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Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten

Dies ist eine Diskussion zu Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 06.01.2010, 18:49
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Question Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten

Bitte um Hilfe !!!!!!
Angenommen :
Person A hat bei einem Gewinnspiel eine Wochenendreise für 2 Personen gewonnen.
Person A hat dieses mit einer vorgefertigten Postkarte, mit ihrer Unterschrift bestätigt.
Vermerk auf der Postkarte: Reisepreis für Gewinner und Begleitperson, je 0,00 €
Beide Personen haben die Reise, ohne Angabe von Gründen, nicht angetreten.
Letzte Woche erhielt Person A eine Stornorechnung über 98,- € von einem externen Reisebüro. Sind diese Kosten rechtlich korrekt ? Muß Person A die Gebühren bezahlen ? Danke vorab für die Unterstützung
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 21:24
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AW: Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten

vielen Dank für die Info.
A hat die Postkarte an die Gewinnspielzentrale gesendet und nicht an den Reiseveranstalter, der die Stornogebühren erhebt.
Diesen habe ich per Mail auf die fehlenden AGB`s hingewiesen.
Der Reiseveranstalter hat mir den Link seiner Hompage gesendet, wo
die AGB`s ab zurufen sind.
Da steht jetzt sehr wohl was von Stornogebühren drin, aber Person A hat die
Postkarte an die Gewinnspielzentrale gesendet, auf der nichts von diesem
Reiseveranstlter stand.
Haben Sie dazu noch einen Rat ?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 00:53
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AW: Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten

Zitat:
Zitat von Sunshine69
Sie schreiben, A hätte die Teilnahme mit seiner Unterschrift bestätigt. Das heisst A hat mit dem Veranstalter einen Vertrag geschlossen und die Bedingungen von A akzeptiert.
Die Reise für zwei Personen ist gewonnen worden:

Zitat:
Zitat von Peter1967
Person A hat bei einem Gewinnspiel eine Wochenendreise für 2 Personen gewonnen.
Es dürfte sich demnach hier um eine Auslobung im Sinne von § 657 BGB gehandelt haben, d.h. um ein bindendes Versprechen, und zwar um eine Auslobung, die eine "Preisbewerbung" zum Gegenstand hatte, § 661 BGB ( =Preisausschreiben. )

Die Verpflichtung zur Leistung des ausgelobten ( und gewonnenen ) Preises in Gestalt einer 2-Personen-Reise ergbit sich also nicht (erst) daraus, daß mit der Preis-Anforderungs-Postkarte vermeintlich ein "Reisevertrag" geschlossen worden sei, womöglich unter Einbeziehung von AGB mit dubiosen Stornokosten-Vereinbarungen.

Aus Sicht eines Gewinnspiel-Veranstalters, der sich von einem benachrichtigten Gewinner eine "Preisabruf-Postkarte" zusenden läßt, darf diese Preisanforderung nicht als "Antrag auf Abschluß eines Reisevertrags" mißverstanden werden. Ebensowenig wird ein Reiseunternehmen, an das die Preisanforderung weitergeleitet wird, dies als ihm ( dem unbekannten Reisveranstalter ) gegolten habendes Vertragsangebot verstanden werden.

Zitat:
Hat A denn AGBs vom Veranstalter erhalten?
Die AGB müßten wohl schon vor/bei der Preisauslobung bzw. bei der Teilnahme am Gewinnspiel einsehbar gewesen sein, um wirksam geworden sein zu können.

---> Der Gewinnspielveranstalter/Preisauslober hat keine Ansprüche auf Stornokosten, wenn er auf die Geltung dieser Bedingungen für Teilnehmer am Preisausschreiben nicht hingewiesen hatte; und mit dem Reiseveranstalter steht das reiseunlustige Pärchen in keinerlei (Reise-)Vertragsverhältnis.

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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2010, 17:32
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AW: Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten

Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme.
Ich denke, dies wird uns bei einer weiteren Entscheidung helfen.
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