Dies ist eine Diskussion zu Entschädigung wegen Flugverspätungen?? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Entschädigung wegen Flugverspätungen?? ich habe eine kurze Frage.Kann man eine Entschädigung oder eine Minderung fordern,wenn ein Flug aufgrund eines Triebwerksschadens nicht durchgeführt werden kann und sich der Flug dann um mehr als 24 Stunden verzögert,so dass man auch den Anschlussflug nicht mehr erreichen kann und dann aufgrund dieser Verzögerung erneut in einem anderen Land in ein Hotel eingecheckt werden muss?? Hierzu muss weiterhin erwähnt werden,dass es sich bei dieser imaginären Fluggesellschaft nicht um eine EU-Fluggesellschaft handelt! Weiterhin ist in diesem Fall zu erwähnen,dass den Passagieren gedroht wird,des Fluges verwiesen zu werden,wenn sie irgendwelche verärgerten Äußerungen von sich geben! Für eure Hilfe,wäre ich sehr dankbar, Gruß |
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| AW: Entschädigung wegen Flugverspätungen?? Hallo, ich nehme an das es sich um ein Linienflug handelt und keine gebuchte komplette Reise ? Wenn es keine Fluggesellschaft aus der EU ist, gilt das Recht des jeweiligen Landes. Auf jeden Fall sollte die Person XY die Airline im Internet bewerten ( google +Airline Bewertung ). Grüsse Dieter |
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| AW: Entschädigung wegen Flugverspätungen?? Hallo, es handelt sich um einen Linienflug,der über das Internet gebucht wurde.Die Fluggesellschaft ist keine europäische..Gelten dann die Bestimmungen aus dem Herkunftsland der Airline??Es gab ja einen Zwischenstopp. Gruß |
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| AW: Entschädigung wegen Flugverspätungen?? Hallo, wenn bei Fluggesellschaft Y in Land Z ( Sitz ausserhalb Europa ) im Land Z ( z.B. via Internet ) gebucht wurde gilt auch das Recht des Landes Z. Vermutlich ??? anders wäre es wenn X bei Y Deutschland Gmbh bucht oder X bei A ( in Deutschland Hauptsitz ) und da Y in der A - Allianz ist, auch A die Tickets für Y verkauft. Grüsse Dieter |
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