Dies ist eine Diskussion zu Falsche Beschriftung am Gleis - Schadensersatz? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Falsche Beschriftung am Gleis - Schadensersatz? Mal angenommen, man kauft sich ein Zug-Ticket und steigt in den Zug, der ausgeschrieben wurde. Nun stellt sich heraus, dass die Zuggesellschaft das falsche Gleis ausgeschrieben hat. Man muss also zurückfahren zum Ausgangspunkt, sich ein neues (teureres) Ticket kaufen, weil das alte nicht mehr gilt, und dann wieder losfahren. Zu dem Zeitverlust von - sagen wir - 2 Stunden kommt außerdem noch ein Geldverlust hinzu für das zweite Ticket. Was könnte man in so einem Fall machen? Wird man irgendwie entschädigt? Vielen Dank für eure Antworten im Voraus! LG, Betty |
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| AW: Falsche Beschriftung am Gleis - Schadensersatz? Zitat:
Hielt dann an dem ursprünglich ausgeschriebenen Gleis ein anderer Zug, in welchen man versehentlich eingestiegen ist? Wo hielt der richtige (ursprügnlich gebuchte) Zug?
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| AW: Falsche Beschriftung am Gleis - Schadensersatz? Ja, genau. Auf dem Ticket stand Gleis A. Der Zug, der zu dem Zeitpunkt an Gleis A hielt, war aber ein falscher. Der richtige hielt an Gleis B. |
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| AW: Falsche Beschriftung am Gleis - Schadensersatz? Zitat:
Die Gleis-/Bahnsteigangabe auf der Fahrkarte -besonders wenn diese schon vor längerer Zeit erworben wurde- kann sich, dies liegt in der Natur der Sache, immer wieder durch Gleisbauarbeiten oder andere Störungen der Betriebsabläufe innerhalb der Bahn ändern. Daher gilt: 'Die einzige Information, der man vertrauen darf, ist der Fahrplanaushang im Bahnhof. Wenn dieser nicht zutrifft, hat das Unternehmen gegen eine Pflicht verstoßen, die ihr obliegt. Generell ist wie immer zu raten, zunächst dem befördernden Unternehmen auf das Problem hinzuweisen und auf Schadensersatz zu verweisen. Auch hier gilt, dass man den Aushang am besten fotografiert. So hat man den erforderlichen Nachweis und kann im Härtefall rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen. Im Regelfall muß man jedoch auf dieser Grundlage eine Rückerstattung der Kosten erlangen.' (vgl. http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/...h-was-tun.html ).
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