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Flugstornierung

Dies ist eine Diskussion zu Flugstornierung innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2010, 15:23
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Flugstornierung

Hallo,

mal angenommen, ein Flug von der Insel Lanzarote nach London wird am Flughafen von der (Billig-/Linien-)Fluggesellschaft wegen schlechten Wetters annulliert (starker Seitenwind, schlechte Sichtverhältnisse, keine Landung der vorgesehenen Maschine auf dem Flughafen Lanzarote möglich) und der Reisende akzeptiert einen Ersatzflug am Folgetag ab dem nahen Flughafen der Insel Fuerteventura.

Hätte der Reisende dann möglicherweise Anspruch auf 400 Euro Ausgleichszahlung durch die Fluglinie, neben den natürlich zu erstattenden Übernachtungs-/Fahrtkosten?

Und zwar, wenn es so gewesen wäre, dass der Lanzarote recht nah gelegene Flughafen Fuerteventura an dem Tag der Annullierung problemlos nutzbar war und andere Flugggesellschaften ihre Passagiere an dem Tag dorthin transportiert und von dort haben fliegen lassen. (Die für den stornierten Flug vorgesehene Maschine war auch dort gelandet und ist leer zurück nach London geflogen).

Die Frage ist also: Hätte die Fluggesellschaft hier wohl alle "zumutbaren Maßnahmen" gem Art. 5(3) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ergriffen? Oder könnte man dies hier verneinen, da mögliche, einfache, schnelle Maßnahmen (Transport nach / Flug ab Fuerteventura) nicht getroffen wurden, so dass Anspruch auf Ausgleichszahlung bestünde?

Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar, vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2010, 20:24
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AW: Flugstornierung

Zitat:
Zitat von angi111 Beitrag anzeigen
mal angenommen, ein Flug von der Insel Lanzarote nach London wird am Flughafen von der (Billig-/Linien-)Fluggesellschaft wegen schlechten Wetters annulliert (starker Seitenwind, schlechte Sichtverhältnisse, keine Landung der vorgesehenen Maschine auf dem Flughafen Lanzarote möglich) und der Reisende akzeptiert einen Ersatzflug am Folgetag ab dem nahen Flughafen der Insel Fuerteventura.
Hätte der Reisende dann möglicherweise Anspruch auf 400 Euro Ausgleichszahlung durch die Fluglinie, neben den natürlich zu erstattenden Übernachtungs-/Fahrtkosten?

Und zwar, wenn es so gewesen wäre, dass der Lanzarote recht nah gelegene Flughafen Fuerteventura an dem Tag der Annullierung problemlos nutzbar war und andere Flugggesellschaften ihre Passagiere an dem Tag dorthin transportiert und von dort haben fliegen lassen. (Die für den stornierten Flug vorgesehene Maschine war auch dort gelandet und ist leer zurück nach London geflogen).
Die Frage ist also: Hätte die Fluggesellschaft hier wohl alle "zumutbaren Maßnahmen" gem Art. 5(3) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ergriffen? Oder könnte man dies hier verneinen, da mögliche, einfache, schnelle Maßnahmen (Transport nach / Flug ab Fuerteventura) nicht getroffen wurden, so dass Anspruch auf Ausgleichszahlung bestünde?
Das Wetter ist hier als 'höhere Gewalt' einzustufen oder wie es die besagte FlugGastVO ausdrückt: '...außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.' - Dies hat dann letztendlich zur Annulierung des besagten Fluges geführt.

Danach wurde ein Ersatzflug angeboten. Der ursprüngliche Flug konnte auf Grund der Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden. Und auf den ursprünglichen/gestrichenen Flug -und nur genau darauf- bezieht sich der Nebensatz: 'wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären'. Das Wetter kann leider niemand auf die Schnelle ändern. Die Menschheit tut dies nur langfristig (Klimawandel), aber das wäre ein anderes Thema.

Dieser zitierte Halbsatz aus der FlugGastVO bezieht sich nicht auf die Durchführung des Ersatzfluges!

