Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Flug annuliert

Dies ist eine Diskussion zu Flug annuliert innerhalb des Forums Reiserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 14:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 40
Keine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Flug annuliert

Nehmen wir mal an, eine Person sollte heute Morgen um 9:05 vom Londoner City Flughafen wegfliegen. Dies erfuhr er ca. 3 Stunden vorher per SMS im Hotel (nähe City Flughafen). Nach fast einer Stunde erreichte er dann bei der Fluggesellschaft jemanden, die ihm einen Flug um 16:30 vom Londoner City Flughafen anbieten konnte.

Die gleiche Gesellschaft fliegt aber auch vom Heathrower Flughafen ab. Dort war die nächste Rückfluggelegenheit 9:50 (einchecken 9:20). Das war etwas sehr knapp (musste sich ja auch noch fertig machen, auschecken und durch London durch). Bei der Fluggesellschaft ist auch nur ein kostenloses Umbuchen möglich. Deshalb wählte die Person den nachfolgenden Flug um 11:45, den die Person auch erreichte.

Nun meine Frage:
1) kann die Fluggesellschaft bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches erfolgreich entgegenhalten, dass die Person hätte den vorherigen Flug hätte nehmen können? An sich müsste die Person die Pauschale i. H. v. 300 Euro geltend machen können.

2) Bei dem Flug handelte es sich nicht um Privatvergnügen sondern war geschäftlich. Kann für die Zeit, die die Person zu spät gekommen ist, ein Lohnausfall geltend gemacht werden? Wenn ja, wie kann man das beweisen.

Schon mal im Voraus vielen Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2011, 16:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Flug annuliert

Für die Beantwortung der Frage wäre es noch wichtig zu wissen, nach wo geflogen werden sollte (Länge der Flugstrecke) und ob es sich um eine EU-Airline handelte.

Wann sollte der ursprüngliche Flug losgehen und ankommen?

Wurde dieser Flug annuliert?

Mit welchem Flug kam die Person wirklich an (Abflugzeit und Ankunftzeit)? - Airline? - Mehrkosten?
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.03.2011, 18:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 40
Keine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sonnenschein*** hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Flug annuliert

Nehmen wir mal an:

- dass der Flug von London nach Frankfurt ging

- deutsche große Fluggesellschaft

- gelanter Abflug 9:05, geplante Ankunft 11:35

- tatsächlicher Abflug 11:45; Ankunft 14:24 lt. Auskunft bei der deutschen großen Fluggesellschaft, aber tatsächliche Ankunft am Gate um 14:45

- ach ja, und der Flug wurde annulliert. Verdacht, dass sie nicht "ausgelastet" war

Schon mal vielen Dank!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 10:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Flug annuliert

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004) hat der Passagier im Sachverhalt folgende Ansprüche gegen die Fluggesellschaft:

1. wahlweise auf:
-Erstattung des Ticketpreises
-kostenloser Rückflug zum Abflugort
-anderweitige Beförderung zum Zielort

2. darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung zu zahlen, und zwar EUR 250,- für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden

Es bestehen keine Ansprüche auf Unterstützungsleistungen (Telefongespräch, Verpflegung, Getränke) am Flughafen gem. der o. a. Verordnung, da der Passagier noch nicht eingecheckt war.

Bei Pkt. 1. und 2. handelt es sich um einen pauschalierten Schadenersatz. Der Fluggast muss also keinen konkreten Vermögensschaden nachweisen.

'Ein konkret bei dem Fluggast entstandener Schaden ist bei Annulierung oder Nichtbeförderung gem. §§ 631,283,281 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die Verletzung der Beförderungspflicht .zu erstatten. Der Fluggast hat darüber hinaus gem. § 280 Abs. 1 BGB auch bei Verletzung einer Nebenpflicht einen Anspruch auf Erstattung des Schadens.' Quelle: anwalt24.de

Hierzu zählt auch der Lohnausfall als Schaden des Passagiers.

