Dies ist eine Diskussion zu fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge innerhalb des Forums Reiserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge Herr X erkundigt sich Online beim privaten Reiseveranstalter R nach einer Reise. Nach dem Aushandeln der Modalitäten wird X der fertige Vertrag zugeschickt, den er ausfüllen und zurücksenden soll. Das alles geschieht ohne Probleme. Das Problem ist, das X nach der Annahme (durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Angebots, sowie dessen Rücksendung.) Keine Reisebestätigung nach § 651a III 1 erhalten hat. Ich wüsste nun gerne was die Rechtsfolge ist. Der Vertrag wird dadurch zwar nicht nichtig, aber ist es eine Pflichtverletzung? Und wenn ja Haupt- oder Nebenpflicht? Bzw. was ist die Rechtsfolge. Ist es Minderung/ Schadensersatz ? Auch wenn es natürlich meist am Schaden fehlen dürfte. Wäre für Hilfe dankbar, da ich in der Literatur dazu direkt nichts finde. |
| |||
| AW: fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge Rechtslage 'Die Bindungswirkung eines Vertragsangebotes besteht zeitlich nicht unbeschränkt. Ein Angebot erlischt vielmehr, wenn es nicht rechtzeitig angenommen wird. Was unter »rechtzeitig« zu verstehen ist, lässt sich nicht einheitlich bestimmen.' Quelle: http://webcache.googleusercontent.co...=www.google.de Der Reisende machte dem Reiseveranstalter (und nicht andersrum!) ein Vertragsangebot. Dieses nimmt der Reiseveranstalter an, indem er die Reisebestätigung an den Reisenden übersendet. Die voangeschaltete Werbung durch Prospekt oder Internetwerbung vom Reiseveranstalter ist lediglich eine Einladung zum Abschluß eines Vertrages. Wenn die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter nicht übersandt wird, ist kein Vertrag zu Stande gekommen. - Folge: Daher auch keine Schadenersatz- oder Haftungsansprüche von Seiten des Reisenden an den Reiseveranstalter. Anmerkungen Es kann ja uch sein, daß der Reiseveranstalter das Vertragsangebot des Reisenden zu veränderten Konditionen annahmen will (Stichwort: 'tagesaktuelle neue Preise'). Dann schickt er ihm häufig eine Reisebestätigung mit inhaltlichen Veränderungen. Dann kann der Kunde dies annehmen, muß es aber nicht. Hier gilt ein Schwegien des Kunden nicht als dessen Zustimmung. Schweigt der Kunde nun oder sagt gar: 'nein', dann wäre kein Vertrag zu Stande gekommen. Praktischer Rat Im praktischen Leben würde ich einfach mal beim Reiseveranstalter anfragen, warum man denn keine Reisebestätigung von ihm erhalten hat.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (11.03.2011 um 17:24 Uhr). |
| |||
| AW: fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge Zitat:
So auch hier. Das sicherste für den Veranstalter wäre, die Reisebestätigung per Einschreiben zu versenden. Das ist natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Scheut der Reiseveranstalter diese Zusatzkosten für Einschreiben, müßte er in Kauf nehmen, daß er im Einzelfall mal von einem reiseunwilligen Kunden belogen werden könnte, der dann behautpet, er habe seine Reisebestätigung nicht erhalten. - Dann stünde der Reiseveranstalter in der Beweispflicht, wenn er nachweisen will, daß die Reisebestätigung tatsächlich rechtzeitig in den Machtbereich des Kunden gelangt ist.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (15.03.2011 um 19:32 Uhr). |
| |||
| AW: fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge Zitat Sunshine69: '...wie lange ist denn der Kunde eigentlich an seine Willenserklärung (die Reise zu buchen) gebunden?' Hierzu siehe meine erste Antwort: Das läßt sich nicht einheitlich bestimmen. Meine persönliche Meinung ist: so ca. zwei bis drei Wochen. Die von Sinshine69 angesprochene Gefahr sehe ich auch, daß diese Rechtslage nicht zu viele Kunden wissen sollten. - Andererseits muß aber auch dazu gesagt werden: Mit der Buchungsbestätigung versendet der Reiseveranstalter in der Regel auch gleichzeitig die Rechnung. Und gem. Pauschalreiserecht hat der Reisende dann auch in aller Regel eine Anzahung zu leisten. Wenn er diese geleistet hat, kann er anschließend schlecht behaupten, er habe die Rechnung mit Reisebestätigung nicht erhalten.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| reisebestätigung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| § 648a BGB Rechtsfolge | Bürgerliches Recht allgemein | 28.01.2010 07:46 |
| Reisebestätigung, Rechnung bezahlt, trotzdem Stornierung durch Veranstalter | Reiserecht | 02.04.2009 10:07 |
| Rechtsfolge des § 357 III BGB | Verbraucherrecht | 20.03.2007 11:31 |
| Reisebestätigung nur per Email? | Reiserecht | 19.02.2007 14:00 |
| Reisebestätigung per E-Mail gültig ? | Reiserecht | 21.01.2007 12:24 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios