Dies ist eine Diskussion zu Hotelrechnung bezahlen ? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Hotelrechnung bezahlen ? Folgender Sachverhalt ! Person A ruft bei einem Hotel an, um für das kommende Wochenende ein Doppelzimmer für eine Nacht zu buchen. Allerdings erfragt die Hoteldame nur den Nachnamen der Person A und nichts weiteres, keinen Vornamen, keine Adresse, keine Telefonnummer usw...AUSSCHLIEßLICH den Nachnamen. Weiterhin gibt die Hoteldame an, dass ein DZ für das Wochenende freigehalten wird, es werden keine Kontodaten, Sicherheiten oder sonstiges erfragt. Person A kann aus privaten Gründen den Termin allerdings nicht wahrnehmen, und das DZ wird nicht besucht. An besagtem Wochenende haben allerdings die Familienangehörigen der Person A gleiches Hotel gebucht. Schließlich besuchen SIe das Hotel. Da der Hoteldame der gleiche Nachname auffällt, fragt sie, ob Person A das DZ nun belegt oder nicht. Als dies verneint wird, erfragt die Hoteldame den vollständigen Namen und Adresse von Person A, dieser wird ihr von der Schwester von Person A genannt. Daraufhin erhält Person A wenige Tage später eine Hotelrechnung von 60,00 inkl. Bearbeitungsgebühr !!! Muss Person A diese Rechnung zahlen, obwohl die Hoteldame eigentlich keine einzigen Daten von Person A hatte, ausser einem allerwelts Nachnamen. Die Daten hätte die Hoteldame niemals mehr erhalten, wenn die Schwester nicht gekommen und diese nicht preisgegeben hätte ??? Denn Person A rief vom Handy an, und das auch inkognito, d.h. ohne dass die Nummer mitgesendet wird. Desweiteren wurde nicht genau gesagt, dass das Zimmer gebucht ist, sondern nur so nach dem Motto: "Es wird freigehalten, kommen Sie mal vorbei." Erbitte Antworten... Danke im Voraus... |
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| AW: Hotelrechnung bezahlen ? Hi, diese Diskussion haben wir kürzlich unter folgendem Link http://www.juraforum.de/forum/t184807/s.html schon mal geführt, mit dem (allerdings nicht ganz unsteitigen) Ergebnis, dass eine Reservierung im Normalfall als Vertragsschluss zu werten ist, und der Hotelier daher für den Fall der Nichtübernachtung trotzdem das Geld fordern kann, abzüglich seiner ersparten Aufwendungen. Ob nun als vertraglich begründeter Anspruch, oder als Schadensersatz, ist offen, aber weitgehend egal. Und ob das Hotel dabei den Namen des Reservierenden hatte, würde ich dabei als unwesentlich betrachten, das hat mE nur Einfluss auf die praktische Durchsetzbarkeit des Anspruchs. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Hotelrechnung bezahlen ? Ergänzend zum Hinweis von Marcus.Summer: Nun mal angenommen, die Hoteldame hat im Display die Telefonnummer gesehen und hat durch Vorwahl usw. den vollen Namen eruieren können... Was hätte sich geändert? Außerdem entnehme ich diesem Posting, dass der Gast ja tatsächlich gebucht hatte und dann eigentlich nur nicht wollte. Abschließend noch zum Satz "Es wird freigehalten" - "ist doch nicht gebucht"... Verträge im Reisebüro oder Hotel kommen dann zustande, wenn eine "Willensübereinkunft" unter den Vertragspartner zustande kommt. Da ist die Wortwahl dann Nebensache. Also entscheidet ist der Inhalt! Der eine will und der andere kann anbieten und will auch, dass der eine kommt. Meint Peter |
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