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Flughafenumbuchung seitens Anbieter

Dies ist eine Diskussion zu Flughafenumbuchung seitens Anbieter innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 31.05.2011, 15:56
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Flughafenumbuchung seitens Anbieter

Hallo Gemeinde,

hier ein *fiktiver' Fall:

Ein Reiseanbieter (R) bietet dem Kunden (K) eine Pauschalreise von A nach B an.
Auf den bestätigten Reiseunterlagen von (K) befindet sich der konkrete Flugtermin von Flughafen in A nach Flughafen in B.

Nun kündigt der Reiseanbieter vorab an, dass die Reise - aufgrund mangelnder Flugbuchungen von Flughafen A nun von Flughafen C aus erfolgt - die Reise von A nach C sei mit einem beiliegendem Fly&Rail-Ticket durchzuführen (Dauer: 3,4 Stunden).

Fragen:

(1) Wurde ein Direktflug zugesichert? Auf den Reiseunterlagen steht:
"Flug: ORT A - ORT B"?

(2) Wurde überhaupt ein An-/Abflughafen zugesichert?

(3)
Ist eine Preisminderung in solchen Fällen bekannt/durchsetzbar? Einschlägige Höhe bekannt?

(4)Wenn (R) weiterhin auf der Änderung besteht, (K) dies ablehnt und (K) - wegen der Leistungsverweigerung - einen sauteuren Alternativflug von (A) bucht .... muss der (R) dann diesen Flug bezahlen (Schadensersatz). Muss (R) diesen Flug
(Anmerkung: keine vergleichbaren/billigen Flüge in A möglich - nur noch sau-sau-sau-teueren Privatjet-Flug) 'nur' bis (C) bezahlen oder kann (K) auf einen direktflug bestehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 23:07
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AW: Flughafenumbuchung seitens Anbieter

Zitat:
Zitat von mabamaba Beitrag anzeigen
Nun kündigt der Reiseanbieter vorab an, dass die Reise - aufgrund mangelnder Flugbuchungen von Flughafen A nun von Flughafen C aus erfolgt - die Reise von A nach C sei mit einem beiliegendem Fly&Rail-Ticket durchzuführen (Dauer: 3,4 Stunden).

Fragen:

(1) Wurde ein Direktflug zugesichert? Auf den Reiseunterlagen steht:
"Flug: ORT A - ORT B"?
Daraus geht nur hervor, daß von A nach B geflogen werden soll.
-Wenn dies ohne Unterbrechung erfolgen sollte, wäre es ein Nonstoppflug,
-wenn dies mit einer Zwischenlandung (ohne Umsteigen) erfolgen sollte, wäre es ein Direktflug und
-wenn dies mit Umsteigen hätte erfolgen sollen, wäre es eine Umsteigeverbindung.
...Dies jedoch nur nebenbei. ...
Hier wurde nur zugesichert von A nach B. Stattdessen geht es aber von C nach B. Das nennt man 'Flughafenwechsel'. Es bleibt ein Direktflug, allerdings mit zusätzlichem Zeitaufwand zwecks Anreise von A nach C (zum neuen Flughafen).

Zitat:
Zitat von mabamaba Beitrag anzeigen
(2) Wurde überhaupt ein An-/Abflughafen zugesichert?
Ja.

Zitat:
Zitat von mabamaba Beitrag anzeigen
(3)
Ist eine Preisminderung in solchen Fällen bekannt/durchsetzbar? Einschlägige Höhe bekannt?
Ja. Siehe hierzu Kemptner Reisemängeltabelle, Ausgabe März 2011 unter Punkt 2.1.5 (Änderung des Flughafens).

Zitat:
Zitat von mabamaba Beitrag anzeigen
(4)Wenn (R) weiterhin auf der Änderung besteht, (K) dies ablehnt und (K) - wegen der Leistungsverweigerung - einen sauteuren Alternativflug von (A) bucht .... muss der (R) dann diesen Flug bezahlen (Schadensersatz). Muss (R) diesen Flug
(Anmerkung: keine vergleichbaren/billigen Flüge in A möglich - nur noch sau-sau-sau-teueren Privatjet-Flug) 'nur' bis (C) bezahlen oder kann (K) auf einen direktflug bestehen?
Der Reiseveranstalter begeht hier keine Leistungsverweigerung sondern nur eine -änderung. Der Kunde ist in einem Fall des Flughafenwechsels nicht berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, auf eigene Faust einen 'sauteuren' Flug zu buchen und diesem dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. Hierzu auch: Reiserecht in der anwaltlichen Praxis von Michael Niehuus unter Berufung auf AG Wiesbaden RRa 1997, 121 (dort verhandelter Fall: Abflugverzögerung von fünf Stunden und Flughafenwechsel von Frankfurt nach Brüssel mit einem Bustransfer).
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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