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Hotelumbuchung

Dies ist eine Diskussion zu Hotelumbuchung innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 16:36
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Hotelumbuchung

Für eine Gruppenreise mit 50 Personen an die Nordsee wurde im Nov. 2011 die Buchung vorgenommen. Reisetermin ist 17.-19.06.2011

Die Mitteilung, daß das Hotel überbucht ist und 14 Personen in einem anderen Hotel übernachten müsssen, erfolgt 2 Tage vor Reisebeginn.

Welche Rechte bezgl. Reisepreisminderung oder ähnliches bestehen?
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Alt 15.06.2011, 17:23
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AW: Hotelumbuchung

Zitat:
Zitat von hanjo Beitrag anzeigen
Für eine Gruppenreise mit 50 Personen an die Nordsee wurde im Nov. 2011 die Buchung vorgenommen. Reisetermin ist 17.-19.06.2011

Die Mitteilung, daß das Hotel überbucht ist und 14 Personen in einem anderen Hotel übernachten müsssen, erfolgt 2 Tage vor Reisebeginn.

Welche Rechte bezgl. Reisepreisminderung oder ähnliches bestehen?
Grundsätzlich behalten sich Hotels und Reiseveranstalter diese Möglichkeit vor, aber es gibt natürlich gewisse Spielregeln: Hierbei kommt es auf die Lage, die Zimmerausstattung und die Kategroie sowie den Service an: Wer ein Strandhotel direkt am Strand gebucht hat, muss auch in einem solchen Hotel mit gleicher Entfernung zum Strand und gleicher Zimmerausstattung untergebracht werden. Wenn also das Hotel schlechter ist (3 statt 4 Sterne) oder 600 Meter statt 10 Meter vom Strand ist, kann man sich auf eigene Faust eine gleichwertige(!) Unterkunft suchen und die evtl. Mehrkosten dem 'vertragsbrüchigen' Hotelier in Rechnung stellen.
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Geändert von klausschlesinge (16.06.2011 um 07:11 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 17:42
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Die 14 Personen sollen im anderen Hotel nur übernachten. Frühstück und Abendessen findet im ursprünglichen Hotel statt. Wer ist z.B. für den Transport zuständig? Z. B. nachts um 01.00 uhr?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 18:06
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Zitat:
Zitat von hanjo Beitrag anzeigen
Die 14 Personen sollen im anderen Hotel nur übernachten. Frühstück und Abendessen findet im ursprünglichen Hotel statt. Wer ist z.B. für den Transport zuständig? Z. B. nachts um 01.00 uhr?
Der ursprüngliche Hotelier. Er muß die Reisenden so stellen, dass sie keinen Schaden bzw. Mehraufwand haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 06:55
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Zitat:
Zitat von Sunshine69 Beitrag anzeigen
Es wäre interessant zu wissen,
a) wie weit die beiden Hotels auseinander liegen
b) wie die Ausstattung des Ersatzhotels ist (verglichen mit dem ursprünglich gebuchten)
Genau diese Punkte spielen eine Rolle.
Aus dem 'fiktiven' Grundsachverhalt geht hervor: "Reisetermin ist 17.-19.06.2011". - Dann wird uns wahrscheinlich am 20.06.2011 nachberichtet, wie das 'fiktive' Hotel tatsächlich war...
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Alt 16.06.2011, 09:42
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Lt. bisher bekannten Angaben ca. 50 mtr. auseinander, nach Karte eher 250 mtr.! Ausstattung soll gleich sein. Wie sollte man sich bei Anreise beim ursprünglichen Hotelier verhalten?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 10:51
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Zitat:
Zitat von hanjo Beitrag anzeigen
Die 14 Personen sollen im anderen Hotel nur übernachten. Frühstück und Abendessen findet im ursprünglichen Hotel statt. Wer ist z.B. für den Transport zuständig? Z. B. nachts um 01.00 uhr?
Zitat:
Zitat von hanjo Beitrag anzeigen
Lt. bisher bekannten Angaben ca. 50 mtr. auseinander, nach Karte eher 250 mtr.! Ausstattung soll gleich sein. Wie sollte man sich bei Anreise beim ursprünglichen Hotelier verhalten?
Bei diesen Entfernungen ist durchaus ein Fußweg zuzumuten. Das ist ja gerade mal eine halbe Sportplatzrunde. Fernprognosen, wie die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort sind, wird hier niemand stellen können.

Ich würde abwarten, wie die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort sind und dann ggf. weitere Entscheidungen treffen. Vielleicht stellt sich ja dort heraus, daß alles bestens ist.

Vor Ort könnte man auch auf Kulanz-Reduzierung des Preises verhandeln.
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Geändert von klausschlesinge (16.06.2011 um 11:37 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 11:14
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die 50 leute sind hoffentlich volljährig ?
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 16.06.2011, 23:01
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Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Bei diesen Entfernungen ist durchaus ein Fußweg zuzumuten.
Solche Entfernungen haben manche größere Hotels ja schon zwischen ihren eigenen Hotelgebäuden...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 22.06.2011, 00:00
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Der fiktive Zeitraum der fiktiven Hotelumbuchung ist vorbei. Anscheindend war unser fiktiver Reisender mit dem Ersatzhotel zu Frieden. Ansonsten hätte er hier ja sicherlich schon nachberichtet...
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