Dies ist eine Diskussion zu Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten innerhalb des Forums Reiserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Angenommen : Person A hat bei einem Gewinnspiel eine Wochenendreise für 2 Personen gewonnen. Person A hat dieses mit einer vorgefertigten Postkarte, mit ihrer Unterschrift bestätigt. Vermerk auf der Postkarte: Reisepreis für Gewinner und Begleitperson, je 0,00 Beide Personen haben die Reise, ohne Angabe von Gründen, nicht angetreten. Letzte Woche erhielt Person A eine Stornorechnung über 98,- von einem externen Reisebüro. Sind diese Kosten rechtlich korrekt ? Muß Person A die Gebühren bezahlen ? Danke vorab für die Unterstützung |
| |||
| AW: Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten vielen Dank für die Info. A hat die Postkarte an die Gewinnspielzentrale gesendet und nicht an den Reiseveranstalter, der die Stornogebühren erhebt. Diesen habe ich per Mail auf die fehlenden AGB`s hingewiesen. Der Reiseveranstalter hat mir den Link seiner Hompage gesendet, wo die AGB`s ab zurufen sind. Da steht jetzt sehr wohl was von Stornogebühren drin, aber Person A hat die Postkarte an die Gewinnspielzentrale gesendet, auf der nichts von diesem Reiseveranstlter stand. Haben Sie dazu noch einen Rat ? |
| |||
| AW: Gewinnspiel: Wochendreise nicht angetreten Zitat:
Zitat:
Die Verpflichtung zur Leistung des ausgelobten ( und gewonnenen ) Preises in Gestalt einer 2-Personen-Reise ergbit sich also nicht (erst) daraus, daß mit der Preis-Anforderungs-Postkarte vermeintlich ein "Reisevertrag" geschlossen worden sei, womöglich unter Einbeziehung von AGB mit dubiosen Stornokosten-Vereinbarungen. Aus Sicht eines Gewinnspiel-Veranstalters, der sich von einem benachrichtigten Gewinner eine "Preisabruf-Postkarte" zusenden läßt, darf diese Preisanforderung nicht als "Antrag auf Abschluß eines Reisevertrags" mißverstanden werden. Ebensowenig wird ein Reiseunternehmen, an das die Preisanforderung weitergeleitet wird, dies als ihm ( dem unbekannten Reisveranstalter ) gegolten habendes Vertragsangebot verstanden werden. Zitat:
---> Der Gewinnspielveranstalter/Preisauslober hat keine Ansprüche auf Stornokosten, wenn er auf die Geltung dieser Bedingungen für Teilnehmer am Preisausschreiben nicht hingewiesen hatte; und mit dem Reiseveranstalter steht das reiseunlustige Pärchen in keinerlei (Reise-)Vertragsverhältnis. 11 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Jugendarrest nicht angetreten | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 30.03.2010 07:53 |
| Jugendarrest nicht angetreten | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 26.01.2009 11:35 |
| Schiff kaputt, Reise konnte nicht angetreten werden. | Reiserecht | 21.01.2008 13:39 |
| Jugendarrest nicht angetreten | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 30.12.2007 19:03 |
| Mietverhältnis nicht angetreten - Mietkaution? | Mietrecht | 10.06.2005 12:30 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios