Dies ist eine Diskussion zu Entschädigung bei Flugverspätung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Entschädigung bei Flugverspätung Auf welche Gesetze muss man sich beziehen, wenn einen der Veranstalter mit 30 Euro pro Person abspeisen will? |
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| AW: Entschädigung bei Flugverspätung Hallo, mehr Info findest Du hier http://www.passagierrecht.de/ aber aufgepasst, das gilt für Fluggesellschaften aus EU - Ländern ! "LEISTUNGEN BEI VERSPÄTUNG: Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Auch wenn ein Flug absehbar große Verspätung hat, sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst. ENTSCHÄDIGUNG: Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht." Grüsse Dieter |
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