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Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise

Dies ist eine Diskussion zu Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise innerhalb des Forums Reiserecht

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  #11 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 19:45
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AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn ich telefonisch einen Flug direkt bei der Airline buche, läuft das genau so.

Ich gebe meinen Namen und meine Kreditkartendaten an, die Airline nimmt die Reservierung vor, und am Counter am Flughafen checke ich mit Ausweis und Kreditkarte ein und bekomme meine Bordkarte.

Als Vollpreiszahler kann ich sogar ohne Kreditkartendaten einen Platz reservieren lassen, und solange rechtzeitig vor Ende der Check-in-Zeit am Counter am Flughafen bin, kriege ich dort mein Ticket (heute virtuell) und meine Bordkarte, nachdem ich dann dort bezahlt habe.
So privilegiert haben die Personen A und B allerdings nicht gebucht. Sie sind in ein Reisebüro gegangen.

Dort haben Sie doch sicherlich eine Buchungsbestätigung erhalten, auf er die Daten der Flugtickets zu lesen waren. Und die sie hätten prüfen müssen / sollen.

In den oben geschilderten sehr komfortablen Flugbuchungsoptionen hätte es gar keine Möglichkeit der falschen Ausstellung eines Tickets gegeben, für die der Käufer ein neues hätte kaufen müssen.
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  #12 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 11:30
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AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise

Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Wenn ich telefonisch einen Flug direkt bei der Airline buche, läuft das genau so.

Ich gebe meinen Namen und meine Kreditkartendaten an, die Airline nimmt die Reservierung vor, und am Counter am Flughafen checke ich mit Ausweis und Kreditkarte ein und bekomme meine Bordkarte.

Als Vollpreiszahler kann ich sogar ohne Kreditkartendaten einen Platz reservieren lassen, und solange rechtzeitig vor Ende der Check-in-Zeit am Counter am Flughafen bin, kriege ich dort mein Ticket (heute virtuell) und meine Bordkarte, nachdem ich dann dort bezahlt habe.
So privilegiert haben die Personen A und B allerdings nicht gebucht. Sie sind in ein Reisebüro gegangen.
Es ging mir auch nur um die Frage, wie es denn möglich sei, einen Flug ohne schriftliche Buchungsbestätigung zu buchen.

Im übrigen ist das nicht "privilegiert" - das kann jeder machen.

Zitat:
In den oben geschilderten sehr komfortablen Flugbuchungsoptionen hätte es gar keine Möglichkeit der falschen Ausstellung eines Tickets gegeben, für die der Käufer ein neues hätte kaufen müssen.
Beim Vollpreisticket würde sich die Frage ohnehin nicht stellen, weil man das problemlos umbuchen oder stornieren kann.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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falscher nachname im flugticket, fehlerhaftes flugticket

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