Insofern können keine Ansprüche auf Ausgleichzahlung geltend gemacht werden.
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (13.12.2010 um 13:02 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 16:39
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AW: Flugstornierung

Recht vielen Dank für die Fragebeantwortung! Aber darf ich noch einmal nachfragen, ich hatte mich vielleicht auch erst unklar ausgedrückt.
Ich meinte nämlich schon auch zumutbare Maßnahmen bezüglich des ursprünglichen Fluges, nicht des Ersatzfluges. Der ursprüngliche Flug hätte ja durchgeführt werden können, nur ab Fuerteventura statt ab Lanzarote. Mit Verspätung zwar und vorherigem Bustransport der Passagiere, aber so haben es die anderen Fluggesellschaften an dem Tag ja auch gemacht. Das leere Flugzeug war ja auch da, nur halt 30 km Luftlinie vom vorgesehenen Flughafen entfernt. Im Ergebnis sind Passagiere anderer Gesellschaften an dem Tag gut nach Hause gekommen, mit ihrem vorgesehenen Flugzeug mit der vorgesehenen Flugnummer, nur abfliegend ab Furteventura statt ab Lanzarote. Der fiktive Reisende dieses Falls aber nicht. Dessen Flug wurde einfach annuliert, statt auch von Fue. aus stattzufinden. (Der ersatzweise, neu-/umgebuchte Flug des Reisenden war ja erst einen Tag später an ein ganz anderes Ziel, mit einer ganz anderen Flugnummer, damit war alles ok., darauf bezog sich die Frage nicht) Vielen Dank noch mal und schon mal für die Aufmerksamkeit und Mühe und ich hoffe ich frage nicht zu naiv oder nervig!
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 19:04
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AW: Flugstornierung

Zitat:
Zitat von angi111 Beitrag anzeigen
Ich meinte nämlich schon auch zumutbare Maßnahmen bezüglich des ursprünglichen Fluges, nicht des Ersatzfluges.

Der ursprüngliche Flug hätte ja durchgeführt werden können, nur ab Fuerteventura statt ab Lanzarote.

Mit Verspätung zwar und vorherigem Bustransport der Passagiere, aber so haben es die anderen Fluggesellschaften an dem Tag ja auch gemacht.

Im Ergebnis sind Passagiere anderer Gesellschaften an dem Tag gut nach Hause gekommen, mit ihrem vorgesehenen Flugzeug mit der vorgesehenen Flugnummer, nur abfliegend ab Furteventura statt ab Lanzarote.
Auf die 'außergewöhnlichen Umstände' oder 'höhere Gewalt', in Form der Wetterkapriolen, annulierte die Fluggesellschaft des fiktiven Reisenden den Flug. 'Zumutbare Maßnahmen', das Wetter abzustellen oder zu ändern gibt es leider keine, auch nicht für die Fluggesellschaft. Und somit hatte die Fluggesellschaft keine Möglichkeit, den Ursprungsflug ab Lanzarote durchzuführen.

Die Fluggesellschaft des fiktiven Reisenden hat durch Annulierung des Fluges reagiert und nachfolgende Umbuchung des Reisenden auf einen ganz anderen Flug.

Wenn andere Fluggesellschaften das anders (kundenfreundlicher) handhaben, ist das deren Sache. Das betrifft aber nicht die Rechtsbeziehungen zwischen unserem Reisenden und seiner Airline.

Fest steht, 'höhere Gewalt' lag vor. 'Zumutbare Maßnahmen', das Wetter abzuändern und den Ursprungsflug stattfinden zu lassen gab es keine.

Wenn ein Flug von einem anderen Flughafen losgeht, ist es ein 'Ersatzflug' und nicht mehr der ursprünglich geplante, selbst wenn die anderen Fluggesellschaften für ihre Flüge zufälligerweise dort die gleichen Flugnummern vergeben wie ursprünglich geplant. Das ist aber deren Sache.
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