen
A kauft ein Flugticekt mit folgenden Strecken:
Frankfurt - San Francisco
San Francisco - Honolulu
Honolulu - Los Angeles
Los Angeles - Frankfurt
Das Ticket wurde bei der deutschen Fluggesellschaft DF gekauft (alle Strecken in einem Ticket).
Die inneramerikanischen Strecken werden mit AF geflogen, dem amerikanischen Partner von DF.

Auf der Strecke Honolulu - Los Angeles kommt es zu einer Flugverspätung von 8 Stunden.

1. Hat A Ansprüche gegenüber DF? Die Strecke ist Bestandteil eines DF-Tickets. Wenn ja, in welcher Höhe?

2. Wenn A keine Ansprüche gegen DF hat, hat er dann welche gegen AF?
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Fluggäste, die
- in einem Mitgliedstaat der EU ihren Flug antreten,
- die aus einem Drittstaat einen Flug in die EU
antreten, wenn es sich um eine EU-Fluglinie handelt.

Da die große Verpätung oder Annullierung nicht aus den vorhergehenden (Zubringer-)Flügen herrührt, findet die EU-Verordnung 261/2004 keine Anwendung. Die große Verpätung ist ja laut Sachverhalt erst in Außereuropa entstanden. Außerdem wurde im Sachverhalt nichts darüber ausgesagt, wie sich die Verspätung auf das Endziel (Frankfurt) auswirkt. Ich unterstelle mal, daß dieses nach einem Zwischenaufenthalt in Los Angeles planmäßig erreicht wurde.

Nach der EU-Fluggast-VO gibt es ja bekanntlich in bestimmten Fällen pauschale Ausgleichzeahlungen als Entschädigung. Diese kommt hier allerdings nicht zum Tragen.

Sollte dem Reisenden im Sachverhalt ein konkret bezifferbarer Schaden entstanden sein (z. B. gebuchtes/bezahltes Hotel kann nicht genutzt werden), so kann er diesen Schaden nach dem Montrealer Abkommen bei seinem Vertragspartner (DF) einfordern.
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Geändert von klausschlesinge (15.11.2011 um 06:49 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 21:31
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AW: inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Außerdem wurde im Sachverhalt nichts darüber ausgesagt, wie sich die Verspätung auf das Endziel (Frankfurt) auswirkt. Ich unterstelle mal, daß dieses nach einem Zwischenaufenthalt in Los Angeles planmäßig erreicht wurde.
Der Reisende blieb noch einige Tage in Los Angeles.

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Nach der EU-Fluggast-VO gibt es ja bekanntlich in bestimmten Fällen pauschale Ausgleichzeahlungen als Entschädigung. Diese kommt hier allerdings nicht zum Tragen.
Ok ... aber es muss ja nicht EU-Fluggast-VO sein ... gibt es in den USA gar keine Regelungen für Verspätungen?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 09:16
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AW: inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

Auch die USA kennen Regeln in der Luft ... Stichwort: Tarmac Delay Rule. Ein paar einfühgrende Infos finden sich bspw. auf http://consumertravelalliance.org/?tag=tarmac-delays
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  #5 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 19:39
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AW: inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

Zitat:
Zitat von AntoniaW Beitrag anzeigen
Auch die USA kennen Regeln in der Luft ... Stichwort: Tarmac Delay Rule. Ein paar einfühgrende Infos finden sich bspw. auf http://consumertravelalliance.org/?tag=tarmac-delays
Die Tarmac Delay rule enthält nur Bestimmungen für U.S.-Airlines und nicht für ausländische Fluggesellschaften. Zu letzteren gehört in unserem Schachverhalt auch die deutsche Fluggesellschaft 'DF'.

Insofern müssen wir weiterhin der Fluggesellschaft weiterhin ein Verschulden nachweisen können und unsere konkret bezifferbaren Schadenersatzansprüche stützen sich weiterhin auf das Montrealer Abkommen.

@ AntwoniaW

Trotzdem aber eine gute Rechtsquelle. - Kannte ich vorher nicht. Wieder was gelernt.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 21:43
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AW: inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Die Tarmac Delay rule enthält nur Bestimmungen für U.S.-Airlines und nicht für ausländische Fluggesellschaften. Zu letzteren gehört in unserem Schachverhalt auch die deutsche Fluggesellschaft 'DF'.
Der verspätete Flug war mit der US-amerikanischen Airline AF, nämlich dem amerikanischen Partner von DF.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 04:13
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AW: inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

Zitat:
Zitat von RonnyH Beitrag anzeigen
Der verspätete Flug war mit der US-amerikanischen Airline AF, nämlich dem amerikanischen Partner von DF.
Stimmt. Hatte ich überlesen. Der inneramerikansiche Flug wird ja mit der amerikanischen 'AF'-Flugesellschaft durchgeführt.

Nach der EG-Fluggast-VO -die hier allerdings nicht zum Tragen kommt (!)- wäre das ausführende Luftfahrtunternehmen in der Pflicht, die Entschädigungen zu leisten.

Ich kenne die Tarmac delay rule nicht, könnte mir aber vorstellen, daß sie eine ähnliche Bestimmung enthält. Über die Voraussetzungen und die Höhe der Entschädigungszahlungen kann ich daher auch nichts sagen. Notfalls googeln und google-Übersetzer zu Hilfe nehmen!
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  #8 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 09:11
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AW: inneramerikanische Flugverspätung - Ticket von deutscher Airline

AF hat inzwischen mitgeteilt, dass A seine Ansprüche an DF richten soll, da er ein DF-Ticket hatte.

DF sagt, dass AF zuständig sei, denn deren Flugzeug sei verspätet gewesen...
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