Dies ist eine Diskussion zu Flugverspätung wegen Enteisung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Flugverspätung wegen Enteisung ich habe mal folgendes Szenario und bitte um eure Stellungnahmen: Ein Passagier bucht folgende Flüge: Ab Düsseldorf um 6.50 Uhr nach Kopenhagen, Ankunft sollte dort 8.10 sein. Dann hat der Passagier dort mit der gleichen Fluggesellschaft einen Anschlußflug nach Sankt Petersburg gebucht. Der Sollte ab Kopenhagen um 9.40 Uhr starten und St. Petersburg um 13.40 Uhr (GMT+3) erreichen. Der Passagier buchte eine Rückflug für den gleichen Tag mit einer anderen Fluggesellschaft abgehend ab St. Petersburg um 18.40 Uhr. Am Abflugtag befand sich der Passagier rechtzeitig zum Check-In und erhielt eine Bordkarte, auch wurde das Flugzeug rechtzeitig bestiegen, so das ein pünktlicher Abflug hätte stattfinden können. Aufgrund von leichtem Schneefall und Temperaturen um den Gefrierpunkt musste das Fluggerät jedoch zum Enteisen. Ob die Fluggesellschaft das Fluggerät rechtzeitig zur Enteisung angemeldet hat entzieht sich der Kenntnis des betroffenen Passagiers. Nach dem Besteigen des Fluggerätes gab der Kapitän an die Passagiere, die lautete, dass sich der Abflug aufgrund von Überlastungen an der Enteisungsanlage um ca. 30 Minuten verzögern werden. Um 7.25 Uhr gab der Kapitän die nächste Information mit dem Inhalt, dass man nun nochmals mit einer weiteren halben Stunde rechnen müsse. Um 07.50 Uhr fragte der Passagier die Kabinenbesatzung, wann man nun mit dem Abflug rechnen könne, da er einen Anschlussflug habe und er bei weiterer Verspätung diesen wohl nicht mehr erreichen würde. Nach wenigen Minuten kamm das Kabinenpersonal auf den Passagier zu und teilte diesem mit, dass man keine exakte Abflugzeit nennen können, Er aber sicher den Anschlussflug erreichen werde. Daraufhin bat der Passagier die Kabinenbesatzung Ihm diese Aussage in schriftlicher Form zu geben, was das Kabinenpersonal in Absparche mit dem Kapitän jedoch ablehnte. In der Zwischenzeit waren es nun 08.10 Uhr, und die Aussicht den Anschlussflug ( Flugzeit 1,20 Std plus Umsteigen) zu erreichen bei nahe "Null" Der Passagier teilte nun der Kabinenbesatzung mit, Ihm entweder schriftlich zu versichern, dass er den Anschlussflug erreichen werde, oder aber man möge sein Gepäck ausladen und Ihn zum Flughafengebäude zu bringen, um eine "Stranden" in Kopenhagen zu vermeiden. Angemerkt sei, auch, das es nur diesen einen Flug am Tag von Kopenhagen nach St. Petersburg gibt. Nach einen Diskussion lies man dann den Passagier um 8.35 Uhr von Bord gehen. Der Passagier recherchierte später und stellte fest, dass die Maschine erst um 10.10 Uhr in Düsseldorf abgeflogen ist. Die weitere Recherche ergab auch, das die Maschine Kopenhagen - St. Petersburg pünktlich in Kopenhagen gestartet und in St. Petersburg gelandet ist. Meine Frage, was hätte der Passagier für rechtliche Möglichkeiten auf Schadenersatz gegen die Fluglinie? Wie greifen hier eventuell die Fluggastrechte ? Angemerkt sei noch, das die Fluggesellschaft die den Flug von Düsseldorf nach St. Petersburg mit umsteigen in Kopenhagen den Ticketpreis zurückerstattet hat, die 2 Fluglinie die den Passagier von St. Petersburg am gleichen tage nach Düsseldorf zurückbringen sollte, will dies jedoch nicht tuen. Ich freue mich auf eure Antworten |
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