Dies ist eine Diskussion zu Hotel überbucht, anderes Hotel abgelent kein Anspruch auf Reduzierung desReisepreises innerhalb des Forums Reiserecht
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| Hotel überbucht, anderes Hotel abgelent kein Anspruch auf Reduzierung desReisepreises angenommen x bucht für angenommen 5-Tage ein Hotel in Spanien. Als X dort ankommt teilt man ihm mit, dass das Hotel überbucht sei und man ihn in einem anderen Hotel bis zum nächsten Tag unterbringen wird. Das Hotel würde nach einer anderen Unterkunft im Ort ausschau halten und würde innerhalb der nächsten Zeit auch etwas anderens finden. um x dort für eine Nacht unterzubringen. Da X aber keine Lust auf wilde Spekulationen hat lehnt er ab und sucht sich ein plätzchen am Strand. (Gepächt ist im Mietwagen). Nun hat X den Preis für den gesammten Aufenthalt noch nicht bezahlt. Als er eincheckt wird der Betrag noch nicht eingefordert. 2-Tage später geht X zur Rezeption und sagt er würde gerne den offenen Betrag noch begleichen. Die verwunderten Mitarbeiter forderten dann jedoch den Preis für die ganzen 5-Tage. Als x sagte er würde nur 4-Tage bezahlen sagten die Rezeptionsmitarbeiter sie müssten mit dem Chef sprechen und ihn fragen ob es überhaupt eine Reduzierung des Preises geben könnte. Sie deuteten an das es warscheinlich eher nicht der Fall sein würde. Die Tage vergingen und am letzen beim Auschecken war die Rezeption nun für mind. 20 min nicht besezt. Da unsere Flugzeug garantiert nicht auf uns wartet legten wir die Zimmerschlüssel hinter den Rezzeptionstresen. Das Hotel hat keinen Durchzug meiner KK genommen. Solle x das Hotel anrufen und ihm mitteilen, das x nur bereit ist für 4-Tage zu bezahlen oder soll x abwarten wann sich das Hotel meldet? |
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| AW: Hotel überbucht, anderes Hotel abgelent kein Anspruch auf Reduzierung desReisepreises Wenn ich das richtig verstanden habe, hat X erst gar nicht abgewartet, welche Alternative ihm das Hotel für diese eine überbuchte Nacht anbieten wird, sondern hat sich selbst was organisiert. Grundsätzlich schlechte Vorgangsweise... Wenn ich das richtig verstanden habe, hat X überhaupt keine Nacht bezahlt, sondern hat das Hotel ohne Bezahlung verlassen. Grundsätzlich schlechte Vorgangsweise... Ich wäre dafür, dem Hotel ein Mail zu schreiben, in dem man sich bereit erklärt, vier Nächte zu bezahlen und bittet um die Bankdaten zwecks spesenfreier Überweisung. Alles andere könnte, im Extremfall, blöd ausgehen. Denn schließlich könnte das Hotel sich auf den Standpunkt stellen, dass X ein Betrüger (=er hat ja nicht bezahlt und sich aus dem Hotel geschlichen...) sei und eine Klage erheben. Könnte sein... Könnte auch sein, dass das Hotel sagt, es wäre dann doch noch ein Zimmer am ersten Tag frei geworden, aber X war ja nicht da... Und so muss X auch diese Nacht zahlen. Könnte sein... Aber es kann auch sein, dass sie sich mit den vier Nächten zufrieden geben. Wie gesagt, ich würde mich melden und nicht warten. Gruß Peter |
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| AW: Hotel überbucht, anderes Hotel abgelent kein Anspruch auf Reduzierung desReisepreises Sehe ich anders. Wenn das Hotel (ich gehe davon aus, dass kein deutscher Reiseveranstalter eingeschaltet ist) eine Forderung zu haben glaubt, wird es sich melden. Auf keinen Fall telefonischen Kontakt aufnehmen. Betrug, ausgehend vom deutschen Strafrecht, dürfte nicht vorliegen, da X ja bezahlen wollte. Das reciht aus. |
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| AW: Hotel überbucht, anderes Hotel abgelent kein Anspruch auf Reduzierung desReisepreises Nur blöd, wenn man das erkären muß, nachdem die ganze Mahnerei schon losgenangen ist... Es hier auf den Ärger ankommen zu lassen, erscheint mir eine der unclevereren Alternativen... mfg Bang Olafson |
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| AW: Hotel überbucht, anderes Hotel abgelent kein Anspruch auf Reduzierung desReisepreises Mit der Reservierung eines Zimmers ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Auch im Ausland. Dieser BV hat im Grunde die Pflicht des Beherbergers, die gewünschte Unterkunft zum gewünschten Termin bereit zu stellen und die Pflicht des Gastes, diese Leistung zu bezahlen. Der Zeitpunkt und die Art der Bezahlung werden in der Regel beim Vertragsabschluss festgelegt. Nehmen wir also an, in diesem Fall ist die Bezahlung "bei Abreise" zu leisten. Weshalb sollte man nun von der Annahme ausgehen, "wenn das Hotel eine Forderung zu haben glaubt, soll es sich melden? Es hat defacto eine vereinbarte Forderung, die vom Erfüller dieser Forderung aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt wurde. Ich bin daher auf jeden Fall der Meinung, dass hier auf jeden Fall eine Zahlungsverpflichtung vorliegt, nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch. Ob hier betrügerische Absicht vorlag oder nicht, da mag @LaLaBerlin vielleicht recht haben. Allerdings ist es sicherlich eine Beweissache, dass man ja willig war, aber niemand den Willen erfüllen wollte oder konnte. Ich meine, um hier eine eindeutige Beweislage zu schaffen, wäre eine "umgehende Willenserklärung der Zahlungserfüllung" an das Hotel ein wesentlicher Punkt gewesen. Gruß Peter |
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| AW: Hotel überbucht, anderes Hotel abgelent kein Anspruch auf Reduzierung desReisepreises Ich denke nach wie vor, dass rechtlich jedenfalls der Umfang einer eventuellen Forderung des Hotels derart unsicher ist, dass es Sache des Hotels ist, in die Offensive zu gehen. |
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