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Hotel überbucht

Dies ist eine Diskussion zu Hotel überbucht innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 15.07.2011, 21:32
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Hotel überbucht

Hallo, mal angenommen, Pärchen fliegt in Urlaub, Reise bezahlt, Hotel ist komplett ausgebucht.

Frage: Welche rechtlichen Verpflichtungen hat das Hotel? An wen kann das Pärchen sich wenden?

Besten Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2011, 21:48
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AW: Hotel überbucht

Sofern das Hotel nicht direkt, sondern über eine Reiseagentur gebucht wurde, ist der erste Ansprechpartner der Reiseleiter. Er muss für die Unterbringung sorgen. In diesem Fall haben die Reisende also Ansprüche gegenüber der Reiseagentur, nicht gegenüber dem Hotel.

Wurde das Hotel direkt gebucht und liegt eine Buchungsbestätigung vor, so muss das Hotel eine vergleichbare Unterkunft stellen. Ansprechpartner ist in dem Fall die Hoteldirektion.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 14:39
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AW: Hotel überbucht

Die Reisenden haben Anspruch darauf, daß ihnen ein qualitätsmäßig und der Lage nach gleichwertiges (!) Hotelzimmer zur Verfügung gestellt wird.

Wie Jule schon ausführte, ist im Falle der Buchung direkt beim Hotelier, der Hotelier der Ansprechparnter. Im Fall der Buchung einer Pauschalreise wäre dies der Reiseveranstalter oder sein Vertreter vor Ort.
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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