Dies ist eine Diskussion zu Flug gebucht aber jetzt soll ich doppelt zahlen innerhalb des Forums Reiserecht
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| Flug gebucht aber jetzt soll ich doppelt zahlen ein Kunde hat bei der Fluggesellschaft "C" (direkt auf deren deutschen Webseite) einen Flug von Sao Paulo nach Frankfurt gebucht. Als Zusatzleistung wurde der Transport eines Hundes im Frachtraum mitgebucht. Nach dem Abschluß der Buchung erfolgte eine Buchungsbestätigung von "C", aus der hervorgeht, dass es sich um zwei Flüge handelt. Einmal von Sao Paulo nach Recife und von dort nach Frankfurt. Der erste Flug mit der Gesellschaft "G" der zweite mit "C" selbst. Im Prinzip ist das erstmal egal - allerdings wurde jetzt von "C" eine eMail verschickt, in welcher mitgeteilt wird, dass "C" die Zahlung für den Hund nur ihrem eigenen Flug zuordnet und der Kunde sich nun selbst darum kümmern muß, ob der Zubringerflug den Hund überhaupt mitnimmt - und wenn, dann müsste der Kunde dafür beim Zubringer nochmal extra bezahlen. Ich kenne mich beim Reiserecht nicht aus, mein Rechtsempfinden sagt mir aber, dass das so nicht sein kann. Es wurden keine einzelnen Flüge gebucht, sondern bei der "C" eine Beförderung von A nach B im Gesamtpaket. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Kunde sich nun selbst um einzelne Etappen dieser Beförderung kümmern - und noch dazu zusätzlich zahlen soll. Übertrieben dargestellt, wurde bei einem Autohändler ein Auto gekauft - und der sagt jetzt: "Der wird aber ohne Motor geliefert. Den müssen Sie sich selbst besorgen" Das kann so nicht sein, vorallem nicht, dass jetzt noch zusätzlich eine Zahlung erfolgen soll. "C" hat dem Kunden eine Mailadresse zugeschickt, bei welcher dieser sich bei "G" melden könnte, um die Bedingungen dieses Zubringerfluges zu klären. Man schreibt aber außerdem, dass man dies in Spanisch oder Englisch zu tun habe. Auch das kann so nicht sein. Was ist, wenn der Kunde beide Sprachen keineswegs ausreichend spricht, um dies alles bewerkstelligen zu können? Vermutlich hat das "C" nicht ausreichend in der online-Buchung bedacht und will jetzt den Aufwand und die Zusatzkosten auf den Kunden abwälzen. Aber wie gesagt, es wurde eine Komplettleistung gebucht. Wie seht ihr das? vielen Dank für eure Meinungen von Anne |
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| AW: Flug gebucht aber jetzt soll ich doppelt zahlen Wurde denn in der Buchungsbestätigung von der Fluggesellschaft der Transport des Sondergepäcks (Hund) auf der Gesamtstrecke zugesichert oder nicht?
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| AW: Flug gebucht aber jetzt soll ich doppelt zahlen Hallo Klausschlesinger. (interessanter Username übrigens! meine Mutter war mit KS befreundet) Nein, in der Buchungsbestätigung ist nicht die Gesamtstrecke bestätigt, allerdings ist das alles nicht sehr offensichtlich. Das geht schon damit los, dass bei der Buchung nirgendwo zu erkennen war, dass es sich 1.) um zwei Flüge mit unterschiedlichen Gesellschaften handelt, 2.) nicht zu erkennen war, dass die gebuchten Leistungen nicht für das Gesamtpaket gelten, 3.) dass der Kunde selbst für die eigentlich für die Gesamtreise gebuchte Sonderleistung bei der anderen Gesellschaft sorgen muß. Zumindest hätte erstmal darauf hingewiesen werden müssen, bevor der Kunde die Buchung abschließt. Es kann doch nicht sein, dass dem Kunden erst nach der Buchung und Zahlung mitgeteilt wird, dass die Leistung auf einer Teilstrecke vielleicht nicht erbracht werden wird - und wenn, dann aber zusätzlich zu bezahlen ist. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es dem Kunden zugemutet werden kann, die Klärung nur in Fremdsprachen vornehmen zu können, obwohl das Beförderungspaket bei einem deutschen Reiseveranstalter/Airline gebucht wurde. Die Flüge der Personen wurden mit einem Preis x ausgewiesen, dieser gilt für das gesamte Beförderungspaket. Der zugebuchte Hund wurde mit einem Preis ausgewiesen - ohne auf Ausnahmen für Strecken oder zusätzliche Flüge hinzuweisen. Wie soll der Kunde da erkennen, dass zwar die Flüge der Personen einen Preis für die Gesamtstrecke haben, für den Hund aber mit dem ausgewiesenen Preis nur eine Teilstrecke bezahlt sein soll? In der Buchungsbestätigung ist das ebenso kompliziert. Zum einen wird die zugebuchte Sonderleistung "Hund" in der Gesamtrechnung aufgeführt, ohne Teilstrecken auszuschließen oder auf Teilstrecken zu beschränken - zum andern gehen beide Flüge am selben Tag und sind mit dem selben Datum aufgeführt. Die Sonderleistung trägt ebenso dieses Datum. Es ist somit auch nicht eben mal so zu erkennen, dass die Sonderleistung einmal am Reisetag erbracht wird - und einmal nicht. Ganz unten drunter steht allerdings "REC-FRA 1x Hund Frauchtraum PAID" Aber das hätte schon vor dem rechtsverbindlichen Abschluß der Buchung mitgeteilt werden müssen - und nicht erst hinterher. Außerdem ist erkennbar, dass dieser letzte Satz nicht automatisch von der Software, sondern manuell von einem Mitarbeiter hinzugefügt wurde, da statt "Frachtraum" das Wort "Frauchtraum" geschrieben wurde. Dies bestätigt mich in meinem Verdacht, dass das online-Buchungstool diesen Fall nicht vorausgesehen hat und die Gesellschaft nun versucht, die zusätzlichen Kosten auf den Kunden abzuwälzen. Insofern sehe ich den Reiseveranstlter trotzallem in der Pflicht, für die Gesamtstrecke Sorge zu tragen. viele Grüße Anne |
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| AW: Flug gebucht aber jetzt soll ich doppelt zahlen Zitat:
Sowiel voweg. Zitat:
'Die Reservierung von Sonderservices bei C. ist nur für C.-Flüge mit C.-Flugnummer (..) und C.-Flugzeug möglich. Falls ein Teil Ihrer Flugbuchung von einer unserer Partner-Fluggesellschaften durchgeführt wird, wenden Sie sich für diese Teilstrecke bitte an die jeweilige Fluggesellschaft.' Bereits vor Abschluß der Gesamtflugbuchung, werden die durchführenden Fluggesellschaften und die Flugstrecken bzw. -zeiten angezeigt. Daraus ist klar ersichtlich, daß mit der weiteren Fluggesellschaft (sogen. 'Airline-Codeshring') vom Passagier eine gesonderte Vereinbarung über den Transport des Sondergepäcks und somit auch des Hundes zu treffen ist. Der Transport des Hundes wurde also für die Gesamtstrecke nicht doppelt bezahlt. Wenn die dortigen Mitarbeiter nur englisch oder spanisch sprechen, ändert dies auch nichts an der Beurteilung des Sachverhalts.
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