Dies ist eine Diskussion zu Gezwungener Aufenthalt durch Aschewolke innerhalb des Forums Reiserecht
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| Gezwungener Aufenthalt durch Aschewolke Angenommen Urlauber A bucht eine Pauschalreise für 7 Tage nach Mallorca. Bedingt durch die Aschewolke, welche 1 Woche über Europa zog, erkundigte sich Urlauber A 1 Tag vor seinem regulären Rückflug bei seinem Reiseveranstalter nach einer Umbuchung. Der zuständige Reiseveranstalter buchte den Flug um 2 Tage nach hinten kostenlos um und teilte Urlauber A auf Nachfrage nach einem Hotel mit, dass er sich eines suchen solle. Urlauber A tat dies und checkte erstmal für 2 Tage in einem normalpreisigen Hotel in Eigenleistung ein. 2 Tage später wurde der umgebuchte Flug erneut gestrichen und vom Reiseveranstalter um weitere 3 Tage verschoben mit der Anmerkung, dass eine Umbuchungspauschale in Höhe von 114 Euro fällig werden würde, wovon der Reiseveranstalter jedoch 50% übernehmen würde. Urlauber A checkte erneut für 3 Tage, allerdings in einem anderen Hotel, ein. Auch hier musste Urlauber A die Kosten erstmal selbst tragen. Welche Rechte hat der Urlauber nun? Werden Kosten für alle Hotelkosten vom Reiseveranstalter getragen? Ist eine Umbuchungspauschale gerechtfertigt, obwohl Urlauber A mit ein- und derselben Fluggesellschaft hin und auch wieder zurück geflogen ist? Danke für Antworten! |
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| AW: Gezwungener Aufenthalt durch Aschewolke Ich schätze hier ist A auf die Kulanz seines Reiseveranstalters angewiesen. Eine Pflicht die Mehrkosten für die Hotelübernachtungen zu tragen gibt es meines Wissens nicht. Hier ein passender Artikel zu dem Thema: http://www.welt.de/reise/article7243...lugverbot.html |
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| AW: Gezwungener Aufenthalt durch Aschewolke |
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| AW: Gezwungener Aufenthalt durch Aschewolke Zitat:
Hier der betreffende Passus aus der Fluggastrechte-Verordnung der EU Zitat:
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| AW: Gezwungener Aufenthalt durch Aschewolke Der Reiseveranstalter hat die Reise am 19.04., also 2 Tage nach dem eigentlich geplanten regulären Rückflug gekündigt. Dies konnte Urlauber A einem Schreiben in der Hotelhalle entnehmen. |
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| AW: Gezwungener Aufenthalt durch Aschewolke Zitat:
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