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Haftung für Stornierungen bei Gruppenbuchungen

Dies ist eine Diskussion zu Haftung für Stornierungen bei Gruppenbuchungen innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 15.06.2010, 22:44
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Haftung für Stornierungen bei Gruppenbuchungen

Hallo zusammen,
mal angenommen, für eine gemeinsame Abiturfahrt wird eine vom Hauptbucher selbst erstellte und ohne weitere Angaben versehene Liste verteilt, auf die sich A einträgt. Der Hauptbucher trägt die Teilnehmer nachher online beim Reiseveranstalter ein und bestätigt die AGB.

Nach ca. einem Monat sagt der Hauptbucher zu A, die Reise falle aus. Daraufhin sucht A sich für den gleichen Zeitraum selbst eine andere Reise, bucht und bezahlt.

Wieder einen Monat später sagt der Hauptbucher die Reise findet doch statt und A müsse sie stornieren. Daraufhin füllt A einen Stornierungsbescheid des Reiseveranstalters aus, worauf steht, dass Gebühren in Höhe von 25% der Reisekosten entstehen.

A geht davon aus, dass er auf Grund der unverbindlichen Liste, keiner Kenntnis der AGB und ähnlichen Reisedetails keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter eingegangen ist und demnach keine Gebühren zahlen muss. Zudem ist das Problem des zeitgleichen Urlaubs ja durch den Hauptbucher verursacht worden.

Müsste A diese Gebühren zahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe bei diesem fiktiven Fall.

Gruß
Braini
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Alt 16.06.2010, 09:22
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AW: Haftung für Stornierungen bei Gruppenbuchungen

@Braini
Wenn weder in den Vorabinformationen noch auf der Anmeldeliste ein Verweis auf den Veranstalter und dessen AGB enthalten ist, ist zweifelhaft inwiefern diese verpflichtend für A sind.

Viel wichtiger scheint mir jedoch, dass die Zweitbuchung lediglich durch die vermeintliche Absage des H zu Stande gekommen ist. Darum sehe ich diese Person in der Haftung. Generell ist es (für A) empfehlenswert sich Aussagen wie "Die Reise findet nicht statt." schriftlich geben zu lassen.
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