Dies ist eine Diskussion zu Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise innerhalb des Forums Reiserecht
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| folgender Fall: Person A und B wollen in den Urlaub fliegen und gehen zu einem Reisebüro um sich beraten zu lassen und dort die benötigten Flugtickets zu kaufen. Da dies relativ spontan vonstatten geht, werden die Angaben auf den Flugtickets nicht überprüft (wurde auch seitens des Reisebürso nicht darauf hingewiesen). Beim Check-In am Schalter stellt sich heraus, dass das Flugticket von Person B im Nachnamen den zweiten Vornamen enthält - anstatt eben des Nachnamens. Das Reisebüro konnte - aufgrund des Flugtermins am Sonntag - nicht erreicht werden. Die Airline lies Person B mit diesen fehlerhaften Angaben nicht mitfliegen, woraufhin dieser ein neues Ticket für Summe x kaufen musste. Ist das Reisebüro für die Kosten des zweiten Tickets verantwortlich, oder was muss alternativ untermommen werden? Liebe Grüße Ius publicum. |
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| AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise Die Antwort scheint mir schon selbst gegeben: "(Es) werden die Angaben auf den Flugtickets nicht überprüft." |
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| Also haben Person A und B keine Teilschuld - sondern sind vielmehr für dieses Problem eingenverantwortlich und bleiben auf den Kosten sitzen? |
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| AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise Eine Teilschuld sehe ich schon auf beiden Seiten. Reisebüro-Mitarbeiter und Kunde haben bei der Buchung die Kontrolle versäumt, der Kunde auch beim Erhalt der Flugtickets. Schon ein Tippfehler kann zur Nichtbeförderung führen, auf beiden Strecken. Es bleibt die Frage der Beweisbarkeit und der Offensichtlichkeit. Über einen vermeintlichen Nachnamen, der sich wie ein Vorname liesst wie Peter, Stephan, Thomas bräuchte sich ein Reisebüro wohl weniger zu wundern, als über einen doch eher ungewöhnlichen Nachnamen wie Prokop, Schulze, Tormüller. |
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| AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise In Zeiten des "E-Tickets" (richtige Papiertickets gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr, was man bekommt, ist letztlich nur eine formlose Reservierungs- und Buchungsbestätigung) kommen solche Fehler anscheinend öfter vor als früher. Auf dem klassischen IATA-Flugticket stand übrigens früher gar kein Vorname, sondern nur "Rohwer, Mr T", wenn ich richtig erinnere. (Ganz früher hätte man auch mit einem Ticket auf einen anderen Namen fliegen können, IATA-Tickets waren fast wie Bargeld, und die Blanko-Tickets mussten daher auch im Safe aufbewahrt werden.) Im beschriebenen Fall wird es auf die Frage hinauslaufen, ob das Reisebüro seine Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hat, und wenn ja in welchem Umfang. Ich persönlich - aber das ist jetzt eine Meinung - finde durchaus, daß ein Reisebüro Tickets, Buchungsbestätigungen usw. vor Herausgabe an den Kunden selbst erstmal auf sachliche Richtigkeit prüfen muß. Ich meine ... wenn das Reisebüro nicht merkt, daß ein falscher Name auf dem Ticket steht - dann würde es ebensowenig merken, wenn ein falscher Zielort auf dem Ticket steht. "Melbourne, Florida" statt "Melbourne, Australien", oder ähnliche Scherze. (Alles schon vorgekommen.) Insofern würde ich von einer Teilschuld des Reisebüros ausgehen, der Kunde hat natürlich auch eine, denn selbst wenn man ihm zugute hält, daß er einen Teil der Buchungsangaben (Buchungsklasse der Airline, Airline-Codes, Flughafen-Codes usw.) nicht verstehen können muß, so ist er doch zumindest in der Lage, seinen Namen auf einem solchen Papier zu erkennen - bzw. zu erkennen, daß sein korrekter vollständiger Name eben nicht vorhanden ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise Wie wollen A und B denn dem Reisebüro die (Mit)schuld beweisen? Wenn der Buchungsauftrag an das Reisebüro schriftlich erfolgt wäre, wäre es kein Problem. Aber im Sachverhalt steht "gehen in ein Reisebüro". Daraus schließe ich, dass der Buchungsauftrag mündlich erfolgt ist. In einem guten Reisebüro wird normalerweise die Buchung vor Ticketausstellung ausgedruckt und mit dem Kunden gemeinsam auf Richtigkeit geprüft (Name, Daten, Strecke), da bei vielen Tickets sofort Stornokosten anfallen, wenn sie ausgestellt sind, und Fehler dann nicht mehr kostenfrei korrigiert werden können. Das ist hier anscheinend nicht geschehen. Aber wie schon AntoniaW schreibt ... es stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit und ggf. der Offensichtlichkeit ... |
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| Nachtrag: Person A und B haben ein "E-Ticket" bekommen, d.h., dass das Ticket am Schalter der Flug-Airline abgeholt werden musste und hierbei es offensichtlich zu diesem Fehler kam. Es gab im Voraus keine Möglichkeit, Einsicht auf die Richtigkeit des Tickets zu nehmen, da es, wie oben beschrieben, erst bei Inempfangnahme der Fehler offensichtlich wurde. Geändert von Ius publicum (12.01.2012 um 23:40 Uhr). |
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| AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise Auch bei einem E-Ticket oder einem sonstwie am Flughafen hinterlegten Ticket bekommt man normalerweise mit der Buchung/Bezahlung eine Bestätigung der Flugbuchung, auf der die gebuchten Flüge und der Name des Passagiers stehen, und zwar so, wie er später im Ticket erscheinen wird. Die Ticketausstellung/Bordkartendruck am Flughafen gehen im Normalfall vollautomatisch, so dass der Fehler schon bei der Buchung passiert sein muss und der Name folglich auch auf der Buchungsbestätigung schon falsch ist. Es erscheint mir sehr unwahrscheinlich, dass jemand einen Flug bucht und keinerlei Buchungsbestätgung erhält ... wie haben sich A und B denn die Abflugzeit gemerkt? Doch nicht etwa handschriftlich notiert ?!? |
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| AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise Ganz einfach: Wenn Herr Frank Peter Meier durch das Reisebüro einen Flug buchen lässt, auf auf dem E-Ticket bzw. der Buchungsbestätigung steht als Fluggast Frank Peter, dann ist offenkundig, daß es beim Eintrag des Namens für die Buchung einen Fehler gegeben hat. Und es muß "nur" noch geklärt werden, wer den gemacht und wer den zu verantworten hat. Zitat:
Zitat:
Technisch gemacht hat den Fehler übrigens immer das Reisebüro, denn das bucht, nicht der Kunde. Der Kunde kann den Namen nicht im Amadeus-System o.ä. in die Eingabemaske am Computer tippen, das macht immer der Mitarbeiter des Reisebüros. Also hat der Fehler hier zwangsläufig seinen Ausgangspunkt. Man muß also nur noch gucken, wie es dahin gekommen ist. Etwas anderes ist es bei einer Online-Buchung durch den Kunden. Da wird der Anbieter immer erstmal darauf verweisen, daß er die Daten vom Kunden bekommen und so übernommen hat.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Falscher Nachname im Flugticket - keine Mitreise Zitat:
Ich gebe meinen Namen und meine Kreditkartendaten an, die Airline nimmt die Reservierung vor, und am Counter am Flughafen checke ich mit Ausweis und Kreditkarte ein und bekomme meine Bordkarte. Als Vollpreiszahler kann ich sogar ohne Kreditkartendaten einen Platz reservieren lassen, und solange rechtzeitig vor Ende der Check-in-Zeit am Counter am Flughafen bin, kriege ich dort mein Ticket (heute virtuell) und meine Bordkarte, nachdem ich dann dort bezahlt habe.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| falscher nachname im flugticket, fehlerhaftes flugticket |
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