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Fluggesellschaft will nicht zahlen

Dies ist eine Diskussion zu Fluggesellschaft will nicht zahlen innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 06.01.2010, 23:27
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Fluggesellschaft will nicht zahlen

Man stelle sich folgende natürlich rein fiktive Situation vor:

Person A und B fliegen zusammen mit der Fluggesellschaft C zur Insel Z. Der Rückflug findet mit 10 Stunden Verspätung statt, da ein Triebwerksschaden auf der Startbahn bei der eigenen Maschine einen pünktlichen Rückflug verhindert und eine Ersatzmaschine erst aus Deutschland kommen muß.

Die Verspätung wird seitens der Fluggesellschaft C schriftlich am Schalter dokumentiert. Mit dem neuen EuGH-Urteil (Anfang Nov 2009) sind bei 2750 km Entfernung von Insel Z nach Deutschland pro Person 400 €uro Schadenersatz/Ausgleichszahlung fällig. Diese 800 €uro (A+B) werden natürlich gegenüber C schriftlich geltend gemacht.

Die Fluggesellschaft C ziert sich und antwortet, daß "das von Ihnen angesprochene Urteil des Europ. Gerichtshofs keine abschließende Entscheidung der vom Bundesgerichtshofs vogelegten Rechtsfrage darstellt, über die zunächst der BGH entschieden muß."

Bekanntlich bestimmt das Europ. Recht das Dt. Recht und so wartet Person A auf die Bestätigung des EU-Urteil seitens des BGHs. Nun meldet sich Fluggesellschaft C überraschend kurz nach Weihnachten (30.12. Papier, Poststempel 4.1.), daß man Person A großzügig nach Reisevertragsrecht einen Reisegutschein von (aufgestockten) 80 €uro geben möchte. Weiterhin wird daraufhingewiesen, daß aufgrund der vorliegen Fakten ein "außergewöhnliches Ereignis" vorlag und daher kein Anspruch nach EU VO 261/2004 besteht.

Meine Recherche ergab, daß sich Fluggesellschaften nur dann darauf beziehen können, wenn technische Defekte auf Umstände zurückgehen, die außerhalb des üblichen Flugbetriebs liegen. Das der Anlasser eines Triebwerk mal kaputt geht, ist aber im Rahmen des Verschleißes ein übliches Problem im Flugbetrieb bzw. genauer gesagt ein Verschulden bei der Wartung. Der Anspruch von 400 €uro / Person besteht also sehr wohl weiterhin.

Person A wüßte jetzt gern, wie nun hier weiter zu verfahren ist. Sollte man schon einen Anwalt einschalten (ggf. mittels Verkehrsrechtschutz-Versicherung) oder erstmal selber eine entsprechende Anwort mit Androhung eines Anwalts schreiben???

Auffällig ist, daß die Fluggesellschaft das Angebot unbedingt auf das alte Jahr datieren will, daher liegt die Vermutung nahe, daß hier etwas faul ist und ggf. irgendwelche Fristen bzgl Widerspruchs zu beachten sind.
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