Dies ist eine Diskussion zu Erstattung der Fluggebühren und Steuern innerhalb des Forums Reiserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Erstattung der Fluggebühren und Steuern angenommen Person A bucht für Person B einen Hin- und Rückflug von Mexiko nach Deutschland über einen US-amerikanischen Reiseanbieter (über dessen Internetseite) und nutzt dazu seine deutsche Kreditkarte. Während der Buchung befindet sich Person A in Deutschland. Person B fliegt nun von Mexiko nach Deutschland, vor dem Rückflug nach Mexiko wird dieser jedoch einvernehmlich von Person A und B gegebüber dem Reiseanbieter storniert. Die Fluggesellschaft weigert sich nun jedoch, die Fluggebühren und Steuern anteilig zu erstatten. Haben Person A und B ein Recht auf Rückerstattung? |
| |||
| AW: Erstattung der Fluggebühren und Steuern Wenn Person A und B nicht möchten, dass die Fluggesellschaft den Hinflug nachträglich als Oneway-Ticket zu den dann üblicherweise deutlich höheren (!) Preisen neukalkuliert und die Differenz nachbelastet, würde ich mich einfach ganz still verhalten, den Rückflug verfallen lassen und keinen Mucks tun... Die Gebühren für den ungenutzen Rückflug, die man selbstverständlich zurück bekommen kann, sind nämlich garantiert viel geringer als die Nachbelastung durch die Neukalkulation als Onewayticket... Die Fluggesellschaft würde daher die Gebühren erstatten, dies aber mit den Mehrkosten für ein Onewayticket verrechnen, so dass man der Fluggesellschaft im Endeffekt noch einen Differenzbetrag schuldig wäre, also lieber die Finger von lassen... Eine Alternative wäre allerdings - falls die Strecke häufiger geflogen wird - das Ticket auf einen Termin in der Zukunft umbuchen zu lassen - sofern die Tarifbedingungen dies zulassen - und den Rückflug dann später abfliegen. Beispiel: Habe mal eine Buchungsanfrage für den 15. Januar 2011 auf gleiche Weise für einen Flug von Mexiko-City nach Frankfurt gemacht, und zwar a) für Hin- und Rückflug und b) für Onewayticket (jeweils gleiche Airline) Das Ergebnis: a) Hin- u. Rückflug kostet: € 770,- b) Onewayticket kostet mit gleicher Fluggesellschaft € 2118,- In diesem Beispiel würden dem Reisenden im Falle der Umwandlung des Hin- und Rückflugtickets in ein Onewayticket also € 1348,- nachbelastet.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (08.01.2011 um 11:35 Uhr). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Erstattung von Mietkosten | Zivilrecht - Examensvorbereitung | 03.06.2009 13:26 |
| Erstattung von Anwaltskosten? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 12.06.2008 19:21 |
| Erstattung von Fahrtkosten | Sozialrecht | 15.03.2008 12:11 |
| Steuern und ALG II | Sozialrecht | 05.02.2008 13:35 |
| Das Steuern-ABC | Nachrichten: Wissenschaft | 15.10.2007 13:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios