Dies ist eine Diskussion zu Gruppenreise von privat anbieten - wie absichern? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Gruppenreise von privat anbieten - wie absichern? Zuerst einmal: Ich bin neu hier, daher würde ich mich freuen, wenn eventuelles Fehlverhalten mir nicht zu übel genommen wird, da ich mit den hiesigen Gepflogenheiten noch nicht vertraut bin. Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage: Angenommen, eine Person (nenne ich jetzt einfach mal P) möchte gemeinsam mit einigen Leuten (nicht mehr als 4 Leute) eine Reise für eine größere Gruppe (in diesem Fall eine Abireise, sind ca 40 Personen) organisieren. Nun möchte P lediglich den Hin- und Rückflug und die Unterkunft anbieten. Was muss P nun beachten, damit von den einzelnen Reiseteilnehmern keine Regressansprüche an ihn gestellt werden können, wenn beispielsweise mal wieder gestreikt wird oder ein Vulkan den Flugverkehr lahm legt (oder auch bei Überbuchung in der Unterkunft)? Reicht es, sich da eine Verzichterklärung unterschreiben zu lassen, oder ist die aufgrund der Gesetzeslage unwirksam? Und wenn er keine Möglichkeit hat, sich da zu entziehen, gibt es Versicherungen, die dieser abschließen kann, um sich bestmöglich abzusichern? Achja, bevor ich das vergesse zu erwähnen, P bietet die Reise als Privatperson an, verdient daran nichts. Viele Grüße, N. Albers |
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| AW: Gruppenreise von privat anbieten - wie absichern? Zitat:
Wenn P die Reise "anbietet", d.h. verkauft, wird er zum Anbieter. P kann die Reise organisieren, er kann auch Gruppen-Fahrkarten/Tickets im Auftrag der Gruppe kaufen, und er kann die Hotelreservierung organisieren. (Wenn er die Hotelreservierung für andere organisiert, sollte er aber aufpassen, daß er nicht gegenüber dem Hotel regresspflichtig wird, wenn die Reise kurzfristig ausfällt. Wer ein Hotelzimmer reserviert und nicht rechtzeitig wieder storniert, muß u.U. Stornokosten für das Zimmer zahlen. Wer 20 Hotelzimmer reserviert und nicht rechtzeitig wieder storniert, muß ggf. Stornokosten für 20 Zimmer zahlen...) Ich sehe aber nicht das Problem, im Auftrag einer Personengruppe für 40 Leute Hotelzimmer zu reservieren, ich würde mit dem Hotel telefonieren, die Sache schildern, die Namen und Daten der Teilnehmer durchgeben, und gut ist. Und für 40 Leute Bahn- oder Flugtickets bucht man ohnehin sinnvollerweise über ein Reisebüro.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Gruppenreise von privat anbieten - wie absichern? Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort, wirklich super! Dann zurück zum Thema: Zitat:
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| AW: Gruppenreise von privat anbieten - wie absichern? Zitat:
Man wird aber nicht schon zum Reiseveranstalter, wenn man für eine Personengruppe, mit der man zusammen verreisen will, eine Flugverbindung ermittelt und ein Hotel heraussucht. Zitat:
(Wikipedia) Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Gruppenreise von privat anbieten - wie absichern? Hier ist Vorsicht geboten. Veranstalter ist, wer ein Bündel (mindestens 2) an Reiseleistungen zu einem Reise zusammenfaßt. Im hier geschilderten Fall ist P rechtlich ein Veranstalter mit der Folge, dass er regreßpflichtig ist. Das fängt bei Reklamationen an und geht bis zu Haftung bei Unfällen. Reiseveranstalter haben hierfür einen ganzen Satz an Versicherungen. Umgehen läßt sich das, wenn die einzelnen Teilnehmer selbst im Hotel buchen. Die Vermittlung einer Beförderung (Bus oder Bahn) ist keine Reiseveranstaltung. Eigene Erfahrungen und auch die von Bekannten haben mich gelehrt, dass die Organisation einer Gruppenreise sehr kompliziert werden und zu viel Ärger führen kann. |
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| AW: Gruppenreise von privat anbieten - wie absichern? Zitat:
Auch Reiseangebote von Fremdenverkehrsvereinen, Kirchengemeinden, Schulen, Volkshochschulen, Sport- und sonstigen Vereinen, Zeitungen bei Leserreisen usw. können den Anbieter zu einem Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes mit allen Konsequenzen machen. Diese Konsequenz tritt ausnahmsweise nur dann nicht ein, wenn unmissverständlich und ausdrücklich dem Reisekunden gegenüber deutlich gemacht wird, dass das jeweilige Reiseangebot nur vermittelt wird, vielmehr ein anderes (Reise-) Unternehmen die Reise als eigene durchführt'(§ 651a Abs. 2 BGB). Quelle: http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/rechtsbe02.htm Bsp. Klassensprecher bucht für 20 Mitschüler getrennt -Hotel und -Flüge. Er bietet dies nicht 'im eigenen Namen' an, sondern meldet nur für andere an. Dies muß er deutlich machen.
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