Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsurteil - Mängelrüge innerhalb des Forums Reiserecht
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| Gerichtsurteil - Mängelrüge Hallo,bin verzweifelt auf der Suche nach Gerichtsurteilen inden Urlauber Anspruch auf Reisepreisminderung hatten, obwohl sie vor Ort keine "Mängelanzeige" gemacht hatten. Kann es sein, dass es solche Urteile gar nicht gibt wegen BGB § 651 d 2??? Finde nur Urteile mit den Ablehnungen wie u.a. OLG Koblenz 5.10.2009 - 5 U 766/09 ..... Vielen Dank |
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| AW: Gerichtsurteil - Mängelrüge Hui, schwierig! Ohne Mangelanzeige vor Ort keine Reisepreisminderung. Wie sonst sollte der Vertragspartner den Mangel beseitigen? Erst der erfolglose Versuch ebendavon führt ja zur Preisminderung. Ich persönlich kann mir kaum eine Konstellation erdenken, in den die Mängelanzeige vor Ort umgangen werden könnte. Einzig vielleicht eine 1-Nacht-Unterkunft-Buchung dieser Appartements mit Zugang per Karte/Code. Der CheckIn müsste dann wohl ausserhalb der Geschäftszeiten und des Notfalltelefons des Veranstalters, seiner Agentur vor Ort und des Appartements-Managements erfolgt sein. Dann solte es zumindest Photodokumente mit Zeitstempel geben. |
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| AW: Gerichtsurteil - Mängelrüge Stimme AntoniaW ihrer Antwort generell zu, allerdings gibt es auch Ausnahmen: Gerade mit der Mangelanzeige an den Reiseveranstalter oder seinen örtlichen Vertreter vor Ort (nicht an den Leistungsträger wie Hotelpersonal!) soll dieser ja in die Lage versetzt werden, den Mangel zu beheben. Anderslautende Urteil wird es wohl kaum geben. Die Gesetzeslage ist da eindeutig. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Mangelanzeigepflicht. Man behält unter gewissen Voraussetzungen auch weiterhin seinen Anspruch auf Reisepreisminderung bzw. Schadenersatz: 'Eine Nichtvornahme der Mangelanzeige / Abhilfeverlangen führt dann nicht zum Ausschluß des Schadenersatzes bzw. zum Ausschluß der Reisepreisminderung, wenn der Reiseveranstalter diesen Mangel auch bei dessen Anzeige nicht hätte beseitigen können.' Quelle: Examens-Repititorium, Besonderes Schuldrecht 1, Vertragliche... von Peter Huber, so auch Münchner Kommentar, Tonner, 651f RdNr. 28, Loorschelders BT, RdNr. 751. Bsp.: Fehlender Swimming-Pool im Hotel könnte auch bei Mangelanzeige nicht nachgebaut werden. Ebenso verliert man auch seine Anspürche nicht, wenn ein Zuwarten auf die Meldung an den Reiseveranstalter nicht zumutbar ist: 'Das ist z.B. dann so, wenn Sie nachts am Urlaubsort ankommen und das Hotel überbucht ist. Hier dürfen Sie ohne Abmahnung und Fristsetzung sich ein anderes Hotel suchen.' Quelle: finanztip.de
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (18.03.2011 um 17:21 Uhr). |
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| AW: Gerichtsurteil - Mängelrüge Vielen vielen Dank für die Informationen. Bin nämlich auf der Suche nach Gerichtsentscheidungen, die im Gegensatz zum bestehenden Recht im BGB "handeln". |
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| AW: Gerichtsurteil - Mängelrüge Zitat:
Landgericht Essen, Urteil vom 10.10.2002 - 10 S 186/02 - Reisemangel: Kieselstrand ist kein grober Sandstrand 10 % Minderung Wenn der Reiseprospekt einen groben Sandstrand verspricht, muss es grundsätzlich auch einen Sandstrand geben. Besteht der Strand aber nur aus groben Kieselsteinen liegt ein Reisemangel vor. Dies hat das Landgericht Essen entschieden. Im vorliegenden Fall versprach der Reiseprospekt einen "groben Sandstrand". Doch tatsächlich fand der Urlauber nur einen Kieselstrand vor. Das Landgericht Essen hielt eine Reisepreisminderung von 10 % für angemessen. Mängelanzeige vor Ort nicht notwendig bei offenkundigem Mangel Der Reisende brauche den Mangel nicht einmal vor Ort zu rügen. Eine Mängelanzeige könne ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn die Mängel dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn bereits bekannt waren, weil es sich z.B. um offenkundige Mängel handele, führte das Gericht aus. Quelle: kostenlose-urteile.de Wie schon angeführt, hätte der Mangel bei rechtzeitiger Meldung des Reisenden an den Reiseveranstalter auch gar nicht behoben werden können.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (18.03.2011 um 18:47 Uhr). |
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| AW: Gerichtsurteil - Mängelrüge Recht recht vielen Dank..... jetzt kommt richtig "Schwung in die Sache." und ich bin nicht mehr soooo verzweifelt. |
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| AW: Gerichtsurteil - Mängelrüge Also mal ein Beispiel ob ich dies so richtig verstanden habe. A und B fliegen nach C. Die Mängel: - Strand ist viel weiter weg als im Katalog - B verletzt sich an einen kaputten Glas,welches er an der Bar erhalten hatte. Fotos von den Glas und der Schnittwunde wurden gemacht. Sind dies auch mögliche Gründe die eine Mängel-Rüge erst wieder zuhause ermöglichen? Vielen Dank |
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| AW: Gerichtsurteil - Mängelrüge Zitat:
Auch hinsichtlich der durch das kaputte Glas erlittenen Verletzung hätte der Reiseveranstalter auch bei sofortiger Meldung den Sachverhalt nicht mehr umkehren können. Sollten allerdings zahlreiche Gläser im Hotel kaputt gewesen sein, könnte man diesen Mangel nicht mehr im nachhinein rügen. Hier wäre der Reiseveranstalter durch die Mängelrüge in der Lage versetzt worden, entsprechend auf den Hotelier einzuwirken, alle kaputten Gläser gegen heile Gläser auszutauschen. In diesem Beispiel ergeben sich Minderungsansprüche aus § 651d und Schadenersatzansprüche aus § 651f BGB des Reisenden gegen den Reiseveranstalter. - Allerdings sei hier auf die Ausschlußfrist gem. § 651g BGB hingewiesen, wonach der Reisende seine dargestellten Ansprüche innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend machen muß.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (19.03.2011 um 12:16 Uhr). |
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