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Hotelumbuchung - erhebliche Änderung der Reiseleistung?

Dies ist eine Diskussion zu Hotelumbuchung - erhebliche Änderung der Reiseleistung? innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 12:03
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Unhappy Hotelumbuchung - erhebliche Änderung der Reiseleistung?

Liebes Forum,

folgender fiktiver Vorgang:

• Pauschalreise (Flug + Hotel) gebucht, ca. 6 Wochen vor Reisebeginn.

• 7 Tage vor Reisebeginn Email vom Veranstalter, dass beim ausgesuchten Hotel „eine Überbelegung vorliegt und wir Sie aus diesem Grunde leider nicht gemäß Ihrer Buchung unterbringen können; (…) haben wir für Sie alternativ ein Doppelzimmer in der Anlage xxx reserviert. Dieses Hotel ist in Ausstattung und Service vergleichbar mit der ursprünglich gebuchten Unterkunft und wird ebenfalls mit fünf Sternen bewertet.“

• Das Alternativ-Hotel entspricht in seiner Gesamtheit (Anmutung und Ästethik) überhaupt nicht den Vorstellungen des Kunden und wäre niemals ausgewählt worden. Darüber hinaus ganz konkrete Abweichungen vom ursprünglichen Reisewunsch des Kunden:
a) Entfernung zum Ort 7 km (Wunschhotel 2 km)
b) Hotelgröße: 519 Zimmer (Wunschhotel 110 Zimmmer)
c) Kinder-/Familienhotel („Urlaubspaß für Kids/Teens, Kinderdorf, Spielplatz, Kinderpool…); Wunschhotel hat lt. Beschreibung keinerlei Familien/kindgerechte Features
d) Unterhaltungsprogramm („Mehrmals pro Woche abends prof. Shows, Livemusik und Folklore); unser Wunschhotel hat dagegen lt. Beschreibung keinerlei Unterhaltungsprogramm
e) Keinerlei Wellness-Angebote; im Wunschhotel dagegen lt. Beschreibung Nutzung der Infrastruktur des Schwesterhotels mögl.

• AGBs des Veranstalters: Liegen hier liegen Änderungen der Reiseleistung vor, die erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen?

Frage: Kann vom Reisevertrag zurückgetreten werden (kündigen), sofern der Veranstalter kein gleich- oder höherwertiges Hotel anbietet, das den ursprünglichen Gesamtvorstellungen des Kunden entspricht?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 14:03
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AW: Hotelumbuchung - erhebliche Änderung der Reiseleistung?

Zitat:
Zitat von Laie68 Beitrag anzeigen
Frage: Kann vom Reisevertrag zurückgetreten werden (kündigen), sofern der Veranstalter kein gleich- oder höherwertiges Hotel anbietet, das den ursprünglichen Gesamtvorstellungen des Kunden entspricht?
Ja. Schon aufgrund der Lage (Entfernung zum nächsten Ort).
Näheres sh. nachfolgenden Link.

http://www.reiserecht-fuehrich.de/Pr...severtrag.html
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 17:13
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AW: Hotelumbuchung - erhebliche Änderung der Reiseleistung?

Hier noch ein interessantes BGH-Urteil als Begründungshilfe zur Thematik: http://www.ra-kotz.de/ueberbuchung.htm
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agbs, hotelumbuchung, kündigung, reiseleistung

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