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Entschädugungen beim Bahnfahren - Tricksen?

Dies ist eine Diskussion zu Entschädugungen beim Bahnfahren - Tricksen? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 10.08.2009, 18:30
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Entschädugungen beim Bahnfahren - Tricksen?

Angeommen Herr X möchte mit der Bahn von A nach B fahren. Unterwegs muss er umsteigen, und verpasst dabei regelmäßig seinen Anschluss, erreicht aber B mit einem anderem Zug niedrigerer Gattung ca. 45 Minuten später wodurch er keine Entschädigung erhält, da ihm diese ja erst ab 60min zusteht.

Nun überlegt sich Herr X aber folgendes. von B fährt alle 2 Stunden ein Zug weiter nach C. Verpasst Herr X nun seinen Zug auf der Fahrt nach B, oder kommt aus anderem Grund verspätet in B an, so ist der Zug nach C weg, und theoretisch kommt er erst 2 Strunden später am fiktiven Ziel C an. Nun verlangt Herr X 50% des Reisepreises zurück, da er ja mind. 120min Verspätung in C hat. (Auch wenn er dies nie vorhatte, gibt er vor weiter nach C gefahren zu sein, bzw. dies zu wollen.)

Tut er dies Rechtens? Kann er dies fordern oder macht er sich dabei Strafbar (Betrug?!, Täuschung?!). Wie ist denn die Rechtslage in einem solchen Fall?
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Alt 20.08.2009, 14:33
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AW: Entschädugungen beim Bahnfahren - Tricksen?

X soll das mal ausprobieren und uns dann schreiben wie Ihm die U-Haft bekommt

Aber um zum Thema zurueckzukommen...

Mit Schummelanleitungen tun wir uns etwas schwer hier...

Mahlzeit...

Bang Olafson
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Alt 20.08.2009, 16:06
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AW: Entschädugungen beim Bahnfahren - Tricksen?

Mir geht es heir gfarnicht um die Schummelanleitung, sondern nur um die Frage ob Herr X besser seinen Anwalt schonmal warmlaufen lässt, oder ob der jeded Form von Ärger auf such zukommen lassen kann.
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