Dies ist eine Diskussion zu Flugzeitenverschiebung - 1 Tag weniger innerhalb des Forums Reiserecht
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| Flugzeitenverschiebung - 1 Tag weniger mal angenommen X bucht eine Reise und kurz vor den Abflug werden die Zeiten geändert. so fliegt X zum Beispiel am 16.09. um 20:30 los und landet 23:40 und zurück fliegt X am 30.09. um 04:50 (statt 17:30) jedoch werden volle 14 Tage berechnet, obwohl von den Stunden her bedeutend weniger sind. Kann X da irgend etwas machen??? Oder muß er es so hin nehmen? Gibt es dafür gesetzliche Grundlagen??? Vielen Dank |
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| AW: Flugzeitenverschiebung - 1 Tag weniger Ich wollte gerade dasselbe posten ungefähr, deswegen hake ich gerade mal ein, wenn es nichts ausmacht. Ansonsten mich bitte darauf aufmerksam machen, dann poste ich einen eigenen Beitrag ![]() Der Sachverhalt: Flug wurde annulliert und ein Alternativflug wurde angeboten. Dabei fällt quasi der letzte Tag weg, weil anstatt nachmittags (zum Beispiel um 17:00) morgens früh (z.B. um 6:00) zurückgeflogen wird. Außerdem startet der neu angebotene Flug von einem entfernteren Flughafen. Muss man den letzten Tag dann bezahlen, obwohl er nicht genutzt werden kann; kann man eine teilweise Erstattung des Preises erwirken? Der Veranstalter behauptet, dass außerdem die Fahrtkosten zum weit entfernteren Flughafen nicht übernommen werden können oder er kein Bahnticket anbieten kann zur Entschädigung. Muss er die Fahrtkosten nicht erstatten? Danke. |
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| AW: Flugzeitenverschiebung - 1 Tag weniger @Zeruya Ich nehme mal, dass in diesem Beispiel eine Pauschalreise inkl. Flug, Transfer und Hotel gebucht wurde. Dann sind der erste und der letzte Tag als Reisetag zu sehen und soweit die unverbindlichen Flugzeiten vertretbar sind (Stichwort Nachtruhe) hinzunehmen. Generell kann ein Urlaub nicht nach "Stunden" gerechnet werden. Eigentlich ist nicht einmal die Einheit "Tage" korrekt. Es geht um Übernachtungen. Solange keine Hotelnacht gestrichen wird, ist die Reise in dieser Frage vertragsgerecht. @Ilias2001 Hier kommt noch eine Flughafenänderung hinzu. Mal angenommen eine Reise wurde ab/bis Berlin gebucht und nun kann nur ab Berlin und bis Hannover geflogen werden, dann liegt hier schon eine Vertragsänderung bzw. ein Vertragsbruch vor. Die vorgeschlagene Alternative muss nicht angenommen werden, ein Ausgleich durch einen Flug-, Bahn- oder Bustransfer sollte angeboten werden. |
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| AW: Flugzeitenverschiebung - 1 Tag weniger Ich gehe jedoch davon aus, dass wenn man kurz vor 5 Uhr fliegt schon vor 24 Uhr aus den Hotel abgeholt wird. (weg zum Flughafen und 2 Stunden vorher am Flughafen sein). also könnte man ja gar nicht richtig schlafen....aber trotzdem danke für die Hilfe....und schönen Abend noch |
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| AW: Flugzeitenverschiebung - 1 Tag weniger achso, hatte ich ganz vergessen, wie meinen Sie das mit Thema : Nachtruhe? |
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| AW: Flugzeitenverschiebung - 1 Tag weniger Hallo, mal angenommen, es kommt noch hinzu, dass X am Tag der Abreise auf dem Flughafen zusätzlich erfährt, dass X nicht direkt nach München fliegt sondern vorher erst nach Düsseldorf. Könnte X da noch was machen????? |
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| AW: Flugzeitenverschiebung - 1 Tag weniger @Ilias2001 Bei einer Pauschalreise steht das Flugrouting nicht im Vordergrund, es geht um die Beförderung von A nach B. Regelmäßig muss dabei ein Stopp/Umstieg in C akzeptiert werden. Zum Thema Nachtruhe. Unter diesem Aspekt macht es Sinn sich an den Veranstalter zu wenden, wenn man am Zielflughafen erst spät in der Nacht eintrifft oder zu einer vergleichbaren Zeit wieder startet. |
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