Dies ist eine Diskussion zu Im Reisebüro getäuscht / Stonierung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Im Reisebüro getäuscht / Stonierung Person A hat bei Reisebüro eine Reise suchen lassen. Person A hat angefragt, ob das Zugticket zum Flug mit dabei wäre. Eine schrifftliche Nachricht via Email wurde gesagt, das der Zug zum Flughafen inkludiert wäre. Also Person A im Reisebüro gebucht hat, hat dieser frei mal gefragt, ob der Zug zum Flug dabei wäre und 3 Mitarbeiterinnen, haben dies mit einem JA beantwortet. Erst NACHDEM die Reise gebucht und unterschrieben worden ist, wurde Person A mittgeteilt, dass das Zugtickert nicht dabei wäre. Person A war so überrumpelt, dass er nicht sofort reagiert hat sondern erst wo dieser Daheim war. Er hat auch gleich eine Email geschrieben, (Reisebüro war schon geschlossen) mit dem Hinweis, dass er am Montag vorbeikommt und dies klären wollte. Das Reisebüro will die Kosten des Zuges nicht übernehmen. Meine frage: Liegt hier nicht eine arglistige Täuscht vor? Kann Person A vom Vertrag zurücktreten bzw welche kosten würden auf Person A zukommen (Reise wäre erst ende September) |
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| AW: Im Reisebüro getäuscht / Stonierung Arglistige Täuschung? Meint A wirklich, die Damen haben das mit Absicht getan? Die Reise stornieren kann A jederzeit, allerdings gegen Zahlung der Stornokosten gemäß AGB (dürften derzeit je nach Veranstalter bei 15-25 % des Reisepreises liegen). Um ohne Kosten aus dem Vertrag rauszukommen, müsste A ihn wegen Irrtums anfechten. Interessante Fragen dabei sind: 1. Kann A beweisen, dass diese Info (Zug zum Flug entgegen der E-Mail-Info nun doch nicht enthalten) erst NACH der Unterschrift erfolgte? 2. Und was genau hat der "überrumpelte" A denn der Reisebürodame daraufhin geantwortet, bevor er das Reisebüro verließ? Wenn es ihm so wichtig war und er vor der Buchung extra 3x gefragt hat, ob der Zug eingeschlossen sei, erscheint es etwas unglaubwürdig, dass er dann, als man ihm sagte, dass dies nun doch nicht der Fall sei, nicht gleich nachgehakt hat ... |
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| AW: Im Reisebüro getäuscht / Stonierung Zitat:
wenn das so ist, kann a wegen arglistiger täuschung den vertrag anfechten (§ 123 bgb). dann würden a keine storno-kosten entstehen. auch wenn man davon ausgeht, dass die mitarbeiterinnen sich einfach vertan haben. auch denn könnte a den vertrag anfechten wegen irrtums (§ 119 bgb). er wollte schließlich ein all-inclusive-dingi kaufen, nicht einen "nur-flug". meist ist es günstig mit dem chef des büros zu sprechen und sich da nicht abweisen zu lassen, da findet sich eher eine lösung. |
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| AW: Im Reisebüro getäuscht / Stonierung Ich verstehe nicht so ganz, warum weder auf dem Buchungsauftrag noch im Katalog des gewünschten Reiseveranstalters ersichtlich sein sollte, ob der Zug-zum-Flug inklusive sei oder eben nicht. Insbesondere falls nicht im Beratungs- und Buchungsprozess zwischen verschiedenen Angeboten (Das kann schon der Termin, die Reisedauer oder das Zimmer sein.) gewechselt wurde. Wenn die Reise wie beraten gebucht wurde, scheint mir entweder der Reiseveranstalter wenig aussagekräftige Systeme/Kataloge/Bestätigungen zur Verfügung zu stellen oder ein kompliziertes mit/ohne Zug-zu-Flug-System zu führen oder das Reisebüro doch nicht ganz so ft wie gewünscht zu sein. Mit der Email zum bejahten Zug-zum-Flug und der Buchungsbestätigung würde ich mich mit Reisebüromitarbeiter/-chef (noch einmal) sprechen. Ehe der Zug-zum-Flug irgendwann gar nicht mehr buchbar ist, lieber selbst erst einmal auslegen. Je nach Inkasso des Reiseveranstalters muss man das als Zugfahrender ja sowieso. |
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