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Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Dies ist eine Diskussion zu Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 31.08.2011, 11:30
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Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

K bucht mit der aussereuropäischen Fluggesellschaft C ein Flug von F ind Deutschland nach M in Australien und zurück. Die Flüge finden beides mal mit einer Zwischenlandung in S (China) statt.
Bei der Hinreise fuhr die Maschine in C mit einer 4
stündigen Verspätung ab mit der Erklärung "Aircraft Maintenance".


Bei der Rückreise flog die Maschine in M mit einer 6 stündige (!) Verspätung los, mit der Konsequenz, dass K den Anschluss in C nach F um mehreren Stunden verpasst. Als ersatz will man K einen Flug anbieten, der erst 24 Stunden nach dem geplanten Termin stattfinden sollte. Durch erbitterten Kampf gelingt es K sich auf die Maschine einer anderen Fluggesellschaft umbuchen zu lassen, mit der sie mit 12 Verspätung in F ankommt.

K lässt sich über den 2. Fall ein
Protokoll von der Fluggesellschaft ausstellen.

Meine Frage ist,ob für diesen Fall die Europäische Verordnung 261/2004, (Abflug/Ankunft in der
Union) oder der ggf. Montrealer Abkommen zutrifft?

Gelten also die Flüge zwischen den Zwischenstopp C und M als "extra" Flüge, oder ist es der eigene Angelegenheit einer Fluggesellschaft, wie er "technisch" eine Flug ausführt; -in diesem Fall mit Zwischenlandung in C- wovon aber die ursprüngliche Ausgang- und Ankunftsort -nämlich F in Deutschland- unberührt bleibt.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 11:36
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AW: Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Entschuldigung, bei meiner grossen Anstrengung um die neutrale Formulierung ist mir eine peinliche fehler unterlaufen; es geht um einen Inkonsequenz der Buchstaben -Kennzeichnung, was den Verständnis meines Anliegens nun um einiges erschwert.
Beim C sollte es um die Fluggesellschaft gehen, während der S für kosequent für den Zwischenstopp stehen sollte.
Sorry
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 16:20
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AW: Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Hallo,

leider bekam ich hier noch gar keine Antorten, dehalb habe ich ein wenig selbst recherchiert.

Also die Frage reduziert sich darauf, ob der Flug F-M als EIN Flug zu interpraetirein ist, oder durch den Zwischenstopp in S als zwei unabhängige, denn nur im ersten Fall hätte die EU-Verordnung Gültigkeit.

Was ich hierzu fand, sind zwei, für meine Begriffe widersprüchliche Urteile:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=54090&pos=0&anz= 1[/URL]

hier in dem 36 Abs scheint, als ob es unerheblich wäre, dass der Flug aus zwei Teilen bestand.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...43&pos=0&anz=1
hier jedoch in dem 8 Abs scheint man das gegenteil zu behaupten.

Allerdings gleicht keiner der Fälle wirklich in jeden hinsicht zu dem von K:
in dem ersten ist der Verspätung eindeutig noch in dem europäischen Teil eingetreten, und im 2. Fall war der 2, äussereuropäische Teil von einem unabhängigen anderen Fluggesellschaft durchgeführt. Bei K war die fluggesellschaft durchgehend C.

Könnt ihr vielleicht jetzt weiterhelfen?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 16:23
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AW: Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Ehh, schon wieder ein Fehler; der erste Link richtig:http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...90&pos=0&anz=1

Hmm... ein netter Monolog mit mir selbst:-(
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  #5 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 16:38
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AW: Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Beim Hinflug entsteht die Verspätung erst in China. Ab dort handelt es sich um einen gesonderten Flug. Es handelt sich um eine außereuropäische Airline. Daraus folgt: Keine Anwendung der EU-FluggastVO.

Beim Rückflug kommt die EU-FluggastVO schon deswegen nicht zur Anwendung, da es sich um eine außereuropäische Airline handelt.

Die EU-Fluggast-VO hätte pauschale Schadenersatzbeträge für die Verspätungen vorgesehen, wenn sie anwendbar wäre. Sie ist aber, wie gesagt nicht anwendbar.

Der Reisende kann aber Schadenersatz nach dem Montrealer Abkommen geltend machen. Dazu muß er aber seinen Schaden konkret beziffern (Bsp.: Hotelzimmer gezahlt / nicht genutzt oder Verdienstausfall weg. Verspätung usw.).
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  #6 (permalink)  
Alt 01.09.2011, 22:57
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AW: Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Hallo,
mit welcher wahrscheinlichkeit und Frequenz bekommt man hier antworten?
Kann es sein, dass jemand das noch Tage später liest.
Oder ÜBERHAUPT liest?
Danke
Der verunsicherte Reisende
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  #7 (permalink)  
Alt 02.09.2011, 07:29
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AW: Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Für den Rückflug kommt die EU-FluggastVO nicht zur Anwendung, da es sich um eine nichteuropäische Airline mit Start Außereuropa handelt.

Für den Hinflug ist entscheidend, daß die Verspätung erst in China eingetreten ist. Näheres auch hier: greifen hier noch die Fluggastrechte nach EU Regeln ?
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  #8 (permalink)  
Alt 02.09.2011, 10:22
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AW: Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Das ist wirklich sehr seltsam: in dem verlinkten Thread geht es doch anonymisiert um exact dem selben Fall, wie in dem von mir bereits zitierten Urteil
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...43&pos=0&anz=1

Oder ist das ein Zufall?
Der entscheidende Unterschied zu "meinem" Fall ist jedoch, dass im letzteren durchgehend um EINEN Fluggesellschaft ging, die beide Flüge durchführte. Eine Codesharing kam hier also nicht in Betracht.
Es wäre doch eine sehr bizarre Rechtssperung, wenn für zwei Hälte des selben Fluges zwei unterschiedliche Rechtsauffassung gelte.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.09.2011, 10:27
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AW: Große Verspätung - Steht Schadenersatz zu?

Zitat:
Zitat von taormina Beitrag anzeigen
Der entscheidende Unterschied zu "meinem" Fall ist jedoch, dass im letzteren durchgehend um EINEN Fluggesellschaft ging, die beide Flüge durchführte. Eine Codesharing kam hier also nicht in Betracht.
Es wäre doch eine sehr bizarre Rechtssperung, wenn für zwei Hälte des selben Fluges zwei unterschiedliche Rechtsauffassung gelte.
Vergiß die Diskussion um das Codesharing.- Das verkompliziert es nur.

Entscheidend ist, ob es sich um einen Flug, ausgehend ab Europa handelt oder um zwei getrennte Flüge.
Indiz dafür ist, ob es sich um eine durchgehende Flugnummer handelt oder zwei getrennte Flugnummern.
Handelt es sich nur um eine Flugnummer, wäre es ein Flug und die EU-FluggastVO käme zur Anwendung.
Handelt es sich aber um zwei Flugnummern. wären es zwei Flüge und die EU-Fluggast-VO würde für den außereuropäischen Teil und der dort entstandenen Verzögerungen nicht gelten.
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