Dies ist eine Diskussion zu Flugverspätung Pauschalreise innerhalb des Forums Reiserecht
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| Flugverspätung Pauschalreise hier mal angenommen folgender Sachverhalt ist passiert: Rückluf aus Fuerteventura nach Hamburg. Abflug sollte 12:15 sein bei check in wurde dann mitgeteilt der Flug wird erst um 17:55 starten. Es wurden Essengutscheine über 18 euro verteilt Nach der lange wartezeit stellte sich dann heraus das der flug nun um 19:30 abfliegt 7 std später(laut dem Kaptain hatte die ursprügliche Maschine in Antalya einen Triebwerkschaden), Ankunft sollte um 0:30 in HH sein, da man dort aber nach 24 Uhr nicht landen darf wurden alle Passagiere nach HAnnover umgeleitet und gegen 1:15 ging es mit Büssen nach HH. Dort um ca 2:45 angekommen waren die zug zum flug tickets nichts mehr wert ( es fuhr nix mehr) am schaltet wurden die Reisenden vertröstet das sie alles schritlich dem kundendienst mitteilen können.Müssen aber erstmal alles selber tragen und bei Reiseveranstalter dann einreichen, 1)Nun die Frage was habe der Reisende zu erwarten? die REise Hat pro person 700euro gekostet 2)GIlt für den Reisenden die EU RIchtlinie ,die für Pauschalreisen? 3) was ist mit den zusatzkosten wegen Taxi und dem stress das die ankunft statt um 18:15 eine tag später um 1 Uhr in Hannover und dann bus nach HH und ankunft um 03:00 Uhr also immaterielle? Wie sollte man bei so einem Fall am besten vorgehen?? LG Rainer Geändert von kruppki (05.07.2010 um 13:19 Uhr). |
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| AW: Flugverspätung Pauschalreise Laut Forenregeln, die übrigens direkt über dem Schreibfeld für neue Fragen und Antworten, angezeigt werden, dürfen nur fiktive Themen behandelt werden. Bitte Beiträg ändern, dann kommen die Antworten. |
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| AW: Flugverspätung Pauschalreise Hier meine allgemeingültige Antwort: Es gibt zwar die EU-Fluggastverordnung, wonach ein Fluggast (ganz gleich, ob Linienfluggast, Charterfluggast, Billigfluggast) im Falle einer Flugverspätung ab einem bestimmten Zeitraum gewisse Rechte (Getränke, Verpflegung, Rücktritt, Geldrückzahlung) hat. Diese Regelung gilt allerdings nur für Flugbuchungen, die direkt bei einer Linien-, Charter- oder Billigfluggesellschaft getätigt wurden. Für Flugreisen, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht werden, gilt diese EU-Verordnung nicht! - Das hat zwei Gründe: 1. Man hat als Reisender seinen Reiseveranstalter und nicht die Fluggesellschaft als Vertragsparnter. 2. Bei Pauschalreisen gelten andere Preiszusammensetzungen (Hotel, Verpflegung, Flug, ggf. Mietwagen und Ausflüge). Sicherlich hat man Anspruch auf Schadenersatz (entstandene Mehrkosten für Transport von Flughafen H nach HH). Ferner hat man zusätzlich einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Die Erfahrungssätze, die bei Gerichten durchgewunken werden sind folgende: Jede Stunde die für die Rückreise länger benötigt wurde als geplant / vertraglich zugesichert ergibt einen Minderungsanspruch von 5 % des anteiligen Tagesreisepreises. Die Ansprüche binnen eines Monats beim Reiseveranstalter geltend machen! Bezüglich der Taxikosten kann nicht viel gesagt werden, da keine konkrete Kilometerzahl oder kein konkreter Preis im Einstiegssachverhalt genannt wurde. Sie müssen auf alle Fälle verhältnismäßig sein. |
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