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Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

Dies ist eine Diskussion zu Fluggastrechte - Ausgleichszahlung innerhalb des Forums Reiserecht

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  • 1 Post By Angelito

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  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 20:13
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Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

ich bin vorhin wohl im falschen Unterforum gelandet darum stelle ich die Frage hier nochmals



Hallo,

wenn ein Flug (Ziel liegt innerhalb der EU) mit mehr als 5 Stunden Verspätung startet, besteht ltd. der EU-Richtline 261/2004 i.V. mit einem Urteil des EuGH ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 400,00 Euro - soweit so gut...

Jetzt wird dem Fluggast als "Kulanzleistung" ein Reisegutschein im Wert von 400,00 Euro angeboten.

Hat der Fluggast Anspruch auf Zahlung der 400,00 Euro oder muss der Gutschein akzeptiert werden?

Die Fluggesellschaft erklärt außerdem, dass das Urteil des EuGH sehr umstritten wäre und außerdem eine neue Entscheidung des UK High-Court ansteht, die das EuGH-Urteil aufheben soll.

Was tun?? Gutschein zähneknirschend annehmen oder auf Zahlung bestehen?

viele Grüsse
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 12:43
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AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

Zitat:
Zitat von dudelhuhn Beitrag anzeigen
Jetzt wird dem Fluggast als "Kulanzleistung" ein Reisegutschein im Wert von 400,00 Euro angeboten.

Hat der Fluggast Anspruch auf Zahlung der 400,00 Euro
Ja.
Zitat:
oder muss der Gutschein akzeptiert werden?
Nein.

Zitat:
Die Fluggesellschaft erklärt außerdem, dass das Urteil des EuGH sehr umstritten wäre
Das ändert nichts an ihrer Wirksamkeit.
Zitat:
und außerdem eine neue Entscheidung des UK High-Court ansteht, die das EuGH-Urteil aufheben soll.
Auf so eine Idee kommen vermutlich aber auch nur Ryanair oder Easyjet. Der UK High-Court kann kein EuGH-Urteil aufheben.

Zitat:
Was tun?? Gutschein zähneknirschend annehmen oder auf Zahlung bestehen?
Letzteres. Insbesondere dann, wenn der Flug von Deutschland ausging oder nach Deutschland führte.

Dann kann man die Knaller nämlich gegebenenfalls in Deutschland vor Gericht zerren.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 13:26
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AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen


Auf so eine Idee kommen vermutlich aber auch nur Ryanair oder Easyjet. Der UK High-Court kann kein EuGH-Urteil aufheben.


Letzteres. Insbesondere dann, wenn der Flug von Deutschland ausging oder nach Deutschland führte.

Dann kann man die Knaller nämlich gegebenenfalls in Deutschland vor Gericht zerren.
die TuiFly scheint dann auch recht kreativ zu sein

die genaue Aussage war, dass dem EuGH ein Fall des UK-High-Court of Justice zur Entscheidung vorliegt. Hintergrund dieser Vorlageentscheidung des HighCourt sind sehr grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der vom EuGH i.S. Verspätung eingeschlagenen Richtung.

hmm.. also doch auf Zahlung bestehen und das Risiko einer Klage eingehen *grübel*
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 11:17
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AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

Sobald es bei einem Flug aus der EU bzw einer europäischen Fluglinie zu einer Verspätung von mehr als 3 Stunden kommt, steht Ihnen eine Ausgleichsleistung zu.
Je nach Länge der Flugstrecke können das bis zu 600€ sein!
Man muss den Gutschein also keinesfalls annehmen sondern hat ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung.

Fairplane bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Rechte zu verteidigen ohne dem Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben.
Nur im Erfolgsfall werden 27% der ausgezahlten Ausgleichsleistungen verrechnet.

w w w. fairplane .n e t
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 20:55
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AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

Zitat:
Zitat von dudelhuhn Beitrag anzeigen
die genaue Aussage war, dass dem EuGH ein Fall des UK-High-Court of Justice zur Entscheidung vorliegt. Hintergrund dieser Vorlageentscheidung des HighCourt sind sehr grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der vom EuGH i.S. Verspätung eingeschlagenen Richtung.
Das Urteil des EuGH stammt vom 19.11.2009. Ich glaube nicht, daß solch ein hohes Gericht bereits nach zwei Jahren sein eigenes Urteil kippen wird.
Und selbst wenn es das irgendwann mal machen sollte, dann ist die Rechtslage heute das Urteil vom 19.11.2009 und nicht ein eventuelles gegenäufiges Urteil aus der Zukunft!

Zitat:
Zitat von Fairplane Beitrag anzeigen
Fairplane bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Rechte zu verteidigen ohne dem Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben.
Nur im Erfolgsfall werden 27% der ausgezahlten Ausgleichsleistungen verrechnet.
w w w. fairplane .n e t
Auf der Internetseite von Faiplane steht: 'Fairplane beauftragt zur Durchsetzung Ihres Anspruchs gemäß EU-VO 261/2004 spezialisierte Vertragsanwälte. Nur im Erfolgsfall verrechnet Fairplane eine pauschale Provision - max. 27% der erhaltenen Ausgleichszahlung.'

Aus dem Impressum von Fairplane:
'FP Passenger Service GmbH
Passauer Platz 9/12
1010 Wien
Tel.: +43-1-532-01-46
office@fairplane.net
Geschäftsführer: Mag. Andreas Sernetz, Mag. Michael Flandorfer
Firmenbuchgericht: HG Wien, FN 358862P'

Jedem deutschen Geschädigten kann nur angeraten werden, sich selbst einen kompetenten Rechtsanwalt zu suchen. Dann spart er zumindest seine bis zu 27-%-ige Gebühr, die er von seiner ihm zustehenden Erstattung von der Fluggesesellschaft an die Fa. 'Fairplane' loswürde.

In Deutschland ist es ja so, daß bei einem Rechtsstreit anfallende Anwalts- und Gerichtskosten der Unterlegene zu tragen hat (im Falle eines teilweisen Obsiegens werden diese Kosten in aller Regel entsprechend gequotelt). Diese Kostenregeln gelten auch für Streitigkeiten über Ansprüche aus der EU-Fluggast-VO.
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Geändert von klausschlesinge (08.09.2011 um 06:07 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 11:10
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AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

Bitte bedenken Sie allerdings wie zeit- und nervenraubend die direkte Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt in einem solchen Fall sein kann!
Fairplane higegen übernimmt all diese Mühen für Sie!
Im Falle eines Misserfolgs übernimmt Fairplane außerdem sämtliche Kosten, die bei auf Sie zurückfallen würden wenn Sie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 21:43
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AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

Zitat:
Zitat von Fairplane Beitrag anzeigen
Bitte bedenken Sie allerdings wie zeit- und nervenraubend die direkte Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt in einem solchen Fall sein kann!
...aber nicht muß!

Übrigens gibt es hier auch einen schönen Musterbrief, mit welchem man seine Rechte gegenüber der Fluggesellschaft selbst geltend machen kann: http://www.vz-bawue.de/mediabig/114461A.rtf
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  #8 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 22:15
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Zitat:
Zitat von Fairplane Beitrag anzeigen
Bitte bedenken Sie allerdings wie zeit- und nervenraubend die direkte Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt in einem solchen Fall sein kann!
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Ich frage mich gerade wie das funktionieren soll? Die Zeit die ich mit dem Rechtsanwalt verbringe ist letztlich die, die ich ihm erkläre was Sache ist und mit ihm bespreche, wie man vorgeht. So aufwändig ist das gar nicht. Nur wie genau will Fairplane das machen, ohne mit dem Geschädigten Rücksprache zu halten.
Und in so einem Fall wie diesem hier ist es doch wohl recht eindeutig, da sollte man kein Geld zum Fenster rausschmeißen. 27% sind ja doch recht ordentlich
klausschlesinge likes this.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 22:26
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AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Und in so einem Fall wie diesem hier ist es doch wohl recht eindeutig, da sollte man kein Geld zum Fenster rausschmeißen. 27% sind ja doch recht ordentlich
Für die Vermittlung zu einem Rechtsanwalt in einer sicheren Sache 27 % zu kassieren finde ich auch happig! - Einen Rechtsanwalt kann ich auch selbst beauftragen. Und -wie auch Angelito schon sagte- den Sachverhalt muß ich sowohl gegenüber Fairplane als auch gegenüber dem Rechtsanwalt schildern. Dies macht keinen großen Unterschied.

Übrigens: Ich stelle auch gerne Kontakt zu einem Rechtsanwalt für 26 % Provision her!!!
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  #10 (permalink)  
Alt 10.09.2011, 23:37
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Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
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Ich druck den Brief von dem Link oben aus, füll ihn aus, schick ihn mit nem Bussi drauf weg und das für nur 20% Provision!
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