Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fähre und Haftungsaufschluß für Verlegung der Reisedaten

Dies ist eine Diskussion zu Fähre und Haftungsaufschluß für Verlegung der Reisedaten innerhalb des Forums Reiserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.05.2010, 22:57
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Dublin
Alter: 40
Beiträge: 781
100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)  
Fähre und Haftungsaufschluß für Verlegung der Reisedaten

Moin,

wie wir in den letzten Tagen feststellen durften, gibt es recht ausführliche Regelungen, wenn Flieger nicht nicht zu den vorgesehenen Zeiten abgeheben.

Wie sieht das nun bei Fähren aus?

Nehmen wir mal an, jemand stückelt sich eine Rundreise zusammen. Diese beginnt und endet mit einer Fährreise (die bei verschiedenen Anbietern gebucht werden).
Dazwischen werden passend zur Reise entsprechend den geplanten Etappen Hotels bei einem anderen Portal gebucht.
Alles super

10 Tage vor der Abreise bekommt der Reisende von der Fährfirma, bei der die erste Überfahrt gebucht wurde, einen Anruf und auf Nachfrage eine E-Mail, in der ihm mitgeteilt wird, daß die Fähre aus nicht genannten Gründen 24 Stunden früher ablegt.

Als Optionen werden angeboten, das Angebot entweder anzunehmen oder sich die Fährkosten (ca 15% der gesamten Reisekosten) auszahlen zu lassen.

Unser Reisender ist nun das Problem, daß eine frühere Abreise erhöhte Kosten verursacht. Es wird mindestens eine weitere Hotelübernachtung fällig. Darüber hinaus muß die Routenführung geändert werden (man hat ja einen Tag mehr). Hierfür müssen einige Hotels storniert werden (man übernachtet woanders) und neue Hotels gebucht werden, was aufgrund der kurzen Frist bis zur Abreise reichlich teuer ist.

Glücklicherweise hat das Fährportal, über die die Fähre gebucht wurde, diesen Fall vorausgesehen und schließt jegliche Haftung aus:
4. Sailing Schedules

All departure/arrival times are estimated by the Ferry Operator and are given as local times - please refer to your booking confirmation. You are advised to check with the Ferry Operator for any changes prior to commencing your journey. Sailing schedules may be interrupted and/or crossing times extended or cancelled due to adverse weather conditions and/or tidal conditions and/or other circumstances.
It may be necessary to use alternative ships or points of departure or arrival on any sailing or to change/withdraw the facilities/services available for various operational, technical or scheduling reasons.
The Company cannot accept liability howsoever arising for any costs or inconvenience caused as a result of such circumstances, but we will try to notify you, if practical, using the contact details provided by you at the time of booking.


Der Fährbetreiber selbst hat eine ähnliche Formulierung

From time to time sailing schedules may be interrupted or changed and crossing times extended due to adverse weather conditions or other operational circumstances beyond our control. We cannot accept liability for any costs or inconvenience caused by such delays. In these circumstances we will do our best to advise you of any delays.

(vi) We cannot accept liability for any costs or inconvenience caused by delays in your arrival at the port of departure.


Allerdings schließt der nur die Mehrkosten wegen einer Verspätung aus. Hier geht das Schiff ja früher.

Jemand eine Meinung hierzu?

Cheers

Bang Olafson
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 19:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Fähre und Haftungsaufschluß für Verlegung der Reisedaten

Um den Fall beurteilen zu können, wäre es wichtig zu wissen, wo das Schifffahrtsunternehmen seinen Sitz hat bzw. von wo nach wo die Fähre verkehrte. Es wäre auch interessant und wissenswert, was diesbezüglich in den AGB vereinbart wurde (Gerichtsstand etc. pp.). Danach würde sich richten, ob deutsches Recht oder ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Bei Anwendung deutschen Rechts hätte ich eine Idee...
Wenn die Fähre 24 Stunden früher als geplant verkehrt, verstehe ich nicht, daß der gesamte Reiseplan durcheinandergeworfen werden muß. Sicherlich kommt es dann zu einer zusätzlichen Übernachtung am Ankunftsort der Fähre und/oder einem Reiseabbruch und Stornokosten am Abfahrtort der Fähre. - Hier besteht sicherlich auch für den Reisenden eine Schadenminderungspflicht!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kabelanschluss - Verlegung Mietrecht 04.12.2008 17:19
Fähre gestrichen Reiserecht 17.09.2008 20:45
Starkstromkabel Verlegung Baurecht 07.05.2007 23:26
Bin 16 fahre 125er offen. Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.10.2006 23:41
Antrag auf Verlegung der Eigentümerversammlung Immobilienrecht 21.05.2006 11:18





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Reiserecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN