Dies ist eine Diskussion zu Gepäckhaftung nach Hotelbrand innerhalb des Forums Reiserecht
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| Gepäckhaftung nach Hotelbrand Leider gibt nun etliche Familien, die keine Hausratsversicherung haben und an derartigen Beträgen schwer zu knapsen haben, insbesondere wenn zwei Kinder in einer Familie ohne Schuhe und Klamotten dastehen. Sehen diese Familien zurecht den Veranstalter in der Pflicht (die Reise bestand aus Busanfahrt, Unterbringung, Verpflegung und Programm) den Schaden zu ersetzen, insbesondere da in einem ersten vorläufigen Bericht der Polizei, die Brandursache im nicht sachgemäßen Entsorgen von Zigarettenkippen durch Betreuer gesehen wird? Oder bleiben die Familien jetzt auf den Schaden sitzen bzw. müssen den langen Weg der letztendlichen Schuldfeststellung abwarten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Geändert von Herr_G (09.08.2011 um 18:27 Uhr). Grund: Verschreibselei… |
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| AW: Gepäckhaftung nach Hotelbrand Zitat:
Bsp.: Gem. Wetteramt gab es zur Brandausbruchzeit kein Gewitter, also wird Gewitter als Brandursachse ausgeschlossen. Und so weiter. Die Polizei mutmaßt im vorliegenden Sachverhalt, daß Betreuer fahrlässig den Brand verursachten. Dies ist aber noch keine abschließende Bewertung. Dieses muß natürlich bewiesen werden. Und so etwas kann lange dauern. Sollte dieser Nachweis gelungen sein. Dann gilt: Zu den Hautpaufgaben des Betreuers bei Kinder- und Jugendreisen gehört es, die Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und Schäden durch sich selbst und andere zu bewahren. Das Verschulden der Betreuer (während ihrer Arbeit) muss sich der Veranstalter zurechnen lassen, da diese seine Erfüllungsgehilfen sind für die er ein zustehen hat. (Urteil vom 21.02.2006, AG Straußberg; Az: 10 C 173/05). Selbst wenn die Betreuer in Ihrer Freizeit geraucht haben sollten und den Brand fahrlässig verursacht haben sollten, muß der Reiseveranstalter dafür einstehen. So wurde vor dem AG Neuss ein Fall verhandelt, bei der ein Gärtner einer Hotels in der Türkei in seiner Freizeit eine deutsche Urlauberin nachts vergewaltigte. Näheres dazu hier: AG Neuss, Urteil vom 2.8.2000 – 42 C 6702/99 Es könnten, je nach Lage des Einzelfalls, hier noch Minderungsansprüche -zusätzlich zum Schadenersatz für das verbrannte Gepäck- auf den Reisepreis zum Tragen kommen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (11.08.2011 um 12:53 Uhr). |
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| AW: Gepäckhaftung nach Hotelbrand Schönen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Antwort! Darüber hinaus wird aber händeringend ein Weg gesucht, um den betroffenen Familien schneller helfen zu können. Viele haben ein wirkliches finanzielles Problem damit auf ein abschließendes Urteil zu warten. Es wurde zwar ein erster Kontakt mit der Kommune gesucht - fällt jemanden vielleicht noch aus der juristischen Praxis eine weitere Möglichkeit ein, wie man da in diesem Sinnen vorgehen könnte? Hier ist jeder Tipp willkommen. Beste Grüße, Herr_G |
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| AW: Gepäckhaftung nach Hotelbrand Rückfrage: Sind denn die Betreuer, wie von klausschlesinge angenommen, Angestellte des Reiseveranstalters bzw. der Unterkunft? Oder sind Sie von einer Einrichtung abgestellt, die die Kinder gemeinsam Besuchen (Schule, Sprotclub, Kirche) und ggf. sogar ehrenamtlich mit auf Reise gegangen? Ich gehe davon aus, dass beide Fälle zu unterschiedlichen Bewertungen führen. |
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| AW: Gepäckhaftung nach Hotelbrand Es geht um festangestellte Mitarbeiter und sogenannte Honorarakräfte, also auch Angestellte, aber nicht um ehrenamtliche Betreuer. |
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| AW: Gepäckhaftung nach Hotelbrand Zitat:
Mit anderen Worten: Versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen. Das ist allerdings reine Verhandlungssache (wie auf dem türkischen Basar).
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