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Erstattunsgsangebot gerecht?

Dies ist eine Diskussion zu Erstattunsgsangebot gerecht? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 19.10.2011, 15:22
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Erstattunsgsangebot gerecht?

Hallo,

jemand wartet über 7 Stunden in Palma de Mallorca auf seinen Rückruf nach Frankfurt (Pauschalreise). Ursache der Verspätung ist ein Flugzeugdefekt in den frühen Morgenstunden. Der Flug ist für den Nachmittag angesetzt. In Frankfurt werden wegen der Verspätung die Anschlusszüge für diesen tag verpasst.

Nach einer Beschwerde wird von der Fluggesellschaft ein Angebot gemacht, dass 14 EUR zurückerstattet werden weil nach deutscher Rechtssprechung ab der 5. Stunde ein Minderungsanspruch von 5% des Tagesreisepreises pro angefangender Stunde bestehen würde.
Bei Internetrecherchen findet derjenige heraus dass ihm 400 EUR Entschädigung zustehen. Hat derjenige hier etwas falsch verstanden oder versucht die Gesellschaft sich hier billig rauszukaufen?
Wie muss weiter vorgegangen werden?
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Alt 20.10.2011, 16:18
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AW: Erstattunsgsangebot gerecht?

Pauschalreisen unterliegen einer gesonderten Preiskalkulation; im Gegensatz zu einer Nur-Flugbuchung (nur Beförderungsleistung).

Vertragspartner des Reisenden ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline. Die 'EU-Fluggastverordnung' findet insofern nur eingeschränkt Anwendung. Es kommt im Sachverhalt deutsches Reiserecht zur Anwendung (§§ 651a ff. BGB).

Siehe hierzu auch Urteil des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...e=dokument.pdf

'Bei Flügen im Rahmen von Pauschalreisen (Richtlinie 90/314/EWG) sind die Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter zu stellen, sondern ebenso an das ausführende Luftfahrtunternehmen.' Quelle: wikipedia.de

Die berühmte EU-Fluggastverorndung 261/2004, nach der man eine Erstattung über EUR 400,- erwarten könnte, enthält auch einen Art. 8 Abs. 2, wo für Pauschalreisende Bezug genommen wird auf die Richtlinie 90/314/EWG! Erstattungsansprüche regeln sich in diesem Fall danach.

Bei Pauschalreisen ist die gängige Rechtsprechung in Deutschland, daß ab der fünften Stunde Verspätung fünf Prozent des anteiligen Tagespreises pro angefangener Stunde als Minderung gewährt werden.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (20.10.2011 um 17:47 Uhr).
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