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Hotelrechnung bezahlen ?

Dies ist eine Diskussion zu Hotelrechnung bezahlen ? innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 07:18
Boardneuling
 
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Hotelrechnung bezahlen ?

Hallo....

Folgender Sachverhalt !


Person A ruft bei einem Hotel an, um für das kommende Wochenende ein Doppelzimmer
für eine Nacht zu buchen. Allerdings erfragt die Hoteldame nur den Nachnamen der Person A und nichts weiteres, keinen Vornamen, keine Adresse, keine Telefonnummer usw...AUSSCHLIEßLICH den Nachnamen. Weiterhin gibt die Hoteldame an, dass ein DZ für das Wochenende freigehalten wird, es werden keine Kontodaten, Sicherheiten oder sonstiges erfragt.

Person A kann aus privaten Gründen den Termin allerdings nicht wahrnehmen, und das
DZ wird nicht besucht.

An besagtem Wochenende haben allerdings die Familienangehörigen der Person A gleiches Hotel gebucht. Schließlich besuchen SIe das Hotel. Da der Hoteldame der gleiche Nachname auffällt, fragt sie, ob Person A das DZ nun belegt oder nicht. Als dies verneint wird, erfragt die Hoteldame den vollständigen Namen und Adresse von Person A, dieser wird ihr von der Schwester von Person A genannt.

Daraufhin erhält Person A wenige Tage später eine Hotelrechnung von 60,00€ inkl. Bearbeitungsgebühr !!!

Muss Person A diese Rechnung zahlen, obwohl die Hoteldame eigentlich keine einzigen Daten von Person A hatte, ausser einem allerwelts Nachnamen. Die Daten hätte die Hoteldame niemals mehr erhalten, wenn die Schwester nicht gekommen und diese nicht preisgegeben hätte ???

Denn Person A rief vom Handy an, und das auch inkognito, d.h. ohne dass die Nummer
mitgesendet wird.

Desweiteren wurde nicht genau gesagt, dass das Zimmer gebucht ist, sondern nur so nach
dem Motto: "Es wird freigehalten, kommen Sie mal vorbei."


Erbitte Antworten...

Danke im Voraus...
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 08:34
V.I.P.
 
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AW: Hotelrechnung bezahlen ?

Hi,
diese Diskussion haben wir kürzlich unter folgendem Link
http://www.juraforum.de/forum/t184807/s.html
schon mal geführt, mit dem (allerdings nicht ganz unsteitigen) Ergebnis, dass eine Reservierung im Normalfall als Vertragsschluss zu werten ist, und der Hotelier daher für den Fall der Nichtübernachtung trotzdem das Geld fordern kann, abzüglich seiner ersparten Aufwendungen. Ob nun als vertraglich begründeter Anspruch, oder als Schadensersatz, ist offen, aber weitgehend egal. Und ob das Hotel dabei den Namen des Reservierenden hatte, würde ich dabei als unwesentlich betrachten, das hat mE nur Einfluss auf die praktische Durchsetzbarkeit des Anspruchs.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 09:22
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AW: Hotelrechnung bezahlen ?

Ergänzend zum Hinweis von Marcus.Summer:

Nun mal angenommen, die Hoteldame hat im Display die Telefonnummer gesehen und hat durch Vorwahl usw. den vollen Namen eruieren können... Was hätte sich geändert?

Außerdem entnehme ich diesem Posting, dass der Gast ja tatsächlich gebucht hatte und dann eigentlich nur nicht wollte.

Abschließend noch zum Satz "Es wird freigehalten" - "ist doch nicht gebucht"... Verträge im Reisebüro oder Hotel kommen dann zustande, wenn eine "Willensübereinkunft" unter den Vertragspartner zustande kommt. Da ist die Wortwahl dann Nebensache. Also entscheidet ist der Inhalt! Der eine will und der andere kann anbieten und will auch, dass der eine kommt.

Meint
Peter
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