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Gemietes Ferienhaus verkauft - Mieterrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Gemietes Ferienhaus verkauft - Mieterrecht? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 08.07.2008, 09:46
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Exclamation Gemietes Ferienhaus verkauft - Mieterrecht?

Hallo,

bräuchte mal Anmerkungen zu folgendem Fall:

Familie X mietet ein Ferienhaus (80 m², 3 Schlafzimmer) über einen deutschen Vermittler bei einem Holländer. Der Vertrag wird vom deutschen Vermittler unterschrieben, doch als Vermieter ist der Holländer eingetragen. Vier Monate vor Reiseantritt wird das Ferienhaus vom Holländer verkauft. Der deutsche Vermittler bietet ein Ersatzhaus an, das (wörtlich) "nur geringfügig kleiner" sei, jedoch nur 2 Schlafzimmer habe. Familie X willigt ein in der Annahme, daß das Haus dann immer noch groß genug ist, so daß das Wohnzimmer auch als Schlafzimmer genutzt werden könnte. Der deutsche Vermittler setzt jedoch keinen Vertrag über das Ersatzhaus auf.

Vier Wochen vor Reiseantritt stellt sich über neue Information auf der Homepage des Vermittlers heraus, daß das Ersatzhaus lediglich 50 m² hat und somit erheblich kleiner als das ursprünglich gemietete Haus ist. Das ist Familie X zu klein. Familie X möchte vom Vertrag zurücktreten und weist den Vermittler darauf hin, daß sie nur einen Mietvertrag über das bereits verkaufte Haus hat. Der deutsche Vermittler fühlt sich nicht zuständig und verweist Familie X an den im Vertrag als Vermieter eingetragenen Holländer. Der hat jedoch inzwischen die bereits überwiesene Miete an den deutschen Besitzer des Ersatzhauses überwiesen. Und dieser ist telefonisch nicht erreichbar...

Welche Rechte hat nun Familie X? Wie bekommt Familie X ihr Geld zurück?

Bin gespannt auf die Antworten!

Grüße

Hundemama
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  #2 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 08:30
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AW: Gemietes Ferienhaus verkauft - Mieterrecht?

Ich denke, das ist nun eher eine Frage des Mietrechts und hier "ausländischer Vermieter" und fällt nicht unter Reiserecht.

Interessant allerdings der Aspekt, dass der Vermittler auf einen "alten" Vertrag verweist, der defacto ja nicht mehr existent ist. Meines Erachtens - so grob gesprochen - gibt es keinen neuen Vertrag, somit muss der Vermieter entweder den alten einhalten oder das Geld zurück überweisen...

meint
Peter
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