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Entschädigung Flugverspätung

Dies ist eine Diskussion zu Entschädigung Flugverspätung innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 30.05.2010, 12:42
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Entschädigung Flugverspätung

Hallo,

nehmen wir mal an man bucht eine Pauschalreise. Der Flug verspätet sich aber nun um 4h bei der Hinreise.
Laut BGH besteht ab 3h Anspruch auf Schadenersatz. Bei einen Reisepreis von sagen wir mal z.B. 4500 Euro, wieviel Prozent könnte man vom Preis ansetzen als Anspruch?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 18:33
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AW: Entschädigung Flugverspätung

Hallo,

hier im Link sind Beispiele über Entschädigungen bei Pauschalreisen.
http://www.finanztip.de/recht/reiser...-rueckflug.htm


Grüsse
Dieter
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2010, 19:57
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AW: Entschädigung Flugverspätung

Die erste Frage ist: handelt es sich um eine Flugverspätung? - Eine Flugverspätung liegt vor, wenn man sich am Check-in-Schalter pünklich gemeldet hat und dann über die geplante Abflugzeit hinaus auf seinen Flug warten muss.
Oder wurde der Flug schon im voraus zeitlich verschoben. Dann müßte man von einer 'Flugplanänderung' sprechen.
Im letzteren Fall gäbe es für einen Pauschaltouristen keinen Schadenersatz, denn Reiseveranstalter haben das Recht (steht auch in den meisten Veranstalter-AGB) Flugpläne auch kurzfristig zu ändern. - Allerings gibt es auch hier Grenzen. Drei Stunden später als ursprünglich geplant würde aber sicherlich unterhalb diese Grenzen liegen. Fazit: Im Falle der Flugplanänderung gäbe es keine Schadenersatz für den Reisenden.
Handelt es sich um eine Flugverspätung (erster Fall oben), dann käme es drauf an, von wo nach wo geflogen würde und mit was für einer Airline (EU-Airline oder Drittstaatenairline). Dementsprechend (Abflugort, Ankunftsort und Airline) käme evtl. die EU-Fluggastverordnung zum Zuge, ansonsten das Montrealer Abkommen, nach welchem man Entschädigungen geltend machen könnten.
Insofern sind hier z. Z. keine klareren Aussagen zur Höhe der Ansprüche ohne nähere Sachverhaltskenntnis möglich.

Geändert von klausschlesinge (20.06.2010 um 02:29 Uhr). Grund: Rechtschreibungskorrektur
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