Dies ist eine Diskussion zu Falsche Stornogebühren innerhalb des Forums Reiserecht
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| Falsche Stornogebühren Familie F bucht im RSB Urlaub und muss storniern. Keine Versicherung. RSB gibt falsche Auskunft über die Stornogebühren. Familie F weigert sich mehr zu zahlen als RSB gesagt hat mit der Begründung lieber gefahren zu sein als diese teuren Gebühren zu zahlen. RSB bietet Neubuchung an. RSB hält Rücksprache mit Veranstalter ob bei Neubuchung keine Stornogebühren anfallen. Veranstalter zieht mit und RSB bietet Familie F neue Buchung ohne Gebühren an. Familie F will ein paar Tage überlegen- und meldet sich dann nicht mehr. RSB sitzt nun auf Restgebühren. Wie könnte das ausgehen ?? Vielen Dank für die Gedanken dazu. |
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| AW: Falsche Stornogebühren Die Stornogebühren sind zu zahlen, nach der Rechtsprechung bis zum 80% des reisepreises. Denn den kann die Reiseveranstaltung fordern und muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen: Diese werden regelmäßig mit 20% des Reisepreises beziffert.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Falsche Stornogebühren Ich glaube es geht weniger um die Frage ob die Stornogebühren vom Veranstalter gerechtfertigt sind, sondern mehr darum ob Familie F sich weigern kann die Stornogebühren zu zahlen weil das RSB erst eine falsche Berechnung zugrunde gelegt hat. Familie F wurde schriftlich über die höheren Stornogebühren informiert. Wonach sie lieber fahren wollten als die Gebühren zu zahlen. Und in dem Moment "wissen" sie (Familie F) doch von den tatsächlichen Gebühren. Dann würde folgendes passieren: Veranstalter verzichtet im Falle einer Neubuchung auf Stornogebühren !!!. Und genau das passiert NICHT. Muss Familie F jetzt nicht, mit dem Wissen über die hohen Gebühren , zahlen ??? Veranstalter hat seine Gebühren ja längst- da Verträge mit RSB. Der Leidtragende ist RSB. Hätte RSB in einem solchen Fall Chancen an Kosten von Familie F ranzukommen ?? |
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| AW: Falsche Stornogebühren Mir stellt sich die Frage, wieso ein falscher Stornobetrag genannt wurde. - Hat der Veranstalter diese Information nicht im System hinterlegt? Oder hat der Mitarbeiter diese Information nicht gefunden? - Ist die Reise falsch ausgezeichnet und nicht eindeutig einer Staffel zuzuordnen? Oder hat sich der Mitarbeiter verlesen? - Ist die Stornostaffel unverständlich formuliert? Oder hat sich der Mitarbeiter in den Tagen zur Abreise verrechnet? - War der Veranstalter für eine persönliche Nachfrage nicht erreichbar? Oder wurde dieser Weg zur Absicherung gar nicht erst versucht? |
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| AW: Falsche Stornogebühren Flug mit tagesaktuellen Preisen und damit 100 % Storno und nicht wie gestaffelt bei Pauschalreise z. b. 20 % bis X Tage vorher. Der Expedient hat das nicht bedacht. |
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| AW: Falsche Stornogebühren Sollten die 100% Stornokosten für den Flug dem Kunden nicht schon seit Buchung bekannt sein. Dann wäre dies doch ein klarer Inkassofall. |
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| AW: Falsche Stornogebühren sollten: ja waren es aber wohl nicht |
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| AW: Falsche Stornogebühren Wenn sich der Reisebüromitarbeiter weder bei der Buchung noch bei der Stornierungsanfrage über die besonderen Flugtarife im Klaren war und auch dem Kollegen beim Buchungscheck entsprechendes aufgefallen ist, müssen sich beide dies wohl als "Lehrgeld" zuschreiben lassen, ggf. sogar als "grob fahrlässig". Oder sehe ich das zu hart? Zu real? |
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| AW: Falsche Stornogebühren Familie F war spätestens bei Stornierung von den hohen Gebühren informiert und laut Aussage von F würde lieber geflogen als die hohen Gebühren zu zahlen. Und in diesem Wissen hat sich Familie F nicht mehr gemeldet d.h. keine Neubuchung getätigt. Denn im Faller einer Neubuchung wären ja keine Gebühren entstanden. Das hat der Veranstalter sogar schriftlich bestätigt. Kann man das nicht von dieser Seite sehen ??? |
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| AW: Falsche Stornogebühren Im ersten und letzten Posting wird mir eines nicht ganz klar: Wann wurd der Satz "Wir fliegen lieber, als so kostspielig zu stornieren." gesprochen? Vor oder nach der Stornierung? Ich vermute letzteres. Dann ergibt sich die offene Frage, ob es Zeugen für die Zusage (? oder doch eher Abwägung) zur Neubuchung gibt. |
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