Dies ist eine Diskussion zu Flug verschoben - Ersatzansprüche? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Flug verschoben - Ersatzansprüche? folgender Sachverhalt: Herr S bucht bei Fluglinie A einen Hin & Retourflug von X nach Y und bei Fluglinie B einen jeweiligen Anschlussflug von Y nach Z (& retour). Fluglinie A informiert Herrn S 5 Wochen vor Reiseantritt, dass der Rückflug um 10 Stunden verschoben wurde, und die Buchung storniert (und rückerstattet) werden kann. Dadurch wird allerdings auch die Buchung bei Fluglinie B wertlos, weil kein äquivalenter Flug gefunden werden kann. Worauf hat Herr S nun Anspruch gegenüber der Fluglinie A? Kann er auch den Preis der beiden Flüge bei Fluglinie B einfordern? Herr S muss sich nun nach neuen Flügen umschauen und bemerkt, dass dieselben (bzw. ähnliche) Flüge inzwischen doppelt so teuer sind. Hat er Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten? Meiner Meinung nach liegen hier alle Voraussetzungen auf Schadenersatz vor - was meint ihr? Danke für eure Hilfe, Simon |
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| AW: Flug verschoben - Ersatzansprüche? Meiner Ansicht nach hat Herr S zwei Möglichkeiten: Er kann dem Stornoangebot der Fluggesellschaft A zustimmen, wenn diese ihm als Schadenersatz außerdem den Preis für die nun nicht mehr nutzbaren Flüge von Y nach Z (& retour) bezahlt. Dies würde ich unbedingt klären bevor ich das Rücktrittsangebot annähme. oder Herr S fordert Fluggesellschaft A auf ihm Ersatzflüge von X nach Y zu buchen mit welchen er auch die Flüge von Y nach Z (&retour) erreicht. Für den Fall, dass A hierzu nicht bereit ist kündigt Herr S der Fluggesellschaft A an sich selbst solche Ersatzflüge zu organisiernen mit dem Hinweis, dass es sich beim Beförderungsvertrag um ein Fixgeschäft handelt und er die Mehrkosten für die selbstorganisierten Ersatzflüge als Schadenersatz von der Fluggesellschaft A zurückfordern wird. Schadenersatz gibt es in diesem Fall nur für einen echten Schaden also bereits getätigte Ausgaben für Leistungen die man nicht mehr nutzen kann (also die Flüge Y-Z-Y) oder für Mehrkosten für selbstgebuchte Ersatzflüge. meint Christof
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