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Flug nicht antreten

Dies ist eine Diskussion zu Flug nicht antreten innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 29.11.2010, 10:39
Boardneuling
 
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Flug nicht antreten

Ist es möglich einen Hinflug nicht anzutreten und stattdessen einen Oneway-Flug zu nutzen, wenn z.B. die Umbuchungsgebühren die Gebühren eines Oneway-Flugs bei weitem übersteigen.

Ich bin mir nicht sicher wie ich das BGH-Urteil vom 4. März 2010, Az. Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09 diesbezüglich interpretieren soll.

Grüße nebulo
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 11:21
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AW: Flug nicht antreten

Habe mir die beiden Urteile durchgelesen. Sie sind dahingehend zu interpretieren, daß man den Hinflug nicht nutzen / nicht anzutreten braucht, um weiterhin Anspruch auf den Rücklfug zu haben.
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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flug, nicht-antreten, umbuchung

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