'Im Zusammenhang mit der Haftung ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Fluggesellschaften diese in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig gemäß dem Montrealer Übereinkommen auf einen Betrag von etwa 5000,00 € beschränkt haben.' Quelle: anwalt 24.de

Zum Ersatz des Lohnausfalls auch:
'Da Art. 12 VO (EG) Nr. 261/2004 ausdrücklich weiter gehende Schadenersatzansprüche zulässt, können die dem Reisenden konkret entstandenen Schäden gem. Art. 19 Montrealer Übereinkommen und gem. §§ 280,283-285 BGB mit einer Haftungshöchstgrenze von etwa 4800,00 EUR unter dem Gesichtspunkt geltend gemacht werden, dass die Fluggesellschaft ihre Pflichten aus dem zu Stande gekommenen Luftbeförderungsvertrag verletzt hat.' Quelle: anwalt.de
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 12:57
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Flug annuliert

Zitat:
Zitat von Sonnenschein*** Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an, eine Person sollte heute Morgen um 9:05 vom Londoner City Flughafen wegfliegen.
Soll heißen?

Die Person hatte eine Flugbuchung für einen Flug um 9:05 ab London-City-Airport?

Bitte ein bißchen klarer formulieren.

Zitat:
Dies erfuhr er ca. 3 Stunden vorher per SMS im Hotel (nähe City Flughafen).
Von wem? Wusste er vorher nicht, daß er fliegen sollte?

Bitte ein bißchen klarer formulieren.

Zitat:
Nach fast einer Stunde erreichte er dann bei der Fluggesellschaft jemanden, die ihm einen Flug um 16:30 vom Londoner City Flughafen anbieten konnte.
????

Warum nicht er nicht den beabsichtigten Flug um 9:05 ab City-Airport? Den hatte er doch gebucht, oder?

Bitte deutlich klarer formulieren, wer wann wie was gemacht hat.

Es wird nicht ansatzweise klar, was passiert ist und um was es geht.


Zitat:
Nun meine Frage:
1) kann die Fluggesellschaft bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches erfolgreich entgegenhalten, dass die Person hätte den vorherigen Flug hätte nehmen können? An sich müsste die Person die Pauschale i. H. v. 300 Euro geltend machen können.
Ich würde als Fluggesellschaft erstmal dagegen halten, daß der Fluggast den gebuchten Flug hätte nehmen sollen...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 13:12
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Flug annuliert

Zitat:
Zitat von Sonnenschein*** Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an:

- dass der Flug von London nach Frankfurt ging

- deutsche große Fluggesellschaft
Unerheblich - für alles, das in der EU, in die EU oder von der EU fliegt, gelten dieselben Regeln und Vorschriften.

Zitat:
- gelanter Abflug 9:05, geplante Ankunft 11:35

- tatsächlicher Abflug 11:45; Ankunft 14:24 lt. Auskunft bei der deutschen großen Fluggesellschaft, aber tatsächliche Ankunft am Gate um 14:45
Das heißt, der Flug hatte Verspätung? Auf die Ankunft bezogen also etwas über drei Stunden.

Nach EU-Passagier-Richtlinie besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn

- der Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat
- der Passagier wegen Überbuchung nicht mitgenommen wurde
- der Flug gestrichen wurde

(Genaue Infos gibt's bei der EU.)

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach Flugziel und Flugstrecke:

Flüge innerhalb der EU:
bis 1500 km : 250 Euro
über 1500 km: 400 Euro

Flüge zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Airport
bis 1500 km: 250 Euro
1500 - 3500 km: 400 Euro
mehr als 3500 km: 600 Euro

Kein Entschädigungsanspruch besteht bei:


"außergewöhnlichen Umständen" ("due to extraordinary circumstances" - ich würde das nicht einfach mit "höhere Gewalt" gleichsetzen, es wird umfassender sein)

wenn der Fluggast rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vorher informiert wurde

wenn dem Fluggast eine Alternative für dieselbe oder eine vergleichbare Route angeboten wird.

Zitat:
- ach ja, und der Flug wurde annulliert. Verdacht, dass sie nicht "ausgelastet" war
Wenn eine Airline das zu oft macht, kriegt sie Stress mit der zuständigen Luftaufsichtsbehörde, mit den Streckenrechten verbunden ist nämlich auch eine Beförderungspflicht, wie überall im öffentlichen Personenverkehr...

Kann aber dem Fluggast völlig egal sein, wenn der Flug ersatzlos gestrichen wird, hat er Anspruch auf Entschädigung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Flug annuliert, kein service Angeboten Reiserecht 22.12.2010 10:49
Kann die Ehe mit einem lebensbedrohlich erkrankten Greis annuliert werden? Familienrecht 19.12.2006 15:52
Fluggesellschaft annuliert gebuchte Flüge wegen Überarbeitung des Flugplanes Reiserecht 23.01.2006 17:31
Flug annuliert- Geschäftstermin verpasst- Reiserecht 07.10.2005 08:58





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Reiserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN