Dies ist eine Diskussion zu Fluggastrechte - Ausgleichszahlung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Fluggastrechte - Ausgleichszahlung darum stelle ich die Frage hier nochmals Hallo, wenn ein Flug (Ziel liegt innerhalb der EU) mit mehr als 5 Stunden Verspätung startet, besteht ltd. der EU-Richtline 261/2004 i.V. mit einem Urteil des EuGH ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 400,00 Euro - soweit so gut... Jetzt wird dem Fluggast als "Kulanzleistung" ein Reisegutschein im Wert von 400,00 Euro angeboten. Hat der Fluggast Anspruch auf Zahlung der 400,00 Euro oder muss der Gutschein akzeptiert werden? Die Fluggesellschaft erklärt außerdem, dass das Urteil des EuGH sehr umstritten wäre und außerdem eine neue Entscheidung des UK High-Court ansteht, die das EuGH-Urteil aufheben soll. Was tun?? Gutschein zähneknirschend annehmen oder auf Zahlung bestehen? viele Grüsse |
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Zitat:
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Dann kann man die Knaller nämlich gegebenenfalls in Deutschland vor Gericht zerren.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Zitat:
![]() die genaue Aussage war, dass dem EuGH ein Fall des UK-High-Court of Justice zur Entscheidung vorliegt. Hintergrund dieser Vorlageentscheidung des HighCourt sind sehr grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der vom EuGH i.S. Verspätung eingeschlagenen Richtung. hmm.. also doch auf Zahlung bestehen und das Risiko einer Klage eingehen *grübel* |
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Sobald es bei einem Flug aus der EU bzw einer europäischen Fluglinie zu einer Verspätung von mehr als 3 Stunden kommt, steht Ihnen eine Ausgleichsleistung zu. Je nach Länge der Flugstrecke können das bis zu 600€ sein! Man muss den Gutschein also keinesfalls annehmen sondern hat ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung. Fairplane bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Rechte zu verteidigen ohne dem Risiko auf Kosten sitzen zu bleiben. Nur im Erfolgsfall werden 27% der ausgezahlten Ausgleichsleistungen verrechnet. w w w. fairplane .n e t |
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Zitat:
Und selbst wenn es das irgendwann mal machen sollte, dann ist die Rechtslage heute das Urteil vom 19.11.2009 und nicht ein eventuelles gegenäufiges Urteil aus der Zukunft! Zitat:
Aus dem Impressum von Fairplane: 'FP Passenger Service GmbH Passauer Platz 9/12 1010 Wien Tel.: +43-1-532-01-46 office@fairplane.net Geschäftsführer: Mag. Andreas Sernetz, Mag. Michael Flandorfer Firmenbuchgericht: HG Wien, FN 358862P' Jedem deutschen Geschädigten kann nur angeraten werden, sich selbst einen kompetenten Rechtsanwalt zu suchen. Dann spart er zumindest seine bis zu 27-%-ige Gebühr, die er von seiner ihm zustehenden Erstattung von der Fluggesesellschaft an die Fa. 'Fairplane' loswürde. In Deutschland ist es ja so, daß bei einem Rechtsstreit anfallende Anwalts- und Gerichtskosten der Unterlegene zu tragen hat (im Falle eines teilweisen Obsiegens werden diese Kosten in aller Regel entsprechend gequotelt). Diese Kostenregeln gelten auch für Streitigkeiten über Ansprüche aus der EU-Fluggast-VO.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (08.09.2011 um 06:07 Uhr). |
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Bitte bedenken Sie allerdings wie zeit- und nervenraubend die direkte Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt in einem solchen Fall sein kann! Fairplane higegen übernimmt all diese Mühen für Sie! Im Falle eines Misserfolgs übernimmt Fairplane außerdem sämtliche Kosten, die bei auf Sie zurückfallen würden wenn Sie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. |
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Zitat:
Übrigens gibt es hier auch einen schönen Musterbrief, mit welchem man seine Rechte gegenüber der Fluggesellschaft selbst geltend machen kann: http://www.vz-bawue.de/mediabig/114461A.rtf
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Zitat:
Und in so einem Fall wie diesem hier ist es doch wohl recht eindeutig, da sollte man kein Geld zum Fenster rausschmeißen. 27% sind ja doch recht ordentlich
__________________ Zitat:
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Zitat:
Übrigens: Ich stelle auch gerne Kontakt zu einem Rechtsanwalt für 26 % Provision her!!!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Fluggastrechte - Ausgleichszahlung Zitat:
__________________ Zitat:
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