Dies ist eine Diskussion zu Handelt es sich um eine Flugverspätung ? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Handelt es sich um eine Flugverspätung ? Ein Rückflug aus Amerika ging zunächst nach Spanien und von dort aus nach Deutschland zurück, beide Flüge mit der gleichen Airline. Bedingt durch ein technisches Problem hat sich der Abflug in Amerika um ca. 1 Stunde verschoben. Durch die Verschiebung konnte der Anschlussflug in Spanien nicht mehr rechtzeitig erreicht werden. Die Fluggesellschaft hat dann eine Umbuchung auf die nächste Maschine vorgenommen (ca. 7,5 Stunden Wartezeit) und hat einen Essensgutschein herausgegeben. Handelt es sich hierbei um eine Flugverspätung bei der man eine Entschädigung beantragen kann (wie hoch ungefähr) ? Geändert von Juraforumadmin (09.02.2011 um 12:11 Uhr). Grund: Bitte Fall als fiktiv kennzeichnen! |
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| AW: Handelt es sich um eine Flugverspätung ? Hallo, wenn das eine Airline mit Eu Sitz war dann schaust Du hier http://www.passagierrecht.de/ Grüsse Dieter |
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| AW: Handelt es sich um eine Flugverspätung ? Zitat:
ich habe mir diese Webseite mal angeschaut... die Informationen scheinen arg zufällig zu sein. Ein Blick ins Impressum verheißt auch nichts gutes. Gibts zu dieser Frage noch mehr Antworten? mfg Bang Olafson |
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| AW: Handelt es sich um eine Flugverspätung ? hier ein ander Link: http://www.lba.de/cln_008/DE/Buerger....html?nn=20280 an das Luftfahrtbundesamt kann man auch spezielle Anfragen stellen: http://www.lba.de/cln_009/DE/Buerger...vice_node.html Nur 1 Stunde Verspätung ist nicht viel ! Waren denn beide Teilflüge in einem Vorgang gebucht ? oder anders gefragt Hatte die Fluggesellschaft den Flug ab Spanien als Anschlussflug für den Amerikaflug angeboten ? |
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| AW: Handelt es sich um eine Flugverspätung ? |
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| AW: Handelt es sich um eine Flugverspätung ? Hier gibt es noch höherinstanzliche bzw. jüngere Urteile zum Thema: Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 und BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 – Xa ZR 95/06
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