Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge

Dies ist eine Diskussion zu fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge innerhalb des Forums Reiserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 19:04
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gambitan hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge

Ein theoretisches Fallbeispiel:
Herr X erkundigt sich Online beim privaten Reiseveranstalter R nach einer Reise. Nach dem Aushandeln der Modalitäten wird X der fertige Vertrag zugeschickt, den er ausfüllen und zurücksenden soll.
Das alles geschieht ohne Probleme.

Das Problem ist, das X nach der Annahme (durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Angebots, sowie dessen Rücksendung.) Keine Reisebestätigung nach § 651a III 1 erhalten hat.
Ich wüsste nun gerne was die Rechtsfolge ist. Der Vertrag wird dadurch zwar nicht nichtig, aber ist es eine Pflichtverletzung? Und wenn ja Haupt- oder Nebenpflicht? Bzw. was ist die Rechtsfolge. Ist es Minderung/ Schadensersatz ? Auch wenn es natürlich meist am Schaden fehlen dürfte.

Wäre für Hilfe dankbar, da ich in der Literatur dazu direkt nichts finde.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 10:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge

Rechtslage

'Die Bindungswirkung eines Vertragsangebotes besteht zeitlich nicht unbeschränkt. Ein Angebot erlischt vielmehr, wenn es nicht rechtzeitig angenommen wird. Was unter »rechtzeitig« zu verstehen ist, lässt sich nicht einheitlich bestimmen.'
Quelle: http://webcache.googleusercontent.co...=www.google.de


Der Reisende machte dem Reiseveranstalter (und nicht andersrum!) ein Vertragsangebot. Dieses nimmt der Reiseveranstalter an, indem er die Reisebestätigung an den Reisenden übersendet.

Die voangeschaltete Werbung durch Prospekt oder Internetwerbung vom Reiseveranstalter ist lediglich eine Einladung zum Abschluß eines Vertrages.

Wenn die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter nicht übersandt wird, ist kein Vertrag zu Stande gekommen. - Folge: Daher auch keine Schadenersatz- oder Haftungsansprüche von Seiten des Reisenden an den Reiseveranstalter.

Anmerkungen


Es kann ja uch sein, daß der Reiseveranstalter das Vertragsangebot des Reisenden zu veränderten Konditionen annahmen will (Stichwort: 'tagesaktuelle neue Preise'). Dann schickt er ihm häufig eine Reisebestätigung mit inhaltlichen Veränderungen. Dann kann der Kunde dies annehmen, muß es aber nicht. Hier gilt ein Schwegien des Kunden nicht als dessen Zustimmung. Schweigt der Kunde nun oder sagt gar: 'nein', dann wäre kein Vertrag zu Stande gekommen.

Praktischer Rat


Im praktischen Leben würde ich einfach mal beim Reiseveranstalter anfragen, warum man denn keine Reisebestätigung von ihm erhalten hat.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (11.03.2011 um 17:24 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2011, 11:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge

Zitat:
Zitat von Sunshine69 Beitrag anzeigen
... ganz genau, denn es ist ja durchaus möglich, dass eines der beiden Teile (vom Reisenden zurückgeschickter Vertrag oder Reisebestätigung des Veranstalters) unterwegs verloren gegangen ist ...

Insbesondere für den letzteren Fall würde mich interessieren, was passieren würde, wenn der Reiseteilnehmer NICHT beim Veranstalter nachfragt und die Sache abhakt ... und der Reiseveranstalter aber davon ausgeht, dass ein gültiger Reisevertrag besteht (weil er die Bestätigung versendet hat) und nach einiger Zeit nachhakt, wo denn die Zahlung bleibt, der Reisende dann aber nicht mehr will, weil er zwischenzeitlich woanders gebucht hat ... wer wäre denn dann in der Beweispflicht?
Im Zivilrecht gilt der Grundsatz: Wer etwas behauptet, muß es auch beweisen.
So auch hier.

Das sicherste für den Veranstalter wäre, die Reisebestätigung per Einschreiben zu versenden. Das ist natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Scheut der Reiseveranstalter diese Zusatzkosten für Einschreiben, müßte er in Kauf nehmen, daß er im Einzelfall mal von einem reiseunwilligen Kunden belogen werden könnte, der dann behautpet, er habe seine Reisebestätigung nicht erhalten. - Dann stünde der Reiseveranstalter in der Beweispflicht, wenn er nachweisen will, daß die Reisebestätigung tatsächlich rechtzeitig in den Machtbereich des Kunden gelangt ist.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (15.03.2011 um 19:32 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 09:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: fehlende Reisebestätigung/ Rechtsfolge

Zitat Sunshine69: '...wie lange ist denn der Kunde eigentlich an seine Willenserklärung (die Reise zu buchen) gebunden?'

Hierzu siehe meine erste Antwort: Das läßt sich nicht einheitlich bestimmen. Meine persönliche Meinung ist: so ca. zwei bis drei Wochen.

Die von Sinshine69 angesprochene Gefahr sehe ich auch, daß diese Rechtslage nicht zu viele Kunden wissen sollten. - Andererseits muß aber auch dazu gesagt werden: Mit der Buchungsbestätigung versendet der Reiseveranstalter in der Regel auch gleichzeitig die Rechnung. Und gem. Pauschalreiserecht hat der Reisende dann auch in aller Regel eine Anzahung zu leisten. Wenn er diese geleistet hat, kann er anschließend schlecht behaupten, er habe die Rechnung mit Reisebestätigung nicht erhalten.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
reisebestätigung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
§ 648a BGB Rechtsfolge Bürgerliches Recht allgemein 28.01.2010 07:46
Reisebestätigung, Rechnung bezahlt, trotzdem Stornierung durch Veranstalter Reiserecht 02.04.2009 10:07
Rechtsfolge des § 357 III BGB Verbraucherrecht 20.03.2007 11:31
Reisebestätigung nur per Email? Reiserecht 19.02.2007 14:00
Reisebestätigung per E-Mail gültig ? Reiserecht 21.01.2007 12:24





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Reiserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN