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Falsches Zimmer / Unterkunftsart

Dies ist eine Diskussion zu Falsches Zimmer / Unterkunftsart innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 11.02.2010, 12:52
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Falsches Zimmer / Unterkunftsart

Mal angenommen eine kleine Reisegruppe bucht über einen Reiseverantalter X eine nette Pension Y in einem Skigebiet:

X bietet der Gruppe an dass die Pension Y sowohl über einige Doppelzimmer als auch Appartments verfügt. X meint, dass man die Appartments der Pension Y auch als normale Doppelzimmer nutzen kann und bietet u.a. in normal teureres Appartment zum selben Preis wie ein Doppelzimmer an, da man die Küche verschließen kann. Die Gäste der Gruppe akzeptieren und X stellt für diese Unterkunftart einen Voucher "1 Appartment ohne Küche" aus. Vor Ort stellt sich heraus dass die Pension Y aus dem Appartment 2 Doppelzimmer gezaubert hat die durch eine versperrbare Holz-Schiebetüre voneinander getrennt sind. Die "Doppelzimmer" sind kleiner als alle anderen Zimmer der Gruppe und die Gäste bestehen auf ein "Appartment ohne Küche" wie beschrieben. Ein Vertreter von X bietet den Gästen tags drauf vor Ort kostenlos den Wechsel in ein größeres Appartment im Haus desselben Besitzers nur 100m weiter an, was diese allerdings ablehnen. Die Pension Y bietet dann an die Gäste in anderen Zimmern unterzubringen, allerdings zu einem Aufpreis, da diese Zimmer vor Ort und nicht über X gebucht wurden. Das Angebot wird angenommen und die Differenz bezahlt.

Jetzt - nach Rückkehr der Reise - meldet ein Gast Forderungen für eine Nacht im kleinen Zimmer an und verlangt ebenso die Gesamtsumme für den Aufpreis zurück.

Wie stehen die Chancen für den Gast?
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Alt 12.02.2010, 12:27
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AW: Falsches Zimmer / Unterkunftsart

Danke für die Antwort, liebe Reisetante!

zu 1)
Angenommen es wurden von X schriftlich behauptet, die Zimmer haben ungefähr 25qm. Vor Ort stellt sich heraus dass alle Zimmer verschieden groß sind: Einige Gäste haben Zimmer mit 18qm, einige mit 30mq. X hat niemals behauptet: Mindestestens ....qm, sondern: ungefähr, da er die genauen Maße der einzelnen Zimmer nicht kennt.

zu 2)
Angenommen das Appartment besitzt jeweils einen separaten Eingang und auch 2 getrennte Bäder. Trotzdem ist eine Verbindungstüre natürlich nicht lärmdicht wie eine Mauer, man kann also den Nachbarn besser hören als ohne Türe. Das Appartment inkl. Verbindungstüre ist optisch OK, keine Baustelle und entspricht einer Pension der 3-Sterne Kategorie.

zu 3)
Die Frage ist ob es für den Gast zumutbar wäre als Teil der Gruppe in ein anderes Haus 100m weiter zu übersiedeln. Wie gesagt - es träfe ja nur die Übernachtung, das Frühstück und alle anderen Annehmlichkeiten wie Sauna, Aufenthaltsraum etc. könnten mit der Gruppe gemeinsam genutzt werden.
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