Dies ist eine Diskussion zu Fähre und Haftungsaufschluß für Verlegung der Reisedaten innerhalb des Forums Reiserecht
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| Fähre und Haftungsaufschluß für Verlegung der Reisedaten wie wir in den letzten Tagen feststellen durften, gibt es recht ausführliche Regelungen, wenn Flieger nicht nicht zu den vorgesehenen Zeiten abgeheben. Wie sieht das nun bei Fähren aus? Nehmen wir mal an, jemand stückelt sich eine Rundreise zusammen. Diese beginnt und endet mit einer Fährreise (die bei verschiedenen Anbietern gebucht werden). Dazwischen werden passend zur Reise entsprechend den geplanten Etappen Hotels bei einem anderen Portal gebucht. Alles super ![]() 10 Tage vor der Abreise bekommt der Reisende von der Fährfirma, bei der die erste Überfahrt gebucht wurde, einen Anruf und auf Nachfrage eine E-Mail, in der ihm mitgeteilt wird, daß die Fähre aus nicht genannten Gründen 24 Stunden früher ablegt. Als Optionen werden angeboten, das Angebot entweder anzunehmen oder sich die Fährkosten (ca 15% der gesamten Reisekosten) auszahlen zu lassen. Unser Reisender ist nun das Problem, daß eine frühere Abreise erhöhte Kosten verursacht. Es wird mindestens eine weitere Hotelübernachtung fällig. Darüber hinaus muß die Routenführung geändert werden (man hat ja einen Tag mehr). Hierfür müssen einige Hotels storniert werden (man übernachtet woanders) und neue Hotels gebucht werden, was aufgrund der kurzen Frist bis zur Abreise reichlich teuer ist. Glücklicherweise hat das Fährportal, über die die Fähre gebucht wurde, diesen Fall vorausgesehen und schließt jegliche Haftung aus: 4. Sailing Schedules All departure/arrival times are estimated by the Ferry Operator and are given as local times - please refer to your booking confirmation. You are advised to check with the Ferry Operator for any changes prior to commencing your journey. Sailing schedules may be interrupted and/or crossing times extended or cancelled due to adverse weather conditions and/or tidal conditions and/or other circumstances. It may be necessary to use alternative ships or points of departure or arrival on any sailing or to change/withdraw the facilities/services available for various operational, technical or scheduling reasons. The Company cannot accept liability howsoever arising for any costs or inconvenience caused as a result of such circumstances, but we will try to notify you, if practical, using the contact details provided by you at the time of booking. Der Fährbetreiber selbst hat eine ähnliche Formulierung From time to time sailing schedules may be interrupted or changed and crossing times extended due to adverse weather conditions or other operational circumstances beyond our control. We cannot accept liability for any costs or inconvenience caused by such delays. In these circumstances we will do our best to advise you of any delays. (vi) We cannot accept liability for any costs or inconvenience caused by delays in your arrival at the port of departure. Allerdings schließt der nur die Mehrkosten wegen einer Verspätung aus. Hier geht das Schiff ja früher. Jemand eine Meinung hierzu? Cheers Bang Olafson |
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| AW: Fähre und Haftungsaufschluß für Verlegung der Reisedaten Um den Fall beurteilen zu können, wäre es wichtig zu wissen, wo das Schifffahrtsunternehmen seinen Sitz hat bzw. von wo nach wo die Fähre verkehrte. Es wäre auch interessant und wissenswert, was diesbezüglich in den AGB vereinbart wurde (Gerichtsstand etc. pp.). Danach würde sich richten, ob deutsches Recht oder ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Bei Anwendung deutschen Rechts hätte ich eine Idee... Wenn die Fähre 24 Stunden früher als geplant verkehrt, verstehe ich nicht, daß der gesamte Reiseplan durcheinandergeworfen werden muß. Sicherlich kommt es dann zu einer zusätzlichen Übernachtung am Ankunftsort der Fähre und/oder einem Reiseabbruch und Stornokosten am Abfahrtort der Fähre. - Hier besteht sicherlich auch für den Reisenden eine Schadenminderungspflicht! |
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