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Gelten hier die EU Fluggastrechte?

Dies ist eine Diskussion zu Gelten hier die EU Fluggastrechte? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 25.03.2011, 12:34
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Gelten hier die EU Fluggastrechte?

Beispiel:
Fluggesellschaft A ist nicht in der EU beheimatet.

A bietet zwei Flüge aus der EU an: von folgenden EU-Städten in die folgenden Nicht-EU-Städte (Beispiel).
London -> Melbourne (Flugnummer A120)
Paris -> Sydney (Flugnummer A130)

Die beiden o.g. Flüge werden unter einer durchgehenden Flugnummer mit dem gleichen Flugzeug betrieben. Es wird auch für Passagiere Paris -> Sydney bzw. London -> Melbourne nur eine Bordkarte ausgegeben.
In Wahrheit ist es jetzt aber so, dass beide Flüge in Singapur zwischenlanden.

Also:
London -> [Singapur] -> Melbourne (Flugnummer A120)
Paris -> [Singapur] -> Sydney (Flugnummer A130)

Passagier P hat nun folgende Buchung:
London -> Singapur mit Flug A120
Singapur -> Sydney mit Flug A130.

Jetzt fällt dem Piloten auf dem Flug London -> Singapur ein, dass er zu wenig getankt hat. Er macht also eine Zwischenlandung in einer anderen asiatischen Stadt. Dadurch verspätet sich die Ankunft in Singapur um 2 Stunden. P verpasst den Anschlussflug A3 nach Sydney. P wird umgebucht auf einen späteren Flug. P erreicht Sydney mit 4 Stunden Verspätung.

Greifen hier die EU Fluggastrechte?
Beide gebuchten Flüge beginnen in der EU (A120 in London; A130 in Paris). P sollte den Flug A130 aber erst in Singapur besteigen.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2011, 21:44
V.I.P.
 
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AW: Gelten hier die EU Fluggastrechte?

Zitat:
Zitat von dennisvom Beitrag anzeigen
Beispiel:
Fluggesellschaft A ist nicht in der EU beheimatet.

... fällt dem Piloten auf dem Flug London -> Singapur ein, dass er zu wenig getankt hat. Er macht also eine Zwischenlandung in einer anderen asiatischen Stadt. Dadurch verspätet sich die Ankunft in Singapur um 2 Stunden. P verpasst den Anschlussflug A3 nach Sydney. P wird umgebucht auf einen späteren Flug. P erreicht Sydney mit 4 Stunden Verspätung.

Greifen hier die EU Fluggastrechte?
Beide gebuchten Flüge beginnen in der EU (A120 in London; A130 in Paris). P sollte den Flug A130 aber erst in Singapur besteigen.
Nein. Es kommt immer auf die Verspätung beim Abflug an.

Ferner hat P ein Ticket Singapur-Sydney. Hier findet der Sachverhalt außerhalb Europas statt und zum anderen agiert im Sachverhalt eine Nicht-EU-Airline. Wo das Flugzeug ursprünglich gestartet ist, spielt für die vermeintlichen Ansprüche des P keine Rolle.

Fazit: Die EU-FluggastVO kommt nicht zur Anwendung.
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